Vom Amt ins Abseits

Vom Ministeramt ins Aus: Deutschlands spektakulärste Politiker-Rücktritte

Franz Josef Strauß war von 1961 bis 1988 Vorsitzender der CSU und von 1978 bis 1988 Ministerpräsident von Bayern
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Franz Josef Strauß (CSU): Im Jahr 1962 veranlasste die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen beim Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ wegen angeblichen Landesverrats. Verteidigungsminister Franz Josef Strauß trieb das Vorgehen hinter den Kulissen maßgeblich voran, stritt seine Mitwirkung jedoch zunächst ab. Dieser schwere Angriff auf die Pressefreiheit löste bundesweite Proteste aus und zwang Strauß zum Rücktritt. Seine politische Karriere war damit jedoch nicht beendet: Von 1978 bis zu seinem Tod 1988 regierte er als Ministerpräsident von Bayern.
Bundeskanzler Willy Brandt übernahm 1974 die politische Verantwortung für die sogenannte Guillaume-Affäre
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Willy Brandt (SPD): Bundeskanzler Willy Brandt übernahm 1974 die politische Verantwortung für die sogenannte Guillaume-Affäre. Einer seiner engsten Mitarbeiter, Günter Guillaume, war als Spion der DDR enttarnt worden. Dieser gravierende Sicherheitsverstoß im Kanzleramt führte zum Rücktritt des angesehenen Friedensnobelpreisträgers.
Uwe Barschel war von 1982 bis 1987 Ministerpräsident Schleswig-Holsteins
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Uwe Barschel (CDU): Kurz vor der Landtagswahl 1987 in Schleswig-Holstein geriet Ministerpräsident Uwe Barschel unter Verdacht, seinen politischen Gegner illegal bespitzelt zu haben. Obwohl er auf einer Pressekonferenz sein „Ehrenwort“ gab, nichts davon gewusst zu haben, wurde der öffentliche Druck zu groß. Barschel trat zurück und wurde wenige Tage später tot in einem Genfer Hotelzimmer aufgefunden.
Björn Engholm (Deutschland/SPD/Ministerpräsident Schleswig Holstein) 1991
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Björn Engholm (SPD): Der SPD-Politiker Björn Engholm stolperte 1993 über Falschaussagen im Zuge der späten Barschel-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsausschuss verschwiegen, dass er früher als angegeben über die Bespitzelung und vertrauliche Geldzahlungen an einen Schlüsselfigur informiert war. Der Verlust seiner Glaubwürdigkeit kostete ihn das Amt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten und den SPD-Parteivorsitz.
Der damalige Bundesverkehrsminister Günther Krause musste 1993 nach mehreren kleinen Skandalen zurücktreten
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Günther Krause (CDU): Der damalige Bundesverkehrsminister Günther Krause musste 1993 nach mehreren kleinen Skandalen zurücktreten. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, staatliche Gelder für den Umzug und die Putzfrau seiner Familie abgerechnet zu haben. Diese Unregelmäßigkeiten kosteten den Mitunterzeichner des Einigungsvertrages sein politisches Amt.
Oskar Lafontaine legte im März 1999 wegen tiefer Differenzen mit Kanzler Gerhard Schröder überraschend alle Ämter nieder.
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Oskar Lafontaine (SPD): Im März 1999 sorgte Oskar Lafontaine für ein politisches Erdbeben, als er wegen tiefer Differenzen mit Kanzler Gerhard Schröder überraschend alle Ämter niederlegte. Später verließ er die SPD und baute die Partei Die Linke maßgeblich mit auf. Nach seinem Austritt im Jahr 2022 begleitet er die Politik vor allem im Hintergrund und unterstützt das von seiner Ehefrau gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Gerhard Glogowski, SPD, Innenminister von Niedersachsen. Bonn, 02.02.1998 , Bonn Deutschland
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Gerhard Glogowski (SPD): Der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Glogowski musste Ende 1999 nach gut einem Jahr im Amt zurücktreten. Er war massiv in die Kritik geraten, weil er sich seine Hochzeitsfeier und Urlaubsreisen von Unternehmen hatte sponsern lassen. Der Vorwurf der Vorteilsnahme beendete seine politische Karriere auf Landesebene vorzeitig.
