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Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Welche Tätigkeiten zur Arbeit gehören, ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeit zu leisten. Andernfalls folgt eine Abmahnung.
Haben Sie einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bleibt es wohl erst einmal bei den Bedingungen, die dort aufgeführt sind. Vor der Unterschrift sollten Sie daher fünf Punkte mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Mit der Unterschrift verpflichten Sie sich, die versprochene Leistung zu erbringen. Aber was passiert, wenn Sie die Arbeit verweigern?
Arbeitnehmer sind primär verpflichtet, die geschuldete Arbeitspflicht zu erfüllen. Manche Arbeitsverträge sind sehr detailliert, sodass einzelne Aufgaben und Tätigkeiten nachgelesen werden können, informiert die Kanzlei Chevalier auf der eigenen Webseite. Andere Verträge sind dagegen offener, sodass Tätigkeitsbereiche integriert werden können, ohne einen neuen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Mithilfe des Weisungsrechts kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichten, unterschiedliche Aufgaben zu übernehmen, schreibt die Kanzlei. Weigert sich der Arbeitnehmer, diese Aufgaben durchzuführen, kann eine Arbeitsverweigerung vorliegen. Demnach kann es sich arbeitsrechtlich bereits um eine Arbeitsverweigerung handeln, sollte ein Arbeitnehmer eine bestimmte Aufgabe nicht erfüllen wollen.
Das Portal Arbeitsrechte informiert über Beispiele einer Arbeitsverweigerung, die zur Abmahnung führen können:
Zeitliche Vorhaben werden nicht eingehalten.
Konkrete Vorgaben werden nicht eingehalten.
Sie beschädigen Firmeneigentum.
Sie begehen gravierende Fehler bei der Datensicherung.
Kann ich wegen einer Arbeitsverweigerung entlassen werden?
Sollten Sie nach einer Abmahnung erneut die Arbeit verweigern, kann eine Kündigung erfolgen, da Sie Ihr Verhalten nicht geändert haben. Arbeitsrechte informiert, dass eine fristlose Kündigung zwar theoretisch möglich sei, in der Praxis allerdings ungewöhnlich ist. Rechtlich legitim ist eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung dann, wenn der Arbeitnehmer kein Recht hatte, die Arbeit zu verweigern.
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Folgende Gründe können beispielsweise dafür sprechen, dass Arbeitnehmer rechtmäßig die Arbeit verweigern:
Arbeitsverweigerung wegen gesundheitlicher Gefährdung: Wenn Gefahr für die Gesundheit besteht, müssen Arbeitnehmer die Tätigkeit nicht ausführen. Ausgenommen sind beispielsweise Feuerwehrkräfte.
Arbeitsverweigerung wegen Lohnrückstand: Arbeitnehmer gehen mit der Arbeit in Vorleistung, wenn allerdings der Arbeitgeber mit dem Lohn in Rückstand gerät, können Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Wie hoch der Rückstand sein muss, ist derzeit nicht geklärt, informiert die Kanzlei Chevalier. Arbeitsgerichte gehen, so die Kanzlei, von zwei bis drei Monatsgehälter im Rückstand aus. Dann müssten Arbeitnehmer die Arbeitsverweigerung allerdings noch ankündigen.
Arbeitsverweigerung wegen eines Streiks: Ist ein Streik von einer Gewerkschaft organisiert, ist eine Arbeitsverweigerung rechtens. Hat der Streik nur rein persönliche Motive des Arbeitnehmers und steht keine Gewerkschaft dahinter, ist dies nicht erlaubt.