Schwieriges Verfahren
Impfpflicht für Kliniken und Pflege löst Probleme aus
Dem rechtlichen Rahmen werde man sich natürlich nicht entziehen, so wie es Bayern andeutet: Die Impfpflicht für Kliniken und Pflege werde wie vorgesehen Mitte März umgesetzt, sagt Landrat Marco Prietz. Aber das dauert und zieht Probleme nach sich. Das sieht das Diako auch so.
Rotenburg – Über die Gründe, sich nicht gegen das Coronavirus impfen zu lassen, kann man mit bestimmten Kreisen trefflichst streiten. Aber egal, wie man sich zum Thema positioniert: Klar ist, dass die gesetzlich beschlossene Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime ab Mitte März auch im Landkreis zu einem Problem wird. Wie groß dieses ist, lässt sich derzeit noch schwer abschätzen – auch der größte Arbeitgeber des Landkreises, das Agaplesion Diakonieklinikum in Rotenburg, setzt auf Vermittlung und Überzeugung, bevor es zu rechtlichen Schritten kommt.
Bayern schert mal wieder aus in der Pandemie. Vom Vorstoß der bayerischen Landesregierung, die die für Mitte März geplante Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zunächst aussetzen will, hält man im Rotenburger Kreishaus allerdings wenig. Auch wenn Landrat Marco Prietz (CDU) nicht mit Kritik an den „unklaren Vorgaben“ der Berliner Ampelkoalition spart, betont er doch anders als manch anderer Amtskollege im Osten oder ganz im Süden: „Wenn die Impfpflicht gilt, werden wir natürlich die Regeln anwenden.“ In einigen sozialen Medien wie Telegram und an Montagabenden bei „Spaziergängen“ haben sich „Ungeimpfte“ auch aus den betroffenen Einrichtungen vernetzt. Dort poltern sie lautstark und verkünden ihre Thesen zur Pandemie, aber da es kein Impfregister gibt, ist ihre tatsächliche Zahl im Landkreis unklar. „Das Land rechnet in einer ersten Schätzung damit, dass in unserem Landkreis rund 500 ungeimpfte Personen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein könnten“, so Kreissprecherin Christine Huchzermeier. Dieser Personenkreis bezieht sich im Übrigen nicht nur auf pflegerisches Personal, sondern alle Beschäftigten – vom Hausmeister bis zum Geschäftsführer und „Kundendienst-Mitarbeitende von Technikfirmen, die Geräte warten“, wie Lars Wißmann betont. Er ist Sprecher des Diakonieklinikums, rund 2. 500 Mitarbeiter hat das Krankenhaus. Die aktuelle Impfquote dort: rund 96 Prozent. Aber: „Die restlichen vier Prozent sind ja nicht nur eine Zahl. Es sind circa 70 einzelne Menschen mit Familien, Freunden und einer Arbeitsstätte, mit Verantwortung für sich und andere. Diese Menschen werden es sich gut überlegt haben, was sie da tun – oder eben gerade nicht tun.“
Menschen in Gesundheitsberufen verhalten sich verantwortungsbewusst, wenn sie sich impfen lassen. Ich bin mir aber unsicher, ob man dauerhaft eine Impfpflicht rechtlich halten kann, wenn nur ein kleiner Teil der Bevölkerung betroffen ist.
Wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht noch rechtlich aufgehalten oder gekippt, verdeutlicht Wißmann das weitere Prozedere: „Am 16. März müssen wir alle ungeimpften Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird die Mitarbeiter unter Fristsetzung dann auffordern, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Sollte kein Nachweis vorgelegt werden, ist davon auszugehen, dass das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen wird. Solange werden wir die Mitarbeiter unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und geltenden Testvorgaben weiterhin beschäftigen.“ Mit Ausspruch eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbotes durch das Gesundheitsamt könne die Arbeitsleistung aber nicht mehr erbracht werden, was zur Folge hat, dass es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr gibt. Das Arbeitsverhältnis ruhe, die Mitarbeiter müssten sich dann bei der Agentur für Arbeit melden und würden bei den Sozialversicherungsträgern abgemeldet.