Bundeskanzler Helmut Kohl (Deutschland/CDU) . Pressekonferenz in Bonn im Jahr 1998
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Helmut Kohl (CDU): Im Zuge der CDU-Spendenaffäre gab Altkanzler Helmut Kohl im Jahr 2000 den Ehrenvorsitz seiner Partei ab. Er hatte zugegeben, illegale Parteispenden in Millionenhöhe angenommen zu haben, weigerte sich aber strikt, die Namen der Spender zu nennen. Dieser Bruch des Parteiengesetzes beschädigte sein Ansehen als „Kanzler der Einheit“ schwer.
Dr. Wolfgang Schäuble (GER CDU Vorsitzender CDU-Bundestagsfraktion) 2000
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Wolfgang Schäuble (CDU): Als direkte Folge der CDU-Spendenaffäre trat Wolfgang Schäuble im Februar 2000 als Partei- und Fraktionschef zurück, nachdem er eine verheimlichte 100.000-Mark-Barspende eines Waffenlobbyisten eingeräumt hatte. Anders als für viele andere Politiker bedeutete dieser Rücktritt jedoch keineswegs das Karriereende: Unter Angela Merkel feierte er ab 2005 ein beispielloses Comeback als Bundesinnen- und später als Finanzminister. Von 2017 bis 2021 bekleidete er als Bundestagspräsident schließlich sogar das zweithöchste Amt im Staat.
Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU): Er war in die CDU-Schwarzgeldaffäre verwickelt. Ihm wurde Untreue vorgeworfen.
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Manfred Kanther (CDU): Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther legte im Jahr 2000 sein Bundestagsmandat nieder. Er war maßgeblich in die hessische Schwarzgeldaffäre verwickelt und hatte heimlich Parteigelder in Millionenhöhe ins Ausland transferiert. Um die Herkunft zu verschleiern, wurden diese Gelder der Öffentlichkeit fälschlicherweise als „jüdische Vermächtnisse“ präsentiert. Mit der Niederlegung seines Bundestagsmandats am zog er die Konsequenzen und beendete seine politische Karriere vollständig.
  • Nadja Spielvogel
    VonNadja Spielvogel
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Plagiate, Urlaubsbilder und Korruptionsvorwürfe: Ein Rückblick auf die wichtigsten politischen Rücktritte, die Deutschland seit den 1960er Jahren geprägt haben.

Plagiate, Affären, Vertuschung

Politische Karrieren verlaufen selten ohne Turbulenzen, doch manchmal führt ein einziger Fehler zum abrupten Ende einer langen Laufbahn. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zahlreiche Fälle, in denen Amtsträger dem öffentlichen Druck weichen mussten. Die Gründe dafür sind erstaunlich vielseitig und reichen von persönlichen Verfehlungen über fehlerhafte Promotionen bis zu handfesten politischen Affären. Wer das Vertrauen des Parlaments oder der Bevölkerung verliert, hat meist nur wenig Handlungsspielraum.

Gründe für den Verlust des politischen Amtes

Oft entscheiden nur Nuancen im Verhalten über die Weiterführung eines politischen Amts. Karl-Theodor zu Guttenberg stolperte über abgeschriebene Stellen in seiner Doktorarbeit, was seine Glaubwürdigkeit als Verteidigungsminister nachhaltig zerstörte. Bei Anne Spiegel führte ein vierwöchiger Urlaub, den sie als damalige rheinland-pfälzische Umweltministerin nur zehn Tage nach der Flutkatastrophe im Ahrtal angetreten hatte, zum Aus. Aufgedeckt wurde dieser Umstand erst Monate später durch einen Untersuchungsausschuss, der auch interne SMS-Protokolle aus der Flutnacht ans Licht brachte.

