Operation Digitalisierung

E-Patientenakte: Die ePA für jeden kommt – was Sie jetzt wissen sollten

Die E-Patientenakte ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Nach Plänen des Bundesgesundheitsministers bekommt sie jede/r, der oder die nicht ausdrücklich widerspricht.

Berlin – Seit 1. Januar 2021 gibt es die elektronische Patientenakte, kurz: ePA. Doch kaum jemand in Deutschland nutzt sie. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierung vorantreiben. Darum soll die ePA nun als sogenannte „Opt-out“-Lösung kommen. Das bedeutet: Wer seine Daten nicht gespeichert wissen will, muss aktiv widersprechen. Psychotherapeutenverbände und sogar der Datenschutz-Bundesbeauftragte Prof. Ulrich Kelber haben Bedenken.

Welche das sind? kreiszeitung.de listet sie ebenso wie alle Infos und Fakten zur ePA auf.

Seit zwei Jahren bieten die Krankenkassen bereits die elektronische Patientenakte ePA an. Durchgesetzt hat sie sich noch nicht. Nun arbeitet das Bundesgesundheitsministerium daran, die ePA automatisch für jede/n Bürger/in anzulegen.

Elektronische Patientenakte: Die automatische ePA soll kommen – für jeden

Seit zwei Jahren bieten die Krankenkassen bereits die elektronische Patientenakte (ePA) an. Doch laut der „Nationalen Agentur für Digitale Medizin“ gematik, die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland zuständig ist, haben bisher erst 599.374 der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine solche digitale Akte (Stand 9. Februar 2023). Das sind gerade einmal 0,8 Prozent. Bisher wurde lediglich „ehrgeizig gesprochen“, erklärte Karl Lauterbach laut heise.de am vergangenen Mittwoch auf der Konferenz „Europe 2023“. Es gebe große Probleme bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems. Das solle nun anders werden.

Was ist die elektronische Patientenakte?

  • Die E-Patientenakte ePA bündelt Patienteninformationen zentral. Sie soll über einen digitalen Speicher Ärzten und Versicherten Zugang zu Diagnosen, Laborbefunden, Röntgenbildern und Behandlungen ermöglichen, die Ärztinnen oder Patienten selber in der elektronischen Patientenakte abgelegt haben. Seit 2022 können in der Akte auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden. Zukünftig soll auch die Freigabe pseudonymisierter Daten für Forschungszwecke möglich gemacht werden.
  • Die ePA ist samt aller Daten und Dokumenten für ein ganzes Leben lang gedacht. Das heißt also: Daten werden nicht wie bisher üblich nach zehn Jahren gelöscht. Versicherte müssen bei ihren Krankenkassen eine Löschung der ePA beantragen, wenn sie es wünschen.
  • In der bisherigen Regelung müssen sich Versicherte bei Ihrer Krankenkasse für die ePA in einem mehrstufigen Verfahren – über Postident oder persönlich – anmelden.
  • In Zukunft ist die automatische Anlage der ePA geplant. Das heißt: Jeder bekommt eine elektronische Patientenakte – und muss widersprechen, wenn er oder sie das nicht möchte.
  • Zugang zu den persönlichen Daten der ePA ist in der Regel über eine App der jeweiligen Krankenkasse auf dem Smartphone oder Tablet möglich. Alle Kassen bieten auch Desktop-Anwendungen an.
  • Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen Ärzten und Leistungserbringerinnen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können auf Inhalte zurückgreifen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur der gematik, einem sicheren, in sich geschlossenen Netz, so das Bundesgesundheitsministerium.

Elektronische Patientenakte ePA: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant Digitalgesetz für dieses Jahr

Der Bundesgesundheitsminister hat auf der digitalen Veranstaltung nun Gesetzesvorhaben angekündigt, die den Prozess rasant beschleunigen sollen. Im Zentrum steht die „Opt-out“-Regelung für die E-Patientenakte, die damit alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch bekommen sollen, die nicht widersprechen.

In der Telematik-Cloud der ePA sollen dann zukünftig sämtliche Befunde und Ergebnisse gesammelt und gespeichert werden. Der Plan, der von der Politik noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll, sieht vor, dass dies automatisch, al,so ohne Zustimmung des Patienten, erfolgt. Wer keine Speicherung möchte, muss aktiv werden. Das hält selbst der oberste Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung für problematisch.

Es kann nicht sein, dass man Grundrechte beschneidet, nur um das Projekt voranzubringen.

Christof Stein, Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)

„Opt-out“-Lösung: ePA „datenschutzpolitisch nicht der richtige Weg“ – sagt Experte

„Datenschutzpolitisch halte ich persönlich das nicht für den richtigen Weg“, so Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gegenüber der Apotheken Umschau. „Anfangs hat die Politik den Bürgerinnen und Bürgern gesagt: Die ePA kommt und ihr könnt sie freiwillig nutzen.“

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„Allerdings fehlten anfangs Sicherheits- und Datenschutzfunktionen, die seit über zehn Jahre fest vereinbart waren. Es fehlten auch Dinge wie ein Medikationsplan oder eine Notfallakte. Zudem werden in der ePA PDF statt strukturierter Daten gespeichert. Also nutzen sie natürlich nur wenige“, so der Informatiker. „Und die Reaktion darauf ist nicht: Wir verbessern das. Sondern: Jetzt führen wir sie erst einmal automatisch für alle ein und ihr müsst euch darum kümmern, einzuschränken, wer eure Daten sehen kann. So schafft man kein Vertrauen“, bekräftigt Kelber.

Was kommt alles in die elektronische Patientenakte?

Geplant ist – vor allem nach Wunsch des Verbands der Ersatzkassen (vdek) – auch die regelmäßige Befüllung der ePA mit Daten. Das „Opt-out“-Verfahren wird dann also nicht nur für die Einrichtung der Akte, sondern auch für das Lesen und Einstellen von Informationen gelten. „Wir haben da eine klare Forderung“, so Christof Stein, Pressesprecher des BfDI zu kreiszeitung.de. „Wenn die Politik das Opt-out für die elektronische Patientenakte durchsetzt – und das wird sie wahrscheinlich –, dann sollte es keine Zwangsspeicherung ohne eine Einwilligung der Versicherten geben.“

 Es sollte keine Zwangsspeicherung ohne eine Einwilligung des Versicherten geben.

Christof Stein, Pressesprecher des BfDI

Psychotherapeuten gegen Ausweitung der E-Akte: „Hätte keine Vorteile für niemanden“

Die angestrebte Ausweitung der elektronischen Patientenakte wird auch vom Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk scharf kritisiert: „Weder Patienten noch Ärzte oder Psychotherapeuten haben so Kontrolle darüber, was in der persönlichen Akte aufgenommen wird“, erklärt der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler gegenüber kreiszeitung.de.

De facto sollen die Menschen gezwungen werden, die Technologie zu nutzen.

Dieter Adler, Vorsitzender Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk 

„Big Brother is watching you wird Realität, wenn die Wünsche der Krankenkassen umgesetzt werden. Es ist völlig unklar, wer auf die Akten zurückgreifen kann“, konstatiert Adler. Speziell die Speicherung sensibler Daten wie psychotherapeutische Behandlungen sei eine Katastrophe: „So etwas hat nichts in einer elektronischen Akte zu suchen und belastet das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Klient. Das hätte keine Vorteile für niemanden“.  De facto, so Adler, sollen die Menschen durch die geplanten Änderungen gezwungen werden, diese Technologie zu nutzen.

Datenschützer kritisieren: „Wird nicht jeder mitgenommen“

„Wir sind nicht gegen die Digitalisierung, im Gegenteil“, erläutert auch Datenschützer Christof Stein, „aber wir sind für eine gut gemachte Digitalisierung, die den Datenschutz von Anfang an mitdenkt. Sie sollte intelligent geplant sein und alle mitnehmen. Es kann nicht sein, dass man Grundrechte beschneidet, nur um das Projekt voranzubringen.“ Bestimmte Dinge müssten darum noch dringend modifiziert werden, wie beispielsweise die Möglichkeiten zur dokumentengenauen Berechtigungseinstellung für Patienten, die nicht über Endgeräte verfügten, „nämlich besonders ältere Menschen, für die es eigentlich besonders wichtig wäre.“, so der BfDI-Sprecher.

E-Patientenakte: 31 Prozent wollen wegen ePA vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen

Bei Verbrauchern scheint die geplante standardmäßige Einführung elektronischer Patientenakten mit „Opt-out“-Regelung laut Umfragen dagegen überwiegend auf Sympathie zu stoßen. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der 1.871 Befragten finden die Pläne der Bundesregierung „gut“, wie aktuelle Umfragen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch ergaben. Unentschlossen dazu äußerten sich 23 Prozent, ablehnend nur 12 Prozent. Von der Möglichkeit zum Widerspruch Gebrauch machen wollten demnach insgesamt 31 Prozent der Befragten, 48 Prozent planen dies nicht. Selbsternanntes und ehrgeiziges Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, dass bis 2025 80 Prozent der Menschen in Deutschland über eine elektronische Patientenakte verfügen. Bis dahin scheint es noch ein weiter Weg.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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