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AfD und der Kulturkampf in der Schule: Wie die Partei Vielfalt „mundtot“ machen will
Die AfD nutzt das Neutralitätsgebot, um Einfluss zu nehmen: Kritiker sehen darin eine Gefahr für die demokratische Bildung.
Berlin – Die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt sorgte Anfang Oktober mit einem Antrag für Aufsehen. Dieser sah vor, Lehrkräften „im Unterricht oder im schulischen Umfeld parteipolitische oder weltanschaulich-ideologische Beeinflussung“ zu verbieten. Unter dem Titel „Wissen statt Meinung, Toleranz statt Bevormundung: Politische Beeinflussung an Schulen bekämpfen!“ wurde der Vorstoß dem rechtsextremen und ermordeten Trump-Loyalisten Charlie Kirk gewidmet.
Die Rechtsaußenpartei forderte weiter, „künftig keine Umbenennungen oder Neugründungen von Schulen zu genehmigen, deren Namen eine eindeutige politische oder weltanschauliche Tendenz zum Ausdruck bringen“. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle kritisierte besonders diesen Teil als Tiefpunkt, wenn ernsthaft darüber debattiert werde, ob etwa die Namen des früheren SPD-Kanzlers Willy Brandt oder der NS-Widerstandskämpferin Sophie Scholl politisch geprägt seien.
Der Vorstoß wurde vor der Abstimmung von der SPD weiter als „Kulturkriegsrhetorik“ verspottet und schließlich abgelehnt. Doch das Scheitern in der Wahl täuscht: Denn schon jetzt befürchten erste Gewerkschaften und Wissenschaftler reale Konsequenzen für die Arbeit von Lehrkräften.
„Lehrkräfte müssen nicht ‚neutral‘ sein“: Gewerkschaft wehrt sich gegen AfD-Antrag
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt (GEW) wehrt sich auf Anfrage von Ippen.Media entschiedengegen die Forderungen der AfD und bewertet diese als Versuch, das Schulpersonal zu beeinflussen. Die GEW stellt klar: „Lehrkräfte müssen nicht ‚neutral‘ sein“. Das Lehrpersonal sei auf das Grundgesetz eingeschworen und müsse das Schulgesetz befolgen – „beides verlangt eine klare Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtenden Aussagen.“ Geht es nach der AfD Sachsen-Anhalt, sollten Lehrkräfte „lediglich gegen Intoleranz und Respektlosigkeit, Fanatismus und meinungsbezogene Beleidigungen vorgehen“.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Die Gewerkschaft betont vehement, dass besonders Lehrkräfte bei der politischen Bildung nicht „mundtot gemacht werden“ dürften. Zugleich fordert die GEW, Lehrpersonal im Umgang mit möglichen Anzeigen oder politischem Druck stärker zu unterstützen. Weiter gab die Gewerkschaft preis, dass der gescheiterte AfD-Vorstoß, „nicht der erste Antrag dieser Art“ sei. Eine Anfrage von Ippen.Media an die AfD-Fraktion im Bundestag blieb bislang unbeantwortet – unter anderem zur Frage, ob die Partei die Sorgen der Lehrer nachvollziehen und ihnen begegnen könne.
Engagement für das Grundgesetz „nicht von der AfD nehmen lassen“
Auch die Pädagogikprofessorin Rita Nikolai von der Universität Augsburg hält die Befürchtungen der GEW für berechtigt. Gegenüber Ippen.Media erklärt Nikolai: „Das Neutralitätsverständnis der AfD unterläuft die Grundlagen demokratischer Bildung, indem es Lehrkräfte verunsichert, politische Kontroversen delegitimiert und somit politische Bildung im Sinne einer kritischen Urteilsbildung untergräbt.“
Die Folge: Lehrkräfte könnten politische Themen meiden – jedoch weniger aus pädagogischer Abwägung, sondern schlicht aus Angst vor politischer Denunziation. „Dabei ist es gerade Aufgabe von Lehrkräften, für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes einzutreten – und dies sollten sie sich nicht von der AfD nehmen lassen.“
Neutralität als „Hebel, um Vielfalt, Antidiskriminierung und Demokratiepädagogik zurückzudrängen“
Auf die Frage, ob die AfD eine Neuinterpretation zentraler pädagogischer Werte wie Inklusion, Gleichberechtigung und Vielfalt anstrebe, ergänzt Nikolai: „Meine Antwort lautet: Ja.“ Die Professorin stützt sich auf bereits veröffentlichte Forschungen der Universität Augsburg. Demnach zeigen Analysen von Wahlprogrammen und Parlamentsdokumenten, dass die Bildungspolitik der AfD „darauf abzielt Schule nach ihren autoritär-nationalistischen und kulturpolitischen Vorstellungen zu verändern“.
Als „Hebel, um Vielfalt, Antidiskriminierung und Demokratiepädagogik zurückzudrängen“, nutze die Partei das Neutralitätsnarrativ. Durch die Forderung nach „Kontrolle, Dokumentation und Sanktionen“ würden demokratiepädagogische Projekte diskreditiert –und Lehrkräfte verunsichert. In der Folge würden Werte wie „Vielfalt, Pluralität und kritische Reflexion“ zurückgedrängt.
AfD und das Neutralitätsnarrativ: Ein Angriff auf Bildung?
Die Studien der Universität Augsburg dokumentieren, wie die AfD pädagogische Leitlinien gezielt für ihre Zwecke nutzt – etwa um ihre Forderung nach politischer Neutralität im Unterricht zu stützen. Besonders deutlich wird das am Umgang der Partei mit dem Beutelsbacher Konsens, auf den sie sich in ihrem Antrag beruft. Auf ihrer Website schreibt die Partei: „Der Beutelsbacher Konsens sollte diese Neutralität gewährleisten.“ Auf Anfrage präzisiert der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider, jedoch: Man wisse „dass der Beutelsbacher Konsens zwar keine Neutralität fordert, aber ein sogenanntes ‚Indoktrinationsverbot‘ [...] aufstellt“.
