Bußgelder drohen
Wildcampen in Deutschland: Diese Regeln gelten fürs Schlafen in der Natur
Abseits von Stress und Alltag in der Natur zu schlafen, ist für viele eine Traumvorstellung. Doch das ist gar nicht so einfach. Es gibt rechtliche Hürden, die zu beachten sind.
Syke – Nach einem langen Wandertag im Sommer einfach das Zelt aufstellen und gleich am Ort des Geschehens übernachten, ist für Naturliebhaber wohl eine Traumvorstellung. Mitten in der Natur Urlaub machen und Entspannung finden und das abseits von überfüllten Hotels und Camping-Plätzen, die ab April größtenteils wieder öffnen. Doch das ist leichter gesagt als getan. Denn rechtlich ist es in den meisten Bundesländern gar nicht so einfach, irgendwo in der Natur zu schlafen. Das sind die Regeln fürs Wildcampen:
Wildes Campen: In jedem Bundesland eine eigene Regelung
In Deutschland ist die Lage ziemlich undurchsichtig. Denn: Das Wildcampen im Wald ist in jedem Bundesland separat geregelt. So heißt es im Bundeswaldgesetz: „Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund [...] einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.“ Einzig und allein das Campen in Naturschutzgebieten ist gemeinsam festgelegt. Hier ist das Campen auf dem gesamten Bundesgebiet verboten. Allerdings zählt im Land auch das Betretungsrecht. Dies besagt, dass sich jeder an der freien Landschaft erholen darf. Das gilt allerdings nicht fürs Campen. Dahingegen ist das Biwakieren, das Übernachten ohne Zelt oder festem Dach über dem Kopf, eine rechtliche Grauzone. Eine Nacht unter freiem Himmel sollte also eigentlich kein Problem sein und könnte geduldet werden.
In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, sowie in Sachsen, ist das Campen in der Natur laut den individuellen Gesetzen grundsätzlich verboten. Hier muss auf Campingplätze und vergleichbare Angebote ausgewichen werden. Anders ist es in Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Rheinland-Pfalz. Hier bedarf es einer Genehmigung des Wald-Eigentümers, um bedenkenlos im Grünen schlafen zu können.
- In diesen Bundesländern ist Wildcampen verboten:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
Schleswig-Holstein: Extra geschaffene Übernachtungsplätze zum Campen in der Natur
In Brandenburg hingegen können Wanderer eine Nacht wild campen. Dabei dürfen sie allerdings nicht motorisiert unterwegs sein, müssen privatrechtlich dazu befugt sein und es dürfen dem keine geltenden Rechtsvorschriften entgegenstehen. In Bremen gibt es aufgrund der wenigen unbebauten Flächen kein Landeswald-Gesetz. Somit gilt das Bundeswaldgesetz. Dort ist lediglich geregelt, dass die Belange des Naturschutzes, sowie die Rechte der Eigentümer dadurch nicht beeinträchtigt werden sollen. Ganz anders ist das Ganze in Schleswig-Holstein geregelt. In diesem Bundesland gibt es extra geschaffene Übernachtungsplätze in der Natur. An der Zahl sind es etwa 20 davon. An diesen Plätzen darf man aber höchstens eine Nacht verbringen.
Wildcamping: Bußgelder bis zu 5000 Euro möglich
Hält man sich nicht an diese Regeln und wird erwischt, kann es heftige Bußgelder geben. Denn die Strafen für das Wildcampen reichen von einem Verwarngeld in Höhe von fünf bis 80 Euro, bis zu hohen Strafen bis maximal etwa 5000 Euro, heißt es bei bussgeldkatalog.org. Besser ist es also, man hält sich an die vorgeschriebenen Regeln und verlagert den Schlaf in der Natur auf einen ausgewiesenen Campingplatz. Übrigens: Diese Liste gibt Aufschluss über die besten Campingplätze für einen Urlaub mit dem Vierbeiner.
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