Pandemie

Corona in Niedersachsen: Gericht kippt Maskenpflicht in Clubs und Diskos

Feiernde genießen die Nacht in einem Club
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Corona in Niedersachsen: ab sofort muss man in Diskos und Clubs keine Maske mehr tragen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Bars vorläufig außer Kraft gesetzt. Eine Gastronomin aus Osnabrück hatte geklagt.

Lüneburg – Ab sofort muss in Niedersachsen in Clubs, Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen keine Maske mehr aufgrund der Coronapandemie getragen werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres. Dem zugrunde liegt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg aufgrund eines sogenannten Normenkontrolleilantrags einer Gastronomin aus Osnabrück.

Maskenpflicht in Clubs und Diskos gekippt

Bereits in der Vergangenheit war das OVG der Landesregierung aufgrund verschiedener Abschnitte in Coronaverordnungen mehrmals in die Parade gefahren. Einmal wegen der Zuschauerbegrenzung in Fußballstadien, ein anderes Mal aufgrund der 2G-Regel beim Outdoorsport.

Corona in Niedersachsen: Maskenpflicht weiterhin legitim, im konkreten Fall aber unangemessen

Zwar ist laut dem Gerichtsentscheid eine Maskenpflicht weiterhin legitim, in dem konkreten Fall aber unangemessen, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Aus Sicht des Gerichts ist es erforderlich, dass im konkreten Fall auch Ausnahmen geregelt werden. Dies ist in der aktuellen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen nicht der Fall.

Der 14. Senat des OVG hat entschieden, dass die Regelungen keine notwendigen Schutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes seien. Die angeordnete Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen, die für Besucher und Personal solcher Einrichtungen gleichermaßen gelte, sei zwar vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage geeignet und erforderlich, um die vom Gesetzgeber verfolgten legitimen Zwecke zu erreichen.

Corona in Niedersachsen: ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich

Jedoch erweise sie sich als unangemessen. Denn die Landesregierung habe ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht – etwa zum Konsum von Getränken und Speisen oder zum Rauchen von Shisha-Pfeifen – geregelt. Damit fehle es an einem angemessenen Ausgleich zwischen Gastronomen und Gästen, deren Gesundheit geschützt werden soll.

Betreiber und Verbände war die Regelung sauer aufgestoßen, da in Hamburg die Maskenpflicht in den Einrichtungen bereits zum 20. März aufgehoben wird. Auch in Bremen gilt die Maskenpflicht in der Gastronomie nicht mehr. So könnten in Niedersachsen Gäste abgeschreckt werden, die lieber nach Bremen oder Hamburg fahren würden. Der Beschluss des OVG ist bereits rechtskräftig und unanfechtbar. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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