Auch Jens Spahn geriet nach der öffentlichen Bekanntgabe, gemeinsam mit seinem Mann eine Leihmutter in den USA in Anspruch genommen zu haben, massiv unter Druck – ein direkter Widerspruch zur offiziellen CDU-Position – und gab schließlich die Führung der Bundestagsfraktion ab. Bei Rudolf Scharping handelte es sich juristisch gesehen sogar um eine Entlassung durch den Bundeskanzler: Zwar hatten Urlaubsfotos vom Mallorca-Pool während eines laufenden Militäreinsatzes bereits für Unmut gesorgt, doch den entscheidenden Ausschlag gab schließlich die Enthüllung fragwürdiger Honorarzahlungen eines PR-Beraters.

Verboten, geduldet oder Pflicht? Regeln im Alltag, die kaum jemand genau kennt

Verschiedene Mülltonnen.
Mülltrennung ist keine Frage des guten Willens, sondern gesetzliche Pflicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 14 KrWG) verpflichtet Haushalte zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Glas- und Verpackungsabfällen. In der Praxis wird ein einzelner Verstoß selten direkt bestraft, Kommunen können aber „Fehlbefüllungsgebühren“ erheben, wenn die falsche Mülltonne zu oft falsch befüllt wird.  © Elke Münzel/Imago
Eine Überwachungskamera an einem Gebäude.
Eine Kamera am Hauseingang klingt nach sinnvoller Absicherung – ist aber rechtlich heikel. Privatleute dürfen ausschließlich ihr eigenes Grundstück filmen; erfasst die Kamera auch nur teilweise den Gehweg oder das Nachbargrundstück, greift die DSGVO. Vermieter dürfen den Hauseingang nur bei nachweisbarem Interesse überwachen, Treppenhäuser nur mit Zustimmung aller Mieter. Vor der Wohnungstür ist eine Kamera grundsätzlich tabu. Für alle gilt: Ein Hinweisschild ist Pflicht, und selbst Fake-Kameras können einen Unterlassungsanspruch auslösen. © Panthermedia/Imago
Ein Mann mäht an einem sonnigen Tag seinen Rasen
Sonntags den Rasen mähen ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind Rasenmäher sonn- und feiertags ganztägig verboten. An Werktagen gilt je nach Bundesland ein Zeitfenster, meist 7–13 Uhr und 15–19 Uhr. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, auch wenn die Nachbarn sich (noch) nicht beschwert haben. © IMAGO/Paula Berezo Tajadura/ Westend61
Schneeschaufel im Schnee (Symbolbild).
Wer denkt, Schneeräumen sei Sache der Gemeinde, irrt sich – und haftet im schlimmsten Fall persönlich. Grundstückseigentümer, und bei entsprechendem Mietvertrag auch Mieter, sind gesetzlich verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus zu räumen und zu streuen, meist bis 7 oder 8 Uhr morgens. Wer das versäumt und jemand stürzt, kann zivilrechtlich für Arztkosten und Schmerzensgeld in die Haftung genommen werden. Die genauen Uhrzeiten und Pflichten regeln kommunale Satzungen, die je nach Stadt unterschiedlich ausfallen. © Henricus Lüschen/Imago
Autos auf verschneiten Straßen
Bei Schnee, Glatteis oder Reifglätte sind Winterreifen in Deutschland Pflicht – aber anders als viele denken, nicht pauschal von Oktober bis Ostern. Es gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Die „O bis O“-Regel ist hingegen eher eine Empfehlung, kein Gesetz. © Panama Pictures/Imago
Badesee vor den Karwendelbergen Barmsee, Karwendel, Oberbayern, Landschaftsbild, September Copyright: xZoonar.com/CGI/Zo
Anders als viele denken, ist das Baden im See ist in Deutschland nicht auf ausgewiesene Badestellen beschränkt. Öffentliche Gewässer dürfen grundsätzlich von jedem zur Freizeitgestaltung genutzt werden, solange kein ausdrückliches Verbot besteht. Das nennt sich rechtlich Gemeingebrauch. Wer also an einem See ohne Verbotsschilder ins Wasser springt, handelt in der Regel legal, auch wenn kein Rettungsschwimmer in Sicht ist. Anders sieht es aus, wenn ein Badeverbot aktiv ausgesprochen und beschildert ist: Das ignorieren ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Kommune ein Bußgeld nach sich ziehen. Besonders in Städten lohnt sich ein kurzer Check vorab: Denn gerade an städtischen Gewässern gelten häufiger Verbote, etwa wegen Wasserqualität, Schifffahrt oder Naturschutz. © IMAGO / Zoonar
