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Massive Kritik an Spahn: Kosten für eine Leihmutterschaft – und die rechtliche Lage in Deutschland
Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke verkündeten in dieser Woche ihren Familienzuwachs. Die Leihmutterschaft sorgt dabei jedoch für große Kritik.
Unionsfraktionschef Jens Spahn und Daniel Funke sind Eltern geworden. Auf Instagram postete der Ehemann des CDU-Politikers ein Bild der beiden mit einem Kinderwagen und der Unterschrift: „We are Family“.
Neben zahlreichen Glückwünschen wurde in den vergangenen Tagen allerdings auch massive Kritik laut. Denn: Spahn und sein Mann nahmen für ihr Baby-Glück die Hilfe einer Leihmutter in den USA in Anspruch. In Deutschland ist das verboten.
Spahn nach Baby-Glück massiv in der Kritik: Vorwurf der „Doppelmoral“
Erst im Februar hielt Spahns CDU in einem Parteitagsbeschluss fest: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.“ Kritiker werfen Spahn nach dem Bekanntwerden seiner Vaterschaft nun „Doppelmoral“ vor.
Selbst aus der Union schlägt dem Fraktionschef nach der Leihmutterschaft heftige Kritik entgegen – eine Parteikollegin forderte Spahn sogar zum Rücktritt auf. Die Linie der CDU soll sich auch künftig nicht ändern, teilte eine Sprecherin der dpa auf Anfrage mit: „Die CDU Deutschlands hat einen klaren Parteitagsbeschluss. Die geltende Rechtslage in Deutschland soll aus Sicht der Partei bleiben, wie sie ist.“
Leihmutterschaft: Rechtslage in Deutschland ist eindeutig
Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Eine Leihmutterschaft ist verboten, genauso wie die Vermittlung. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat.
„Wunscheltern“, die ihr Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen lassen, machen sich allerdings nicht strafbar. Die größte Hürde ist dann, dass dieses Baby nach Deutschland einreisen darf. Dafür müssen deutsche Behörden die Rechtslage, vor allem die Abstammung und Staatsangehörigkeit, prüfen und ihre Zustimmung geben. Wie das Justizministerium mitteilt, ist die Anerkennung einer Entscheidung über die rechtliche Elternschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall möglich, wenn zumindest einer der Elternteile mit dem Kind genetisch verwandt ist.
Kosten für eine Leihmutterschaft: Ausgaben im sechsstelligen Bereich
In den USA ist eine Leihmutterschaft hingegen legal. Die rechtlichen Einzelheiten dazu legt jeder US-Bundesstaat selbst fest. Es gibt ethische Leitlinien für Leihmütter. Sie zu bezahlen, ist in den USA erlaubt. Die Kosten für eine Leihmutterschaft liegen dabei oft im sechsstelligen Bereich. Im Internet werben unter anderem Agenturen aus den USA mit der Vermittlung von Leihmüttern und versprechen ein „perfektes Match“, sowie Beratung bei medizinischen, rechtlichen und vertragsrechtlichen Fragen.
„Sobald die rechtlichen Verträge abgeschlossen sind, wird der Embryotransfer geplant“, heißt es beispielsweise auf der Homepage eines Anbieters. Die Kosten für den gesamten Prozess werden dort mit 140.000 bis 160.000 US-Dollar (etwa 122.000 bis 140.000 Euro) angegeben. Nach einer wissenschaftlichen Studie in einem brasilianischen Fachjournal aus dem Jahr 2022 entstanden Wunscheltern in den USA damals für den gesamten Prozess inklusive Rechts- und Medizinkosten sogar Ausgaben bis zu 200.000 US-Dollar.
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USA und weitere Länder: Hier ist eine Leihmutterschaft rechtlich erlaubt
Neben den USA kommen für eine Leihmutterschaft auch andere Länder infrage. In Kanada ist allerdings nur eine altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Das heißt: Die Leihmutter darf nicht bezahlt werden, bekommt aber Auslagen erstattet. In der EU ist die Frage rechtlich nicht einheitlich geregelt, jeder Mitgliedsstaat hat eigene Vorgaben. In Griechenland ist Leihmutterschaft unter Auflagen und mit gerichtlicher Genehmigung möglich. Die Ukraine erlaubte lange auch kommerzielle Leihmutterschaften und war ein wichtiges Zielland für Interessenten. Der russische Angriffskrieg erschwerte solche Verfahren.
Spahn und sein Ehemann zeigten in der Öffentlichkeit jedenfalls ihr Glück über den Familienzuwachs. „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen“, sagte der CDU-Politiker der Bild. Funke zeigte auch Verständnis für mögliche Bedenken. „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht“, erklärte der 44-Jährige. „Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.‘“ (Quellen: dpa, AFP, Bild, Focus, Embryonenschutzgesetz) (ph)