Warnung vor Betrugsmaschen
Bei diesen Nummern auf keinen Fall ans Handy gehen – Bundesnetzagentur warnt
Hinter unbekannten Telefonnummern können sich Betrüger verbergen. Die Bundesnetzagentur informiert darüber, welche Rufummern missbräuchlich verwendet werden.
Bremen – Telefon-Spam ist nicht nur lästig, Betrugsmaschen können für Verbraucherinnen und Verbraucher auch schnell teuer werden. Wer einen belästigenden Anruf bekommen hat oder auf seiner Telefonabrechnung unerklärliche Abbuchungen sieht, kann dies der Bundesnetzagentur melden. In berechtigten Fällen kann die Behörde eingreifen.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, informiert die Bundesnetzagentur regelmäßig über Telefonnummern, die wegen Spam-SMS, Belästigung, Werbung, Hacking, Ping-Anrufen oder anderen Betrugsmaschen aufgefallen sind. Bei diesen Nummern sollten Sie daher besser nicht ans Telefon gehen.
Bundesnetzagentur warnt vor Telefon-Betrug: Bei einigen Nummern sollten Sie nicht rangehen
Aktuell informiert die Bundesnetzagentur über folgende Telefonnummern, die für Betrugsmaschen oder unerlaubte Zwecke verwendet werden:
| Telefonnummer | Kategorie | Abschaltung der Rufnummer zum |
|---|---|---|
| 023199217872 | Internet PopUp | 24.10.2023 |
| 015237166357 | Umgehungsmodell | 23.10.2023 |
| 015238284038 | Umgehungsmodell | 23.10.2023 |
| 08923160969 | Internet PopUp | 21.10.2023 |
| 015141369393, 015141374770, 015142087340, 015142087620, 015144938728, 015144999079, 015156079888, 015157771550, 015159145326, 015159412851, 015159414418, 015161481576, 015168514288, 015168518169, 015175007743, 015175016907 | SMS Messenger mit Zahlungsaufforderung | 18.10.2023 |
| 015117849065, 015128917894, 015128947930, 015141696712, 015143361415, 015143385226, 015156069150, 015156191986, 015159136984, 015159174739, 015159480696, 015159836353, 015168550238, 015170091568, 015170102086, 015170115591, 015175016907 | SMS Messenger mit Zahlungsaufforderung | 18.10.2023 |
Über Beschwerdeformulare können Verbraucherinnen und Verbraucher der Bundesnetzagentur den Rufnummernmissbrauch melden. „Es gibt viele unterschiedliche Fälle, bei denen Sie am Ende Ärger mit Rufnummern und Anrufen haben. Die Bundesnetzagentur kann in vielen dieser Fälle aktiv werden“, informiert die Behörde. Die Bundesnetzagentur kann Telefonnummern also abschalten lassen.
Bundesnetzagentur warnt vor Betrug am Telefon: Verbraucher sollten wachsam sein
Bei Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung kann die Behörde Bußgelder verhängen. Grundsätzlich ist es verboten, Personen zu Werbezwecken anzurufen, wenn diese nicht vorher eingewilligt haben. Im Falle eines Tatnachweises können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden.
Beim Internet PopUp handelt es sich um eine Fehlermeldung, die beim Surfen im Internet angezeigt wird. Eine eingeblendete Telefonnummer verspricht dann oft Hilfe. Doch Vorsicht, warnt die Bundesnetzagentur, „es könnte teuer werden“. Angebliche Mitarbeiter versuchen Verbraucherinnen und Verbrauchern dann beispielsweise Supportverträge aufzudrängen oder an persönliche Daten zu gelangen. Auch vor einer Fake-Website zu einem angeblichen Gasrabatt warnte die Bundesnetzagentur.
Spam-SMS und Rufnummer-Manipulation: Betrugsmaschen an Polizei oder Bundesnetzagentur melden
Spam-SMS sind ebenfalls eine verbreitete Betrugsmasche. Häufig sollen Empfänger eine Nummer zurückrufen, auf die Nachricht antworten oder einen Link öffnen. Meist geht es auch hier um den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen oder Betrüger versuchen, an persönliche Daten zu kommen. Spam-SMS werden auch für unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen missbraucht. SMS fallen laut der Bundesnetzagentur unter das Verbot der Werbung mit elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung. Daher kann die Behörde auch hier aktiv werden.
Auch eine Manipulation der Rufnummer, die dem Empfänger angezeigt wird, ist möglich. „Obwohl dies gesetzlich verboten ist, kommt es zu Anrufen, bei denen die übermittelte und beim Anrufempfänger angezeigte Rufnummer manipuliert ist“, informiert die Bundesnetzagentur. Dies sei technisch auf verschiedene Weisen möglich. Bei einem Verdacht sollte zunächst die zuständige Polizeidienststelle kontaktiert werden. (sne)
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