Compact portable speaker with detailed geometric forms Lautsprecher im Park
Die Bluetooth-Box im Park aufdrehen ist nicht automatisch verboten, aber die Grenze zur Ordnungswidrigkeit ist fließend. Es gibt kein bundesweites Gesetz, das Musik in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt. Doch wer andere durch übermäßigen Lärm belästigt, verstößt gegen Landes-Immissionsschutzgesetze und kommunale Lärmschutzregelungen. Beschwerden können zu einem Platzverweis oder einem Bußgeld führen – dessen Höhe stark von der jeweiligen Kommune abhängt. Nachts ist die Schwelle deutlich niedriger: Dann kann selbst moderate Lautstärke als Ruhestörung gelten. © IMAGO/Madrolly
Grillen ist in Dortmund nicht überall erlaubt. Am unverfänglichsten ist es an den ausgewiesenen Grillplätzen im Westpark, im Tremoniapark und im Fredenbaumpark.
Wer keine eigene Terrasse oder keinen Garten hat, für den ist der Park im Sommer oft die einzige Option zum Grillen – rechtlich aber eine mit Tücken. Ob Grillen auf öffentlichen Flächen erlaubt ist, entscheiden Städte und Gemeinden per Grünanlagensatzung ganz individuell: Auf ausgewiesenen Grillplätzen ist es ausdrücklich erlaubt, überall sonst in den meisten Städten verboten, selbst wenn kein Schild darauf hinweist. Die Strafen bei Verstößen reichen je nach Kommune von einem kleinen Verwarngeld bis zu 5.000 Euro im Wiederholungsfall. Im Wald gilt grundsätzlich ein striktes Feuerverbot nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz.  © Anja Cord/Imago
Ein Mann brutzelt Fleisch und Gemüse auf einem Grill
Grillen auf dem Balkon ist nicht grundsätzlich verboten – aber eben auch nicht immer erlaubt. Entscheidend ist zunächst der Mietvertrag: Steht dort ein ausdrückliches Grillverbot, gilt es für jeden Grilltyp, auch für den Elektrogrill. Fehlt eine solche Regelung, darf gegrillt werden, solange Nachbarn nicht erheblich durch Rauch oder Lärm beeinträchtigt werden (§ 1004 BGB). Wer trotz Verbots grillt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall soagr die fristlose Kündigung. © Westend61/IMAGO
Mann raucht auf einem Balkon, Symbolbild
Auf dem eigenen Balkon rauchen, das klingt nach einem unbestreitbaren Recht. Ein generelles gesetzliches Verbot gibt es tatsächlich nicht, aber Nachbarn können sich gegen erhebliche Beeinträchtigungen durch Rauch zivilrechtlich wehren (§ 1004 BGB). Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Vermieter das Rauchen auf dem Balkon per Mietvertrag wirksam einschränken oder verbieten können. Wer den entsprechenden Passus im Vertrag übersehen hat, kann im Streitfall eine Abmahnung riskieren. © Westend61/imago
Woman holding electronic cigarette on black background, closeup xkwx addicted, addiction Vape rauchen E-Zigarette
Jugendliche dürfen in Deutschland weder Zigaretten noch E-Zigaretten oder Vapes kaufen oder in der Öffentlichkeit konsumieren. Die Altersgrenze liegt seit 2007 einheitlich bei 18 Jahren (§ 10 JuSchG). Wer als Erwachsener einem Minderjährigen ein solches Produkt kauft oder weiterreicht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Jugendlichen selbst werden nicht direkt mit einem Bußgeld bestraft, sie können jedoch des Platzes verwiesen werden, und das Produkt wird in der Regel sichergestellt. Und noch ein verbreiteter Irrtum: Auch wenn Eltern das Rauchen zuhause erlauben, bleibt es in der Öffentlichkeit für Minderjährige verboten. © xafrica_imagesx via imago-images
Eine Gruppe von Freunden stößt mit Bierflaschen gegen einen hellen Himmel an, um die Freundschaft zu feiern.
Wer Alkohol an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar – egal ob als Verkäufer, ältere Schwester oder Kumpel. Das Jugendschutzgesetz (§ 9 JuSchG) verbietet nicht nur den Verkauf, sondern auch die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige in der Öffentlichkeit. Bier, Wein und Sekt erst ab 16, Spirituosen erst ab 18 Jahren. Wer Alkohol für Minderjährige kauft oder weiterreicht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Jugendlichen selbst werden dabei nicht direkt bestraft, ihnen wird das Produkt aber sichergestellt. Derzeit gilt noch eine Besonderheit: Zuhause dürfen Eltern ihren Kindern ab 14 Jahren im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung leichten Alkohol erlauben. Das begleitete Trinken soll jedoch auf Antrag der Bundesregierung abgeschafft werden. © IMAGO/imageBROKER/Unai Huizi
Symbolbild: Demonstrant:innen beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht in Berlin am 5. März 2026. In München protestierten zeitgleich mehrere hundert Jugendliche gegen das neue Wehrdienstgesetz.
Demonstrieren ist ein Grundrecht, was jedoch die Schulpflicht nicht aufhebt. Wer als Schüler auf die Straße geht statt in die Schule, begeht eine Schulpflichtverletzung. Rechtlich haften dafür zunächst die Eltern, weil sie gesetzlich dafür verantwortlich sind, dass ihr Kind am Unterricht teilnimmt. Akzeptiert die Schule die Entschuldigung nicht, gilt der Tag als unentschuldigt. Bei wiederholtem Fehlen kann nach einem gestuften Verfahren ein Bußgeld von 50 bis 300 Euro verhängt werden – für einen einzelnen Streiktag passiert das in der Praxis aber kaum. © Felix Zahn/IMAGO
Ein Mädchen hält einen Entschuldigungsbrief hoch. Für den Sportunterricht ist meist eine schriftliche Entschuldigung nötig.
„Entschuldigt wegen Krankheit“ – aber in Wirklichkeit auf der Demo oder im Urlaub: Wer sein Kind wissentlich falsch entschuldigt, riskiert mehr als nur ein schlechtes Gewissen. Fliegt die Lüge auf, gilt der Fehltag als unentschuldigt, mit Konsequenzen wegen Schulpflichtverletzung. Und weil eine schriftliche Entschuldigung rechtlich als Dokument gilt, können bewusst falsche Angaben darin theoretisch als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) gewertet werden, auch wenn solche Fälle in der Praxis häufig eingestellt werden. © Traumzeit/imago
Ein Junge wirft Geld ins Sparschwein. Es gibt Empfehlungen, wie hoch das Taschengeld ausfallen sollte.
