Drittes Entlastungspaket

Wohngeldreform geplant: Wer ist berechtigt - und wie viel Geld gibt es?

Im dritten Entlastungspaket der Regierung ist auch ein Teil der geplanten Wohngeldreform eingeplant. Was Betroffene wissen müssen.

Berlin – Angesichts der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten und damit verbundenen Energiekrise, hat die Ampel-Koalition am 4. September ein drittes Entlastungspaket für die deutsche Bevölkerung angekündigt. Profitieren sollen davon unter anderem Wohngeldempfängerinnen und -empfänger.

Wer Wohngeld bekommt, soll im Herbst einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Bei der zum Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll der Zuschuss zur dauerhaften Komponente werden, darüber hinaus soll der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert werden.

Die Wohngeldreform soll den Betroffenen mehr Geld in schwierigen Zeiten bescheren.

Entlastung durch Einmalzahlung: Wohngeldreform ab Januar 2023

Mit dem Wohngeldrechner der Regierung lässt sich leicht herausfinden, ob man aktuell zu Wohngeld-Zahlungen berechtigt ist und wie viel Geld man theoretisch bekommen könnte. Hat man Anspruch, muss noch ein Antrag auf der kommunalen Wohngeldbehörde gestellt werden. Doch Achtung: Wer bereits Sozialleistungen bezieht, kann nicht noch zusätzlich Wohngeld beantragen.

Erweitert werden soll der Kreis der Berechtigten ab Januar 2023 dennoch – zumindest wenn es nach den Plänen der Regierung geht. Unter anderem sollen Rentnerinnen und Rentner dann dauerhaft Anspruch auf Wohngeld erhalten. Wie genau die Berechnung und die Anträge dann funktionieren sollen, muss allerdings noch geklärt werden.

Entlastungen: Wohngeldreform für alle, „die ein kleines Einkommen haben“

Eine der Maßnahmen gegen die Inflation und die Energiekrise besteht darin, zwischen September und Dezember einmalig einen weiteren Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld auszuzahlen. Danach werde der Zuschuss für die Betroffenen dauerhaft in das Wohngeld integriert, hieß es. Die einmalige Auszahlung beläuft sich hingegen auf mindestens 415 Euro, wie dem Koalitionspapier zu entnehmen ist:

HaushaltHeizkostenzuschuss
1-Personen-Haushalt415 Euro
2-Personen-Haushalt540 Euro
Jede weitere PersonZusätzliche 100 Euro
Quelle: Papier zum Entlastungspaket III

Eine „große Wohngeldreform“ peilt die Ampel-Koalition unterdessen für „Anfang des nächsten Jahres“ an, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits im Juli sagte. Neben der Integration des Heizkostenzuschusses sollen dann „ganz besonders“ Rentnerinnen und Rentner von der Reform profitieren. Den Kreis der Wohngeldberechtigten wolle man ausweiten, um denjenigen zu helfen, „die ein kleines Einkommen haben“, sagte Scholz weiter. (nak mit dpa)

Rubriklistenbild: © Sascha Steinach/Imago

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