Zu radikal
Beamte in der AfD: Experten fordern Rausschmiss aus dem Staatsdienst
Kann man als Beamter in der AfD aktiv sein? Nein, sagen Menschenrechtler. Für Staatsdiener schließt sich das aus. Kommt jetzt in den Behörden der Gesinnungstest?
Berlin – Einige Vertreter der AfD hassen den deutschen Staat. Dennoch lockt die Partei auch immer wieder Beamte oder Richter an. Doch ist der Staatsdienst mit der Ausrichtung der Rechtspopulisten vereinbar? Diese Frage haben Gutachter vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) jetzt mit einem klaren Nein beantwortet. In einer neuen Studie zu dem Thema fordern die Experten sogar ausdrücklich die Einleitung von Disziplinarstrafen – bis hin zum Rausschmiss.
| Partei: | Alternative für Deutschland (AfD) |
| Gegründet: | 6. Februar 2013, Berlin |
| Bundessprecher: | Tino Chrupalla |
„Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden“, zitierte die Nachrichtenagentur dpa aus dem am Donnerstag vorgelegten Gutachten.
AfD: Jens Maier will zurück ins Richteramt – doch ist die Partei für Beamte mit dem Staatsdienst vereinbar?
Doch in wie vielen Fällen wäre das theoretisch relevant? Das ist bislang unklar. Angesichts der zweistelligen Wahlergebnisse bei Bundestags- und Landtagswahlen ist es aber statistisch gesehen nicht unwahrscheinlich, dass sich innerhalb der Beamtenschaft auch Sympathisanten der Rechtspopulisten befinden. Einzelfälle sorgen immer wieder für Schlagzeilen – so wie zum Beispiel Jens Maier. Der AfD-Politiker, der immer wieder mit rechtsextremen Parolen von sich Reden macht, konnte sein Bundestagswahlmandat nicht verteidigen und will nun wieder in seinem Richterberuf arbeiten. Für Sachsens Justizministerin Katja Maier (Grüne) ist das ein Unding*. Sie prüft bereits entsprechende Maßnahmen.
Ob Beamter oder Richter – für das Menschenrechtsinstitut ist die Verbindung mit der AfD ein Problem. Beamte hätten die Pflicht, „dienstlich und außerdienstlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, stellt Studienautor Hendrik Cremer klar. Deshalb sei es geboten, Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden: den Grundsatz, der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen“, hieß es.
Die Alternative für Deutschland ist laut Experten rechtsextrem – Beleidigung des Bundespräsidenten sorgt für Wirbel
Bei der AfD wird die Ablehnung des Staates immer größer. So warnen Rechtsextremismus-Forscher wie Axel Salheiser von der Universität Jena vor einer zunehmenden Radikalisierung der Alternative für Deutschland (AfD). Vor allem die Verbindung zur Querdenker-Szene, die immer stärker gegen die Corona-Politik agitiert, sieht er mit Sorge. Die AfD versuche sich zur Speerspitze der Bewegung zu machen, sagte er im Interview mit kreiszeitung.de.
Dass dabei auch Bundestagsabgeordnete wie Karsten Hilse mitmischen und mit der Polizei aneinandergeraten, ist für die Experten nur ein Beweis unter vielen. Wie wenig die Partei von den Staatsinstitutionen hält, zeigte sich auch vor wenigen Tagen im Stuttgarter Landtag. Dort beschimpfte der AfD-Abgeordnete Miguel Klauß Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier als „Spalter und Hetzer“ – und wurde schließlich von der Sitzung ausgeschlossen.
Rückzug von Jörg Meuthen aus der AfD erhöht das Gewicht vom radikalen Flügel
Traditionell ist die rechtspopulistische Partei in zwei Lager gespalten: in einen gemäßigten und in einen rechtsextremen Flügel. Nachdem lange der Bundessprecher Jörg Meuthen der AfD nach außen ein bürgerliches Antlitz verliehen hatte, ist nach seinem Abgang die Sorge groß, dass nun die radikalen Stimmen um Co-Sprecher Tino Chrupalla und Björn Höcke das Übergewicht gewinnen. Letzterer fiel zuletzt mit einem Skandal auf, weil er die Corona-Impfung mit dem Holocaust verglich.
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Vor diesem Hintergrund dringt das Menschenrechtsinstitut auf eine genaue Einzelfallprüfung, wenn ein Beamter im Dunstkreis dieser Partei aktiv ist. Nur wenn ein Staatsdiener „ernsthaft und unmissverständlich“ darlegen könne, dass er sich innerparteilich gegen die national-völkische Ausrichtung einsetze, könne man von einer Entlassung absehen, hieß es in dem Gutachten. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Martin Schutt/dpa
