Pandemie
Corona-Regeln: Quarantäne und Krankschreibung – das gilt für Arbeitnehmer
Krankschreibung per Telefon oder tagelange Quarantäne: Für Arbeitnehmer gelten in der Pandemie strenge Corona-Regeln. Doch was gilt jetzt genau? Der Überblick.
Berlin – Die Infektionslage in der Corona-Pandemie ist dynamisch, nicht zuletzt wegen der Omikron-Variante. Die Politik reagiert auf eine sich laufend verändernde Situation mit immer neuen Regeln, auch für Arbeitnehmer. Die Übersicht kann dabei schnell verloren gehen, was gilt also aktuell für Arbeitnehmer? Wie sehen die Quarantäne-Regeln aus und kann ich auch weiterhin per Telefon absagen? Eine Übersicht.
| Krankheit | COVID-19 |
| Krankheitserreger | SARS-CoV-2 |
| Erster bekannter Fall | 1. Dezember 2019 |
Corona-Regeln: Gesundheitsminister verlängern die telefonische Krankschreibung für Arbeitnehmer
Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder wollen Arzt-Praxen in der aktuellen pandemischen Lage entlasten, wo es möglich ist. Aus diesem Grund ist geplant, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen weiter zu verlängern. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesgesundheitsministerium der Regel-Verlängerung zustimmt. Ein Virologe sieht derweil den Ausweg aus der Pandemie in der Durchseuchung.
Die Gesundheitsministerin Sachsen-Anhalts und aktuelle Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), hatte dazu erklärt, Ärztinnen und Ärzte dürften nicht „von Patienten überrollt werden“. Dazu soll auch die Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten weiterhin digital ablaufen können – nicht nur, wenn eine Person in Quarantäne ist.
Quarantäne: In Niedersachsen gelten bereits neue Regeln – Bremen will nachziehen
Es gibt eine Reihe von Neuregelungen bei der Quarantäne, die Arbeitnehmer betreffen. In Niedersachsen gelten die Beschlüsse vom 7. Januar 2022 bereits. Auch Bremen, wo mittlerweile Warnstufe vier gilt, will schnell nachziehen. Neben Niedersachsen sind die neuen Regelungen etwa in Berlin und Nordrhein-Westfalen bereits in Kraft getreten. Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) entsprechen die Regelungen auf Landesebene den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde weitestgehend. In Niedersachsen fordert Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) derweil eine Impfpflicht, um den Teufelskreis zu durchbrechen.
Wer muss in Isolation? Quarantäne auch für Geimpfte? Das sind die neuen Corona-Regeln
Doch was genau gilt und wann wird eine Quarantäne fällig? Weiterhin gilt, wer Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatte, gilt als Kontaktperson und somit als Verdachtsfall – das bedeutet grundsätzlich Quarantäne und Isolation. Doch die neue Regelung sieht dabei diverse Ausnahmen vor, weshalb vielen in einer solchen Situation die Quarantäne erspart bleiben dürfte.
Geboosterte, Geimpfte und Genesene sowie frisch Geimpfte und Genesene sind auch beim Kontakt mit einem oder einer Infizierten von der Quarantäne ausgenommen. Wenn nicht anders mit dem Arbeitgeber abgesprochen, muss in diesem Fall trotzdem zur Arbeit erschienen werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuletzt ein langfristiges Recht auf Homeoffice versprochen, das könnte die Situation in vielen Fällen entzerren.
Corona-Verordnung: Was gilt für Arbeitnehmer im Verdachtsfall? Informationen zur Isolation beim Gesundheitsamt abfragen
Doch was, wenn man selbst ein Verdachtsfall wird? Zuallererst sollten Informationen beschafft werden: Muss ich mich, und wenn ja, unter welchen Umständen, in Quarantäne beziehungsweise Isolation begeben? Diese Fragen können durch einen Anruf beim Gesundheitsamt geklärt werden. Die Gesundheitsämter können im Verlauf dieses Gesprächs auch mündlich eine Quarantäne anordnen.
Sollten sie das nicht tun, ist trotzdem Vorsicht geboten, besonders in Zeiten explodierender Inzidenzen, auch in Niedersachsen. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber sollte daher ein gemeinsames Vorgehen beschlossen werden, was das Infektionsrisiko für andere Beschäftigte möglichst gering hält. Auch für Beschäftigte, die von einer Corona-Infektion genesen sind, hat sich etwas geändert: Zukünftig ist der Genesenen-Nachweis nur noch drei Monate gültig.
Quarantäne: Wie lange gilt sie und kann ich mich freitesten? Was dürfen Arbeitgeber verlangen?
Nach den neuen Regelungen lässt sich die Quarantäne bereits nach sieben Tagen beenden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines negativen Testergebnisses, auch darf der oder die Betroffene keine Symptome aufweisen. Der notwendige Test muss einen offiziellen Charakter haben und dementsprechend von einer offiziellen Teststation stammen. Die Testung beim Arbeitgeber reicht nicht aus, im Bereich der kritischen Infrastruktur etwa gelten Sonderregelungen.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht grundsätzlich zum Freitesten verpflichtet, es könne allerdings Ausnahmen geben, in denen die Quarantäne verkürzt werden muss, so das RND – sofern das zumutbar und möglich ist. Inwieweit Arbeitgeber das vorzeitige Freitesten genau einfordern dürfen, ist weiterhin umstritten. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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