Doch dieser Verwaltungsakt bereitet auch dem Landrat Kopfschmerzen. „Das Personal im Gesundheitsamt geht schon jetzt auf dem Zahnfleisch“, sagt der Landrat. Völlig unklar sei derzeit, wie die mögliche größere Anzahl dieser Verfahren zusätzlich zu den mittlerweile normalen Belastungen der Pandemie bewältigt werden soll. Jedes einzelne Verfahren brauche natürlich seine Zeit, es müssten Fristen gesetzt und Begründungen geprüft werden. Prietz: „Das wird dauern.“ Und dann? „Was passiert mit denen, die sich nicht impfen lassen wollen oder können? Diese Frage ist bislang nicht beantwortet.“
Allgemeine Impfpflicht sinnvoller?
Sowohl Prietz als auch Wißmann betonen, dass eine Corona-Impfung medizinisch sinnvoll ist. Aber: „Ob das als Pflicht durchgesetzt werden muss, ist eine politische Frage, die wir nicht beantworten können“, so Wissmann. Der Landrat erkennt gesellschaftliche und rechtliche Probleme. Er sei unsicher, sagt Prietz, ob eine dauerhafte Impfpflicht nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung juristisch haltbar sei. Wißmann: „Gerechter wäre eine allgemeine Impfpflicht.“ Aber die Debatte darüber, die politisch lange tabu war, wird nun laut Prietz viel zu spät geführt. Für die politische Entscheidung und eine mögliche rechtliche Überprüfung gelte: „Die Fallzahlen geben den Takt vor.“ Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, hört man aus dem Diako, sei vielleicht „gut gemeint gewesen“ – aber „nicht gut im Ergebnis“. Eine generelle Impfpflicht würde eine höhere Impfquote bedeuten, was wiederum medizinisch sinnvoll sei. „Wahrscheinlich könnten wir so auch rascher die coronabedingten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens hinter uns lassen“, betont Wißmann. Noch besser, sagt der Landrat, wäre es, „wenn die Gesellschaft das selbst hinbekommt“.
Das klappt derzeit aber nicht. Es bleiben diejenigen, die sich verwehren. Und das sind zu viele, erklären Experten. Auch im Diakonieklinikum setzt man daher auf direkte Ansprachen und niedrigschwellige Angebote für diejenigen, die sich bisher geweigert haben. Wißmann: „Wir hoffen auch, dass der Novavax-Impfstoff noch den einen oder die andere Mitarbeiterin dazu bewegt, sich impfen zu lassen. Auch wenn dafür die Zeit knapp wird. Wir möchten diese Mitarbeitenden gern halten über den 15. März hinaus. Das alles aber wird nur mit der Impfung funktionieren.“
Leistungen müssen möglicherweise eingeschränkt werden
Von den Rotenburger Werken, mit gut 2 000 Mitarbeitern ebenfalls stark von der Teil-Impfpflicht betroffen, hieß es vor zwei Wochen auf Nachfrage, es werde nach dem 15. März wohl „Engpässe“ geben, aber nicht in dem Maße, wie vor wenigen Wochen befürchtet. Im Diakonieklinikum ist man bei diesem Ausblick etwas zurückhaltender. Verliere man tatsächlich Mitarbeiter, die sich nicht mehr überzeugen lassen, müssten die „verbleibenden Mitarbeitenden gegebenenfalls aushelfen in Bereichen, wo vermehrt Ungeimpfte ausfallen“, so Wißmann. Als diakonische Einrichtung stünden immer die Patienten im Mittelpunkt des Tuns. Aber, betont der Kliniksprecher, man habe auch „eine Fürsorge unseren Mitarbeitenden gegenüber. Daher müssten wir im schlimmsten Fall Leistungen einschränken.“
378 neue Coronafälle
378 neue Coronafälle hat das Rotenburger Gesundheitsamt am Dienstag gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt damit im Landkreis auf einen neuen Höchstwert von 989 Neuinfektionen bezogen auf 100 000 Einwohner. Eine 84-jährige Frau aus der Samtgemeinde Sittensen gilt als nunmehr 116. Opfer der Pandemie in der Region, sie sei am 3. Februar gestorben. Im Rotenburger Diakonieklinikum werden derzeit 41 Corona-Patienten versorgt, vier davon auf der Intensivstation.