Letzte Instanz hat entschieden

Schröders Kritiker scheitern – Altkanzler darf trotz Putin-Nähe in SPD bleiben

Jetzt ist es amtlich: Altkanzler Gerhard Schröder darf trotz Nähe zu Russland in der SPD bleiben. Damit gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Berlin – Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland nun endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover wurden von der Bundesschiedskommission in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragsteller hervor.

Schröders Kritiker scheitern final – Ex-Kanzler bleibt trotz Putin-Nähe Mitglied in der SPD

„Die Berufungen der Antragsteller gegen die aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2022 ergangene Entscheidung der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hannover werden verworfen“, heißt es in dem Schreiben. Die Anträge waren von den Ortsvereinen Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach in Baden-Württemberg gestellt worden. Schröder hatte die Entscheidung der Schiedskommission in Hannover als „juristisch solide und überzeugend sowie politisch konsequent“ begrüßt.

Putin-Freund Gerhard Schröder bleibt Mitglied in der SPD. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Der Ex-Kanzler war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender. Nach seiner Abwahl als Regierungschef war er viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig. Selbst nach dem Ukraine-Krieg gilt Schröder noch als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und wollte den Kontakt zu Putin nicht aufgeben. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn besuchte er den Kreml-Chef sogar in Moskau – angeblich um zu vermitteln.

Aus Nähe zu Russland und Putin: SPD prüft Verfahren gegen Altkanzler Schröder

Das Verfahren gegen Schröder war von 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht worden. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde. Es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, hieß es.

Gegen diese Entscheidung zogen dann noch die beiden Ortsvereine Leutenbach und Leipzig Ost/Nordost vor die Bundesschiedskommission. Ein Ausschluss wäre nach den SPD-Regularien die härteste mögliche Strafe gegen ihn gewesen. Einen Rauswurf hielt Schröder Anwalt bereits für ausgeschlossen. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum. Auch dazu kommt es jetzt nicht. Die Parteispitze betont schon seit langem, dass der Ex-Kanzler in der SPD isoliert ist. Unklar ist, wie sie nun weiter mit ihm umgeht. (bohy/dpa)

Rubriklistenbild: © Alexei Druzhinin/dpa

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