OVG-Urteil erwartet

Ministerin Behrens über Corona: Niedersachsen wird kein Hotspot - das gilt ab 3. April

Wann ist ein Corona-Hotspot ein Hotspot? Vermutlich wird über diese Frage bald das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entscheiden müssen.

Hannover - Die Corona-Inzidenz liegt in Niedersachsen bei 1997,5 (29. März). Trotz dieser hohen Zahl sollen laut der Corona-Verordnung in Niedersachsen am 3. April viele Einschränkungen und Schutzmaßnahmen fallen. Ersetzt werden sollen sie durch eine Hotspot-Regelung. Theoretisch könnte die Landesregierung ganz Niedersachsen als Hotspot deklarieren. Doch für Gesundheitsministerin Daniela Behrens kommt derzeit keine landesweite Hotspot-Regelung infrage. Möglich wäre dies beispielsweise bei einer neuen gefährlichen Corona-Variante.

Corona-Regeln in Niedersachsen: Neue Corona-Verordnung inklusive Hotspot-Regelung gilt ab 3. April

BundeslandNiedersachsen
LandeshauptstadtHannover
MinisterpräsidentStephan Weil
internetNiedersachsen.de

Im NDR Fernsehen sagte die SPD-Politikerin Behrens am Montag (28. März) zur Hotspot-Regelung in der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen: „Dafür müssten wir eine schwere Gefahr und Überlastung des Gesundheitssystems nachweisen.“ Es gebe zwar eine hohe Last im Gesundheitssystem, aber keine Überlastung. „Und deswegen wird Niedersachsen kein Hotspot“, so Behrens. Diese Position hatte sie schon vor einer Woche im Landtag in Hannover erläutert. Zuvor hatten die Grünen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) aufgefordert, Kriterien festzulegen, die für die Anwendung der Hotspot-Regel erfüllt sein müssen. Auch wenn es noch keine Überlastung gibt, so sind viele Arbeitnehmer krank.

Mit dem neuen Infektionsschutz sei sie sehr unglücklich, sagte Behrens im NDR. Den anderen Landesgesundheitsministerinnen und -ministern gehe es genauso. Aber der Bundestag habe es nun einmal beschlossen. „Wir müssen sehr eigenverantwortlich handeln, also uns selbst in die Verpflichtung nehmen und zum Beispiel Mund-Nasen-Bedeckungen tragen“, appellierte die Ministerin an die Niedersachsen. Nach den Osterferien wird die Maskenpflicht auch an den Schulen entfallen.

Corona-Hotspot Niedersachsen: Laut neuer Corona-Verordnung keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen

Zum Hintergrund: Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) war der Antrag mehrerer Bundesländer zur Verlängerung der Corona-Regeln in Deutschland um weitere vier Wochen abgelehnt worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wies darauf hin, dass es für bundesweite Maßnahmen wie etwa eine flächendeckende Maskenpflicht in Innenräumen keine rechtliche Grundlage mehr gebe, weil derzeit keine bundesweite Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Das habe auch der Expertenrat der Bundesregierung zuletzt bestätigt. Mit dem Fall der meisten Maßnahmen ist für Lauterbach Corona noch lange nicht vorbei. Er wirbt für eine vierte Impfung.

Karl Lauterbach verweist auf die rechtliche Grundlage. „Es geht nicht“, so der Minister, betonte aber, dass auch er gerne unter anderem die Maskenpflicht als Corona-Regel in Supermärkten beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre.

Bald ist die FFP2-Maske nur noch ein „Schmuckstück“. Auch wenn die Maskenpflicht fällt, so wird Niedersachsen kein Corona-Hotspot. (Symbolbild)

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht die geplanten Lockerungen der Corona-Maßnahmen, die sich auch in der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen abbilden, kritisch. „Wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her“, sagte Weil der Neuen Osnabrücker Zeitung. Schon Mitte März äußerte sich Krisenstabs-Leiter Heiger Scholz kritisch: „Die wesentlichen Werkzeuge werden nicht etwa nur in den Schrank legt, sondern weggeschmissen“.

Das gilt ab 3. April

Am Dienstag beschlossen die Landesregierungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg, Maskenpflichten in Geschäften, Schulen oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln auslaufen zu lassen. Sogenannte Hotspot-Regeln zur Fortführung dieser Maßnahmen sollen zunächst nicht in Kraft gesetzt werden.

Maskenpflicht nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Für die Corona-Regel im Supermarkt sowie im Einzelhandel besteht aber keine rechtliche Grundlage mehr.

Corona-Testpflicht an Schulen und Kitas bleibt in Niedersachsen voraussichtlich bis Ende April. Nach den Osterferien müssen sich laut Entwurf alle Schüler acht Schultage in Folge täglich testen.

Während auch Niedersachsen sich noch mit der geplanten Umsetzung des Entlastungspakets 2022 aus Kinderbonus, Tankrabatt, Hartz-IV-Zuschuss, Energiepreispauschale und dem 9-Euro-Ticket in Bus und Bahn auseinandersetzt, geht Stephan Weil davon aus, dass die geplante Hotspot-Regelung im Moment einer Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vermutlich nicht standhalten würde. „Unser OVG geht kritisch an die Klagen heran, das ist auch vollkommen in Ordnung. Wir müssen mit guten Argumenten antreten können. Sonst können wir es auch gleich lassen“, so Weil. Das OVG hatten noch mehrfach Corona-Regeln wie die Maskenpflicht in Bars und Clubs gekippt.

Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Vier Kriterien für Corona-Hotspots

Lauterbach hat den Bundesländern, die weiterhin mit Omikron und dem Subtyp BA.2 der Corona-Variante zu kämpfen haben, vier Kriterien für Corona-Hotspots an die Hand gegeben: Verschiebung von planbaren Operationen wegen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung in Kliniken, zu wenig Personal in der Pflege in den Krankenhäusern und Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser. Da spielt das Freitesten nach einer Corona-Infektion aus der Quarantäne oder das Freitesten trotz einer Corona-Infektion keine Rolle.

Unterstützung bekommt Karl Lauterbach aus Bremen. Die Gesundheitsbehörde teilte mit, dass die Vorschläge Lauterbachs in die richtige Richtung gehen. Auch sie fordern, während ein neues Omikron-Symptom die Runde macht, klare Richtlinien, ab wann ein Hotspot eingerichtet werden kann. (Mit Material der dpa) *  kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

elona ist da. Ihre lokalen Nachrichten.

Mehr zum Thema:

Joker und Undav retten Deutschland – DFB-Noten gegen die Elfenbeinküste

Joker und Undav retten Deutschland – DFB-Noten gegen die Elfenbeinküste

Hurricane 2026: Die Bilder vom Festival-Samstag

Hurricane 2026: Die Bilder vom Festival-Samstag

Bildergalerie: Das ist der Samstag auf dem Hurricane

Bildergalerie: Das ist der Samstag auf dem Hurricane

Binge-Alarm aus Kanada: Serien, die man in Deutschland sofort streamen kann

Binge-Alarm aus Kanada: Serien, die man in Deutschland sofort streamen kann

Kommentare