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Kindern Taschengeld zu geben, weder zur Frage ob, noch wann, wie oft oder wie viel. Kinder haben entsprechend auch keinen einklagbaren Rechtsanspruch darauf. Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) regelt übrigens etwas völlig anderes: Er bestimmt lediglich, dass Verträge, die Minderjährige mit ihrem Taschengeld abschließen, auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam sind – er verpflichtet Eltern aber nicht zur Zahlung. © ingimage/Imago
Jemand hält einen Wohnungsschlüssel in der Hand
Die Wohnung für ein Wochenende auf Airbnb vermieten: klingt unkompliziert, ist es aber nicht. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters ist das Untervermieten verboten und kann zur fristlosen Kündigung führen (§ 543 BGB). Hinzu kommen in vielen Städten kommunale Zweckentfremdungsverbote, die gewerbliche Kurzzeitvermietung ohne Genehmigung unter Strafe stellen. In Berlin oder München etwa mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro. Auch steuerlich müssen Einnahmen aus Untermiete grundsätzlich angegeben werden. © MiS/Imago
Verlorenes Portemonnaie liegt auf dem Pflaster
Wer etwas findet und einsteckt, ohne es abzugeben, begeht keine Lappalie, sondern ganz klar eine Straftat. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet jeden Finder zur Anzeige beim Fundbüro oder wenn möglich beim Eigentümer. Wer das unterlässt und den Fund behält, macht sich der Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar. Erst wenn die Sache sechs Monate nach der Fundanzeige nicht abgeholt wurde, geht das Eigentum auf den Finder über – dann aber auch nur, wenn er die Fundanzeige gemacht hat.  © Axel Bückert/IMAGO
Ein SUV park in Heidelberg
Eine Autoalarmanlage, die nachts immer wieder grundlos anspringt, ist mehr als nur nervig – sie ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer vermeidbaren Lärm verursacht, der Nachbarn erheblich stört, verstößt gegen § 117 OWiG – und das gilt auch dann, wenn der Fahrzeughalter schläft und nichts davon mitbekommt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Nachbarn einen Unterlassungsanspruch haben, wenn eine Alarmanlage wiederholt ohne erkennbaren Grund auslöst. Besonders pikant: Löst ein Fehlalarm einen Polizeieinsatz aus, kann der Fahrzeughalter für die Einsatzkosten der Polizei herangezogen werden. © Daniel Kubirski/Imago
E-Roller (Cityroller) in Palma de Mallorca.
E-Scooter fühlen sich an wie Spielzeug, doch rechtlich sind sie Kraftfahrzeuge. Das bedeutet: Sie dürfen ausschließlich auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden, nicht auf Gehwegen (§ 10 eKFV). Wer trotzdem auf dem Bürgersteig fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 15 bis 30 Euro Bußgeld. Zu zweit fahren ist ebenfalls ausdrücklich verboten, egal wie leicht die zweite Person ist. Auch nebeneinander fahren in der Gruppe kostet 15 Euro extra. Außerdem gilt auch für E-Scooter-Fahrer die Promillegrenze: Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,6 Promille wird es zur Straftat. © Winfried Rothermel /IMAGO
Junger Mann am Steuer (Symbolbild).
Wer im Auto das Handy in die Hand nimmt, wenn auch kurz, auch im Stau und auch bei roter Ampel, begeht eine Ordnungswidrigkeit. § 23 Abs. 1a StVO verbietet die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt, sobald der Motor läuft. Das Bußgeld beträgt 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer dabei andere gefährdet oder behindert, zahlt bis zu 200 Euro. Erlaubt ist die Nutzung während der Fahrt nur, wenn das Gerät fest eingebaut oder in einer Halterung fixiert ist und per Sprachsteuerung oder einem einzigen Tipp bedient wird.  © Isai Hernandez/Imago
Bewegung in den Alltag einzubauen, bedeutet ein längeres Leben. So viele Jahre Kann man gewinnen.
Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland für Radfahrer nicht. Anders sieht es bei Licht, Alkohol und dem Handy aus. Wer bei Dunkelheit ohne funktionierendes Vorder- und Rücklicht fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 20 Euro. Wer dabei das Handy in der Hand hält, zahlt zusätzlich 55 Euro Bußgeld, denn das Handyverbot gilt auch auf dem Fahrrad. Und wer glaubt, mit dem Rad sei man bei Alkohol auf der sicheren Seite, irrt: Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist eine Straftat, die den Autoführerschein kosten kann.  © Imago
Hund zieht an der Leine
Wie lieb ein Hund ist, entscheidet leider nicht darüber, ob ein Hund angeleint sein muss oder nicht. Eine bundesweite Leinenpflicht gibt es zwar nicht, aber Länder und Kommunen regeln das sehr unterschiedlich: In Parks, auf Spielplätzen, in Wäldern während der Brut- und Setzzeit und in Innenstädten vieler Städte gilt Leinenzwang. Wer die örtlichen Regelungen nicht kennt oder ignoriert, riskiert Bußgelder von mehreren Hundert Euro – und im Schadensfall zusätzlich die zivilrechtliche Haftung.  © IMAGO
Nachbarn beschweren sich über das Hundegebell. Die Rechtsgrundlage ist hier deutlich. Diese Rechte sollten Hundebesitzer kennen.
Hundegebell gehört zum Alltag, doch auch dabei gibt es rechtliche Grenzen. Nach gängiger Rechtsprechung gilt Bellen als unzumutbar, wenn es mehr als 30 bis 45 Minuten täglich anhält oder während der Ruhezeiten (nachts, mittags, sonn- und feiertags) länger als 10 Minuten am Stück dauert. Wer seinen Hund dauerhaft unbeaufsichtigt bellen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 117 OWiG), das Bußgeld kann bis zu 5.000 Euro betragen. Betroffene Nachbarn sollten zunächst ein Lärmprotokoll führen, bevor sie das Ordnungsamt einschalten, das kann die Chancen auf ein Eingreifen erheblich erhöhen. © imagebroker / Imago
Cockapoo im Rückspiegel eines Autos Mit dem Hund auf Reisen.
Der Hund liegt während der Autofahrt entspannt auf der Rückbank. Das ist zwar niedlich, aber rechtlich problematisch. Nach § 22 StVO müssen Ladung und Tiere so gesichert sein, dass sie den Fahrer nicht ablenken und bei einer Bremsung niemanden gefährden. Ein ungesicherter Hund gilt als Verstoß gegen die Ladungssicherung – Bußgeld: 35 Euro. Noch teurer wird es im Unfallfall: Wer einen ungesicherten Hund transportiert, kann seinen Versicherungsschutz teilweise verlieren, wenn der Hund als Unfallursache gilt. © IMAGO/Rolf Poss
Nachtruhe Altes verwittertes Schild, Montags bis freitags ab 20 Uhr Nachtruhe, Berlin, Deutschland
Wer um 23 Uhr noch laut in der Wohnung Musik hört, stört die Nachtruhe – aber ist das auch strafbar? Ein bundesweit einheitliches Gesetz zur Nachtruhe gibt es nicht, geregelt wird sie durch Landesimmissionsschutzgesetze, kommunale Satzungen und häufig die Hausordnung. In den meisten Mietshäusern gilt jedoch eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Wer dauerhaft Lärm macht, riskiert zunächst eine Abmahnung durch den Vermieter und bei Wiederholung im schlimmsten Fall die Kündigung.  © IMAGO/Zoonar.com/Adelheid Möller

Welche Dynamiken den Rücktritt von Ministern beschleunigen können

Ein Rücktritt ist meist das Ergebnis einer längeren Kette von Ereignissen. Das Zusammenspiel aus medialer Berichterstattung und nachlassendem Rückhalt in den eigenen Reihen verstärkt die Dynamik in Krisenzeiten enorm. Für die Amtsinhaber bedeutet der Schritt zwar das Ende der aktuellen Position, doch die politische Landschaft vergisst mitunter überraschend schnell. So mancher Politiker nutzte die Auszeit für eine spätere Rückkehr in andere Aufgabenbereiche, während andere der Politik für immer den Rücken kehrten.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frederic Kern

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