Bundesverfassungsgericht
2G-Plus im Bundestag: Verbannte Abgeordnete – AfD reicht Klage ein
Tribüne statt Plenum: Die ungeimpften AfD-Abgeordneten haben gegen die Corona-Regeln im Bundestag eine Klage eingereicht. Was steckt hinter dem Schauspiel?
Berlin – Juristisches Nachspiel im Streit um die 2G-Plus-Regel im Deutschen Bundestag: Die AfD-Fraktion hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die strengen Corona-Regeln im deutschen Parlament* geklagt. So soll die Verbannung der vielen ungeimpften Abgeordneten auf die Zuschauertribüne wieder aufgehoben werden. Bei der Festsetzung handele es sich um eine gezielte Ausgrenzung der AfD-Abgeordneten, beschwerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandtner auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.
| Partei: | Alternative für Deutschland (AfD) |
| Gegründet: | 6. Februar 2013, Berlin |
| Bundessprecher: | Tino Chrupalla/Jörg Meuthen |
Die Omikron-Welle treibt derzeit das Infektionsgeschehen in Deutschland massiv an. Deshalb beschloss der Bundestag ohne die Stimmen der AfD-Fraktion eine strenge 2G-Plus-Regelung, wonach ungeimpfte Abgeordnete auch mit negativem Test nicht mehr in den Plenarsaal oder in die Ausschüsse dürfen. Sie können die Sitzungen nur noch mit aktuellem Negativ-Test von den Tribünen aus verfolgen.
2G-Plus-Regel: AfD reicht gegen Corona-Regel im Bundestag eine Klage vor dem Verfassungsgericht ein
Die AfD-Fraktion sieht nach eigenen Angaben darin aber eine Behinderung der Abgeordnetentätigkeit. Ein gewählter Abgeordneter müsse sein Mandat unabhängig vom Impfstatur ausüben können, forderte Brandtner. Dieses Recht werde man in Karlsruhe einklagen, sagte er der dpa. Jedoch halten Befürworter der Corona-Regel den Rechtspopulisten entgegen, dass sie in ihrer Arbeit nicht behindert werden und die Sitzungen per Mikrofon von den Zuschauerrängen mitbeeinflussen können.
Tatsächlich trifft die 2G-Plus-Regelung vor allem die Alternative für Deutschland. Denn in Reihen der Partei befinden sich viele Corona- und Klimaleugner. In den vergangenen Wochen suchten sie immer wieder Möglichkeiten für Protestaktionen. So hielten sie entgegen den Bestimmungen des Parlaments bei einer Regierungsbefragung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Plakate in die Höhe. Außerdem ließ sich der niedersächsische Abgeordnete Joachim Wundrak öffentlichkeitswirksam von einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses ausschließen*.
AfD: Abgeordnete wie Karsten Hilse müssen auf die Tribüne – Auch Alice Weidel bald betroffen
Verfassungsschützer sehen die Vermischung von AfD-Abgeordneten mit der Querdenker-Szene mittlerweile mit Sorge. Denn die Corona-Leugner, zu deren Speerspitze sich die AfD gerne machen möchte, wurde zuletzt immer radikaler – auch in Niedersachsen. Für Aufsehen sorgte dabei auch der Fall von Karsten Hilse. Der sächsische Bundestagsabgeordnete, der zuletzt auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Nazi-Jargon im Parlament attackierte, sieht sich mittlerweile mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Hilse soll bei einer Querdenker-Demo Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, weswegen seine Immunität in der vergangenen Woche aufgehoben worden war.
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Die Klage gegen die 2G-Plus-Regel bietet der AfD-Fraktion jedenfalls ein neues Podium. In den kommenden Wochen wird die Maßnahme jedoch für immer mehr Abgeordnete relevant. Denn selbst Politiker wie Alice Weidel oder Timo Chrupalla, die wegen einer durchgemachten Corona-Infektion immer über den Genesenenstatus ihre Abgeordnetentätigkeit nachgehen konnten, bekommen nun Probleme. Denn künftig erlischt dieser Status, der einen Genesenen mit einem Geimpften gleichstellt, bereits nach 28 Tagen – und nicht mehr wie früher nach 90. Für Weidel bedeutet das: Spätestens ab Februar muss auch sie im Bundestag auf die Zuschauertribüne – sofern die Bundesverfassungsrichter die Regel nicht kippen. * kreiszeitung.de und merkur.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa
