Regelbedarf erhöht

Bürgergeld für Paar ohne Kinder: Wie viel Geld einem zusteht

Paare ohne Kinder könnten mehr vom Bürgergeld profitieren, als es zunächst scheint. Wie hoch der Anspruch ist und was es dabei zu beachten gibt.

Bremen – Rund ein Viertel aller unter 25-Jährigen in Deutschland ist laut einer Studie armutsgefährdet. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) waren im Jahr 2021 also rund 4,18 Millionen Menschen von Armut bedroht. Mit über 25 Prozent trifft es demnach besonders die 18- bis 25-Jährigen mit und ohne Kinder. Damit liegen sie deutlich über der durchschnittlichen Armutsquote.

Das Bürgergeld könnte diesen Zahlen entgegenwirken. Die Sozialleistung sichert nicht nur das Existenzminimum, sondern stellt darüber hinaus eine Grundsicherung für Arbeitssuchende dar. Wie viel Geld ausgezahlt wird, variiert je nach Lebensumstand. Dabei ist der Anspruch für ein Paar ohne Kinder tatsächlich nicht festgelegt. Der pauschale Regelbedarf setzt sich stattdessen durch andere Faktoren wie das Alter zusammen.

Bürgergeld im vierstelligen Bereich: So viel bekommt ein Paar ohne Kinder

Grundsätzlich sind alle Personen anspruchsberechtigt, die erwerbsfähig sind und entweder aktuell keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das schließt also Paare ohne Kinder mit ein. Den derzeitigen Regelbedarf (Stand: März 2024), welcher zuletzt im Januar 2024 erhöht wurde, gibt das BMAS so an:

Bürgergeld-BerechtigteRegelbedarf
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern563 Euro
Volljährige Partner506 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren und Minderjährige mit volljährigen Partnern471 Euro
Volljährige von 18 bis 24 Jahren ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen451 Euro
Kinder von sechs bis 13 Jahren390 Euro
Kinder von null bis fünf Jahren357 Euro

Bei einem Paar ohne Kinder könnte es sich um volljährige Partner oder einen volljährigen sowie einen minderjährigen Partner handeln. Im ersten Fall würden beide jeweils 506 Euro und zusammen 1012 Euro bekommen. Im zweiten Fall würde der volljährige Partner 563 Euro und der minderjährige Partner 471 Euro bekommen – zusammen wären das 1034 Euro. Der aktuelle Regelbedarf variiert also zwischen 1012 und 1034 Euro.

Paar ohne Kinder profitiert von Bürgergeld: Diese Leistungen sind mit inbegriffen

Darüber hinaus werden die Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung von den Jobcentern bei Berechnung der Leistung berücksichtigt, wenn diese nicht die Obergrenze überschreiten und in einem „angemessenen Rahmen“ liegen. Einen Anspruch auf Wohngeld gibt es dagegen nicht. Allerdings können Paare ohne Kinder unter gewissen Umständen von weiteren staatlichen Leistungen oder Mehrbedarfen profitieren.

Ein Paar ohne Kinder kann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Bürgergeld im vierstelligen Bereich beziehen (Symbolbild).

So erhalten werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Diesen Mehrbedarf zahlt das Jobcenter also bis zum Monat der Geburt. Wer an abschlussbezogenen Weiterbildungen teilnimmt, erhält laut BMAS monatlich 150 Euro. Für die Teilnahme an Maßnahmen zur Arbeitsfindung gibt es einen Bonus von 75 Euro.

Beispielrechnung: So setzt sich das Bürgergeld für Paare ohne Kinder zusammen

Dabei ist zu beachten, dass der Gesamtbedarf von Bürgergeld-Berechtigten nicht gleich der Höhe der Auszahlung vom Jobcenter entspricht. Zuerst muss noch das anzurechnende Einkommen berücksichtigt werden. Die sogenannten Freibeträge sollen sicherstellen, dass derjenige, der eine Erwerbstätigkeit ausübt, mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung hat, als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht. Das gilt laut dem BMAS:

  • Vom Bruttoeinkommen werden die ersten 100 Euro nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
  • Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
  • Vom Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1000 Euro werden 30 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
  • Vom Bruttoeinkommen zwischen 1000 und 1200 Euro (beziehungsweise 1500 Euro mit einem minderjährigen Kind) werden zehn Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
  • Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen ihr Einkommen unter Umständen bis zur Minijob-Grenze (aktuell 538 Euro) behalten.

Wenn also ein Paar ohne Kinder Bürgergeld empfängt, wird neben den Lebensumständen ebenso das Einkommen berücksichtigt. Wird nun davon ausgegangen, dass beide volljährig sind, der Regelbedarf bei jeweils 506 Euro liegt, die Kosten für Unterkunft und Heizung sich auf insgesamt 626 belaufen, ergibt das einen Gesamtbedarf von 1638 Euro. Allerdings gilt diese Summe nur, wenn es kein zu berücksichtigendes Einkommen gibt. (cln)

Rubriklistenbild: © Vasily Pindyurin / Imago

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