Rentensystem
Rente: So viel Geld gibt es, wenn man nie gearbeitet hat
Nicht jeder kann im Alter auf Rentenzahlungen zählen. Doch auch wer nie in die Rentenkasse eingezahlt hat, könnte einen Anspruch haben. Ein Überblick.
Frankfurt – Altersarmut wird in Deutschland ein immer drängenderes Problem, Millionen Menschen müssen laut Statistischen Bundesamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Denn nicht jeder erhält Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Überblick.
Rente: Anspruch könnte es auch geben, wenn man nie eingezahlt hat
Einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente im Alter erhält man nur, wenn man mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Für Arbeitnehmer, die lange als Angestellte gearbeitet haben, ist das recht einfach: Sie zahlen automatisch durch die Versicherungspflicht in die Rentenkassen ein. Selbstständige, Unternehmer oder Künstler haben diese nicht, können aber freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und so auf die fünf Beitragsjahre kommen.
Es ist aber auch möglich, unter Umständen einen Rentenanspruch zu erhalten, ohne Geld eingezahlt zu haben, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Und zwar über die Regelung der Beitragsjahre: Man bekommt bei Geburten vor 1992 für jedes Kind zweieinhalb Jahre an Beitragsjahren, und bei Geburten ab 1992 sogar drei Beitragsjahre angerechnet. Wer mehrere Kinder hat, hat sich also meist zumindest schon auf diese Weise einen Rentenanspruch gesichert. Gleiches kann unter Umständen bei der Pflege von Angehörigen gelten.
Keine oder zu wenig Rente im Alter: Dann greift die Grundsicherung
Doch eine üppige Rente braucht man dann natürlich nicht zu erwarten. Wenn nur Anspruch auf sehr wenig oder gar keine Rente besteht und man gleichzeitig auch kein Vermögen hat, kann man einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Erwachsene beziehen, die dauerhaft ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Die Deutsche Rentenversicherung hat dafür folgende Faustregel: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Zudem muss man die Altersgrenze für den Eintritt in die Rente erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein.
Grundsicherung: Vermögen muss meist erst aufgebraucht werden
Bevor man Anspruch auf Grundsicherung hat, muss vorhandenes Vermögen – dazu gehören beispielsweise Wertpapiere, Sparvermögen, aber auch Autos und Immobilien – aufgebraucht werden. Dies könnte viele Betroffene, die im Alter weniger Geld haben als erwartet oder aufgrund von Krankheit auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, zunächst abschrecken.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: So gilt beispielsweise ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende; bei Ehepartnern oder Lebenspartnern sind es 20.000 Euro. Auch ein „angemessenes“ Eigenheim oder eine selbst genutzte Wohnung wird nicht zum Vermögen gezählt.
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Grundsicherung: So viel Geld gibt es
Die Höhe der Grundsicherung, die Sie erhalten, hängt neben Ihrem Vermögen auch von Ihrem Einkommen ab. Dabei wird auch das Einkommen des festen Partners berücksichtigt. Zum Einkommen zählen das Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld und Zinsen. Auch Renten und Pensionen jeglicher Art, einschließlich der Riesterrente, zählen dazu.
Die Grundsicherung entspricht dabei im Höchstfall dem Bürgergeld und soll das Existenzminimum sichern. Es kann also 2024 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro für Partner einer Ehe und Lebensgemeinschaft geben.
Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beim Sozialamt beantragt werden. Erforderliche Unterlagen sind der Ausweis, der Rentenbescheid, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie der Sozialversicherungsnachweis. Alternativ kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die ihn dann an die zuständige Stelle weiterleitet.
Wenn der Antrag genehmigt wurde und die Zahlung der Grundsicherung bewilligt wurde, gilt dies für einen Zeitraum von einem Jahr. Nach Ablauf von zwölf Monaten muss ein neuer Antrag gestellt werden, um weiterhin Anspruch auf Grundsicherung zu haben.