Niedersächsisches Umweltministerium: Voraussetzungen bestehen weiterhin

Rodewalder Problemwolf: Abschussgenehmigung erneut verlängert

Der Rodewalder Wolf darf seit Ende Januar geschossen werden.
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Der Rodewalder Wolf darf seit Ende Januar geschossen werden.

Rodewald/Hannover - von Leif Rullhusen. Der Rodewalder Problemwolf darf weiter abgeschossen werden. Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Ausnahmegenehmigung dazu am Dienstag bis Ende August verlängert.

„Weil der Wolf streng geschützt ist, prüfen wir jeden Monat erneut, ob die Voraussetzungen für einen Abschuss noch gegeben sind“, erklärt die stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums, Lotta Cordes. Im Fall des Rodewalder Rüden mit der Kennung GW717m sei das der Fall. Es bestehe insbesondere die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten, Nutztiere zu reißen, an seine Nachkommen weitergebe. Experten befürchten, dass das Tier seinen Welpen beibringt, wolfsabweisende Zäune zu überwinden oder Kühe in einer Herde zu reißen.

Abschussgenehmigung nur im Ausnahmefall

Schon seit Monaten wird der Leitrüde des Rodewalder Rudels mit Hochdruck gesucht. Bislang absolut erfolglos. Die Abschussgenehmigung läuft bereits seit Ende Januar dieses Jahres. Seit dem ist der Rüde, dem Tierschützer den Namen „Roddi“ gaben, abgetaucht.

Grundsätzlich sind Wölfe in Deutschland streng geschützt und dürfen nicht gejagt werden. Eine Abschussgenehmigung kann aber im Ausnahmefall nach Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt werden. Bestimmte Tiere dürfen dann getötet werden, wenn von ihnen eine Gefahr für den Menschen ausgeht oder erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch sie zu erwarten ist.

Der Rodewalder Rüde soll laut Umweltministerium bereits mehr als 40 Nutztiere gerissen haben, darunter Ponys, Rinder und Alpakas.

In Diepholz-Aschen ist ein Wolf gesichtet worden. Er zeigte keine Scheu vor Menschen. Jetzt fordert ein Jäger die Entnahme.

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