Weiter heißt es: „Eben weil der Beutelsbacher Konsens keine Neutralität des Lehrers fordert, hat er sich jedoch als stumpfes Schwert gegen Indoktrination erwiesen.“ Sollte im Antragstext „etwas verrutscht“ sein, sei das ein Fehler, erklärt Sprecher Tillschneider. Die AfD-Fraktion im Bundestag, antwortete bislang nicht auf eine weitere Anfrage.
Was ist der Beutelsbacher Konsens?
Die Bundeszentrale für politische Bildung verweist zur Erklärung des Beutelsbacher Konsens auf Hans-Georg Wehling (1977). Demnach besteht der Konsens aus drei Prinzipien:
Zentrales Prinzip ist das sogenannte Überwältigungsverbot: Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht im Sinne einer bestimmten Meinung beeinflussen oder „überrumpeln“. Ziel ist es, Lernende zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen – und sie damit zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu machen.
Kontroversitätsgebot: Themen, die in Wissenschaft oder Politik umstritten sind, müssen auch im Unterricht als solche behandelt werden. Lehrkräfte sollen also verschiedene Perspektiven darstellen und Alternativen aufzeigen, statt einseitige Deutungen zu vermitteln. Damit wird verhindert, dass Unterricht zu einem Instrument politischer Beeinflussung wird.
Als drittes Prinzip fordert der Beutelsbacher Konsens die Schülerorientierung. Lernende sollen befähigt werden, politische Situationen zu verstehen, ihre eigenen Interessen zu erkennen und Wege zu finden, diese im demokratischen Rahmen zu vertreten. Politische Bildung soll also nicht nur Wissen vermitteln, sondern zur aktiven Teilhabe an Gesellschaft und Politik befähigen.
Nikolai macht den Widerspruch deutlich, und verweist auf Artikel 33 des Beamtenstatusgesetzes: Dieser verpflichte zwar zur politischen Neutralität, doch müssen sich Beamte „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Die Pädagogikprofessorin hebt hervor, dass das Wort „Neutralität“ im Text des Beutelsbacher Konsenses nicht einmal vorkomme.
Schwachstelle Föderalismus: Der Machthebel der AfD
Abschließend betont Rita Nikolai, wie stabil das deutsche Bildungssystem gegenüber den Forderungen der AfD ist. Bislang zeige sich die föderale Struktur als resilient gegenüber direkten Eingriffen der AfD – zumindest auf Bundesebene. Laut Nikolai könne die Partei aufgrund der Kulturhoheit der Länder hier keine konkreten Maßnahmen umsetzen. Dennoch würde die Rechtsaußenpartei über Anträge im Bundestag, Grundsatzprogramme und Wahlprogramme eine symbolische Agendasetzung betreiben.
Auf Länderebene zeigten sich die Ambitionen der Partei hingegen konkreter: In zahlreichen Landesparlamenten versuche die AfD durch Anträge, Kleine Anfragen und Kampagnen Einfluss auf schulpolitische Debatten zu nehmen. Zwar regiere die Partei aktuell in keiner Landesregierung, doch eine künftige Beteiligung könne ihr weitreichende Gestaltungsspielräume eröffnen – insbesondere über Verwaltungsvorschriften: „Über ministerielle Erlasse kann die AfD Unterrichtsinhalte und -schwerpunkte ohne parlamentarische Kontrolle verändern und im Sinne ihrer autoritär-nationalistischen Schulpolitik ausrichten“, warnt die Expertin.
Wie die AfD Sachsen-Anhalt ihren „Kulturkampf“ in der Bildungspolitik rechtfertigt
Gegenüber Ippen.Media weist der bildungspolitische AfD-Sprecher Sachsen-Anhalts die Kritik am allgemeinen bildungspolitischen Kurs zurück. Hans-Thomas Tillschneider beschreibt den Partei-Ansatz selbst als „Kulturkampf“, der darauf ziele, „Selbstverständlichkeiten, die im Laufe der Jahrzehnte in Vergessenheit geraten sind oder sogar systematisch und kampagnenmäßig verdrängt wurden, wieder herzustellen“. Weiter schreibt er, die „sogenannte pluralitätsorientierte Pädagogik“ sei für die Fraktion Ausdruck jener „Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte (...)“, gegen die man kämpfe. Pluralität sei, so heißt es weiter, „ein Etikettenschwindel, mit dem keine echte Vielfalt, sondern ein Einheitsbrei im Sinne der Regenbogenideologie gemeint wäre“.
Das geforderte Neutralitätsgebot solle die „freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken“, während die „größte Gefahr“ für diese „von Linken, Grünen und SPD-Politikern“ ausgehe. In Bezug auf die Befürchtung der GEW, Lehrkräfte könnten „mundtot“ gemacht werden, stellt der Sprecher klar: „Lehrer, die nicht danach trachten, ihre Schüler in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen und ihnen ihre eigene Meinung aufzuzwingen, haben nichts zu befürchten.“
Wer jedoch Schüler für „legitime rechte Meinungen“ kritisiere, müssen – sollten sie „es nicht abstellen“ – mit Disziplinarverfahren rechnen. Hinsichtlich einer Regierungsbeteiligung auf Landesebene betont Tillschneider: „Wir werden das gesamte uns dann verfügbare Instrumentarium sachgerecht einsetzen.“ (Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, eigene Anfragen, dpa, eigene Recherchen) (kox)