Der Künstlichen Intelligenz genau auf die Finger schauen

So umschiffen Sie rechtliche Fallstricke bei der Bewerbung mit ChatGPT

Seine Bewerbung von ChatGPT schreiben zu lassen, kann im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die drei häufigsten Fehlerquellen.

Der Chatbot ChatGPT schreibt Bewerbungen innerhalb von Sekunden – ganz ohne Hilfe oder Bewerbungstipps. Doch sollte man der Künstlichen Intelligenz (KI) keinesfalls blind vertrauen, denn es lauern rechtliche Fallstricke. Vermeintlich kleine Fehler können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Darf man seine Bewerbung von ChatGPT schreiben lassen?

Bewerbungsunterlagen wie Anschreiben und Lebenslauf kann man mittlerweile mit ChatGPT schreiben.

Laut dem Job-Netzwerk Xing ist es generell nicht verboten, für seine Bewerbung ChatGPT zu nutzen. Anschreiben und Lebenslauf, in den sich gerne mal Fehler einschleichen, können davon sogar profitieren. In Sachen Rechtschreibung und Zeichensetzung ist der Chatbot sehr bewandert. Das spart Zeit und häufig auch Nerven.

Rechtliches rund um die Bewerbung mittels KI

Obwohl die Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt immer mehr Fuß fasst, ist die Rechtslage noch sehr schwammig. Gemäß haufe.de arbeitet die EU derzeit daran, eine europaweite KI-Verordnung sowie verbindliche KI-Haftungsrichtlinien zu entwickeln. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man aber auch jetzt schon kein Risiko bei der Nutzung von ChatGPT eingehen.

Diese Fehler können rechtliche Konsequenzen haben

Es sind vor allem drei Fehler, die Nutzer von ChatGPT in Konflikt mit dem Gesetz bringen können. Bewerbungsunterlagen, die man per Mail am besten zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt verschickt, enthalten nicht nur sensible Daten, sie werden auch von Unternehmen, Vorgesetzten und Personalern streng unter die Lupe genommen. Das heißt, die Daten müssen korrekt sein und einer genauen Prüfung standhalten. Andernfalls macht man sich tatsächlich strafbar. 

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images
  1. Einreichen ohne genauen Daten-Check: Noch steckt die KI in den Kinderschuhen. Am häufigsten treten Fehler in Bezug auf Fakten wie Datum, Ort und Name auf. Diese scheinen oft frei erfunden. Lebenslauf und berufliche Laufbahn müssen aber jederzeit einwandfrei mit Zeugnissen und anderen offiziellen Bescheinigungen belegt werden können.
  2. Urheberrechtlich geschützte Formulieren im Text belassen: Manche Ausdrücke haben, ähnlich wie Zitate oder Bilder, ein Copyright und dürfen nicht frei verwendet werden. Als Mindestanforderung ist es in den meisten Fällen ausreichend, den Urheber zu nennen. Passiert das nicht, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Vor dem Gesetz ist als Urheber bisher nur eine sogenannte natürliche Person zugelassen, erklärt Xing. Wie man mit Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT umgeht, ist noch nicht hinreichend geklärt. In puncto Copyright ist aber dennoch Vorsicht geboten.
  3. Vertrauliche Daten an ChatGPT weiterreichen: Eine Bewerbung enthält unzählige persönliche Information, die nicht in die falschen Hände geraten sollten. In den Nutzungsbedingen des Chatbots (Stand: März 2023) heißt es gemäß Xing zwar, dass die Kundendaten nur zur Verbesserung des Programms weiterverwendet werden, wenn man dem explizit zustimmt. An anderer Stelle heißt es aber auch, dass die KI von den Chats lernt, wenn man nicht „disable training” auswählt, also den Übungsmodus verbietet. Und nicht nur die eigenen Daten werden auf diese Weise an Open AI, das amerikanische Unternehmen hinter ChatGPT, weitergeleitet. Auch beispielsweise in Arbeitszeugnissen erwähnte Firmeninterna gelangen so unter Umständen an die Öffentlichkeit. Das kann Sie selbst nach Jahren noch vor Gericht bringen. Mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags geht in der Regel auch eine Verschwiegenheitspflicht einher, die nicht verjährt. Das betrifft auch Kundendaten, die nicht nur gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng geschützt sind.

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Tipps zum sicheren Bewerben mit ChatGPT

Vermeiden können Sie diese rechtlichen Fallen, indem Sie Ihre Bewerbung genau prüfen, ehe Sie sie einreichen. Planen Sie genügend Zeit für Korrekturen ein und kontrollieren Sie vor allem die Fakten. Um eventuelle fremde Urheber herauszufinden, bitten Sie den Chatbot einfach um eine Auflistung der verwendeten Quellen. Auch diese erhalten Sie in nur wenigen Sekunden. Sensible Daten sollten Sie besser nachträglich von Hand eingeben. Die Herausgabe von Kontaktdaten und Informationen zu Leben, Kariere und Arbeitgebern ist einfach zu heikel.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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