Anstieg in Ostdeutschland stärker

Grundsicherung nötig: Zahl der armen Rentner steigt stark – „Altersarmut jagt von Rekord zu Rekord“

Innerhalb eines Jahres ist in Deutschland die Zahl der armen Rentner erheblich gestiegen. Etwa zehn Prozent mehr benötigen Grundsicherung.

Berlin - In Deutschland leben immer mehr Menschen, deren Rente nicht zum Leben ausreicht, und die auf Grundsicherung angewiesen sind. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamts, welche die Linksfraktion im Bundestag anfragte, und die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen.

Demnach bezogen im Juni 2023 bundesweit 691.820 Menschen im Rentenalter neben ihrer Altersrente Grundsicherung. Das sind etwa zehn Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Im Juni 2022 wies die Statistik 628.570 bedürftige Rentner aus. Damit setzt sich ein Trend der letzten Jahre fort. Die Not ein wenig lindern könnte ein Extra-Geld, von dem viele Rentner gar nichts wissen.

Immer mehr Rentner in Deutschland sind auf Grundsicherung angewiesen. (Symbolbild)

Indiz für wachsende Altersarmut: Deutlich mehr Rentner brauchen Grundsicherung

Etwas relativierend wirkt die Tatsache, dass die Zahl der Rentner in Deutschland stetig ansteigt und seit dem vergangenen Jahr auch Flüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter besitzen.

„Die Altersarmut in unserem Land jagt von Rekord zu Rekord. Die aktuelle Bundesregierung tut gegen Altersarmut weniger als die Vorgängerregierung“, sagte der Fraktionschef der Partei Die Linke im Bundestag, Dietmar Bartsch, dem RND. Der 65-Jährige forderte ein „Rentenniveau, das den Lebensstandard sichert“ sowie eine „armutsfeste Mindestrente von 1200 Euro“.

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Anstieg der auf Grundsicherung angewiesenen Rentner in Ostdeutschland am stärksten

Auffällig bei den Zahlen des Statistischen Bundesamts ist, dass in den neuen Bundesländern im Osten der Anstieg am höchsten ist. Während in Brandenburg 14 Prozent mehr arme Rentner auf Grundsicherung angewiesen sind, sind es in Sachsen 22,8 Prozent und in Thüringen 21,2 Prozent. Dazwischen liegen Sachsen-Anhalt mit 17,1 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 17,3 Prozent.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

In den westlichen Bundesländern war der Anstieg der von Altersarmut betroffenen Rentner weniger hoch. Während etwa Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter dem bundesweiten Durchschnitt von zehn Prozent lagen, stieg die Zahl im Saarland, in Niedersachsen, Bayern und Hessen überdurchschnittlich. In einer anderen Anfrage erfuhr die Linksfraktion, dass in Deutschland immer mehr Rentner arbeiten. (mt)

Rubriklistenbild: © IMAGO/snapshot-photography/T.Seeliger

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