Balkon statt Elektrogerät
Hartz IV: Jobcenter bügelt Empfängerin bei Kühlschrank-Anfrage skandalös ab
Kein Kühlschrank bei Hartz IV: Statt Geld erhält eine Hartz-4-Empfängerin vom Jobcenter den Rat, Lebensmittel draußen zu lagern. Der Fall sorgt für Entsetzen.
Berlin – Wäre der Fall um eine Hartz-IV-Empfängerin nicht so tragisch, könnte man dem zuständigen Jobcenter fast einen gewissen Sinn für Humor unterstellen: Eine Empfängerin von Hartz IV hatte bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter den Antrag für einen neuen Kühlschrank gestellt, weil das alte Gerät den Geist aufgegeben hatte. Die Antwort des Jobcenters, die Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, nun auf Twitter öffentlich gemacht hat, überrascht dann aber schon: Die Bitte um ein Darlehen für den Kühlschrank wird nicht gewährt – die betroffene Hartz-IV-Empfängerin solle doch in den Wintermonaten ihre Lebensmittel draußen lagern.
| Finanzielle Hilfe für Arbeitslose: | Arbeitslosengeld II (genannt Hartz 4) |
| Eingeführt: | 1. Januar 2005 |
| Gesetzliche Grundlage: | Zweites Buch der Sozialgesetzgebung |
Hartz IV: Jobcenter lehnt Antrag einer Empfängerin für einen Kühlschrank ab – Lebensmittel sollen draußen gelagert werden
Konkret schrieb Steinhaus auf Twitter: „Das Jobcenter antwortet auf Anfrage nach einem zinslosen Darlehen für einen Kühlschrank, dass ‚aufgrund der Witterungsverhätnisse‘ Lebensmittel draußen gelagert werden und währenddessen Ansparungen vom Regelsatz gemacht werden könnten.“ Dass es immer mal wieder zu Differenzen zwischen Jobcenter und Hartz-4-Empfängern kommen kann, stellt keine Seltenheit dar. Häufig liegt es daran, dass die Hartz-IV-Anträge für Leistungen viel Aufwand bereiten.
In akuten Notlagen besteht für Hartz-IV-Empfänger die Möglichkeit, über das Jobcenter ein Darlehen zu beantragen. Hierfür ist dann in der Regel ein schriftlicher Darlehensantrag notwendig, der die absolute Notlage des Betroffenen nachweist. Das erfolgt über einen Preisnachweis sowie einen Kontoauszug. Dass es dann aber schnell geht, entspricht allerdings nicht der Regel: Der zuständige Mitarbeiter im Jobcenter hat immerhin bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Derweil wird zwischen den Bundesministerien um die Höhe eines Kinderzuschlags bei Hartz IV gefeilscht.
Hartz-IV-Empfängerin: Jobcenter lehnt Antrag auf Kühlschrank ab – Fall sorgt auf Twitter für Entsetzen: „Haben die denn kein Hirn?“
Der beschriebene Fall von Steinhaus sorgte für Entsetzen – für viele Twitter-User ist klar, dass das Sparen angesichts des Regelsatzes von 449 Euro bei Hartz IV kaum möglich sein wird. Für Vereinsgründerin Steinhaus stellt bei dem aktuellen Fall insbesondere die Formulierung der Absage einen echten Skandal dar. Andere Twitter-Nutzer sehen das ähnlich. Sie machen ihren Unmut kund und schildern eigene Erfahrungen mit dem Jobcenter. Einer von ihnen erklärt: „Die spinnen komplett. Da sitzen teilweise richtige Sadisten, die einfach gerne Menschen herabwürdigen.“
Während sich einige von ihnen fragen, wie Lebensmittel auf schmalen Fensterbänken von Hochhäusern gelagert werden sollen, findet Nutzerin „Mensch Marina“ deutliche Worte: „Haben die denn kein Hirn?“, fragt sie in einem Twitterpost. „Lebensmittel draußen lagern ist riskant, vor allem bei ständig schwankenden Temperaturen. Es zieht auch Ratten und andere Tiere an.“ Ein weiterer Nutzer schreibt: „Jo, die Ratten freuen sich.“ Er erklärt zudem, dass seine Bitte nach neuen Betten für seine Kinder ebenfalls abgelehnt wurde.
Jobcenter lehnt Antrag von Hartz-IV-Empfängerin ab – Kühlschrank zählt zur notwendigen Ausstattung
Das zuständige Jobcenter kann den Vorgang auf Anfrage von waz.de nicht bestätigen. Nach Aussage des Jobcenters brauche die Behörde zur Überprüfung nähere Angaben zur Antragstellerin, heißt es vonseiten des Jobcenters. Doch die Frau möchte anonym bleiben.
Dennoch verdeutlicht das Amt, dass die Begründung in keiner Weise der Praxis des Jobcenters entspräche. „Selbstverständlich gehört ein Kühlschrank zur notwendigen Ausstattung einer Wohnung“, so eine Sprecherin gegenüber waz.de. Ein Darlehen werde bewilligt, wenn der Bedarf unabweisbar ist. „Das bedeutet, dass er nicht aufschiebbar ist, das heißt zur Vermeidung einer akuten Notsituation unvermeidlich ist.“
Hartz IV wird zu Bürgergeld: Ampel will mehr Chancengleichheit schaffen
Die Arbeit der Jobcenter steht schon länger in der Kritik: Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang kritisierte erst kürzlich, dass es dringend eine Reform der Einrichtung braucht. „Das bisherige System beruht eher auf Misstrauen und nicht darauf, Menschen zu befähigen, eine Arbeit zu finden. Das muss sich ändern“, sagte sie. Während die Ampel-Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) bereits im Koalitionsvertrag ankündigte, mit der Reform von Hartz IV zu einem Bürgergeld mehr Chancengleichheit und Teilhabe in Deutschland zu ermöglichen, ist dies in der Realität noch in weiter Ferne.
Bürgergeld statt Hartz IV: Bei der Reform federführend ist Hubertus Heil (SPD), der so auch verstärkt gegen die Langzeitarbeitslosigkeit vorgehen will. Hartz IV steht schon längere Zeit in der Kritik. Durch steigende Gaspreise und Strompreise in Deutschland geraten immer mehr Leistungsempfänger von Hartz IV an den Rand des Existenzminimums. Zwar stieg zum Jahresanfang 2022 der Hartz IV Regelsatz, allerdings halten Experten die Anhebung für viel zu gering. Heil kündigte indes einen höheren Mindestlohn an.
Sprecherin der Grünen Jugend kritisiert Hartz IV – kommt Erpressung gleich
Während seit 2022 die ersten Reformschritte bei Hartz IV laufen, erklärte Sarah-Lee Heinrich, Sprecherin der Grünen Jugend, im Interview mit kreiszeitung.de, dass das Leben mit Hartz IV in Deutschland häufig einer Erpressung gleichkäme. Die Nachwuchspolitikerin wuchs in ihrer Jugend mit den regelmäßigen Zahlungen des Jobcenters auf und weiß, wie es sich anfühlt, wenn der Regelsatz vorne und hinten nicht reicht. Nicht nur sie, sondern auch viele Gewerkschaften und Interessensverbände, sehen daher großen Handlungsbedarf bei der Reform von Hartz IV zu einem Bürgergeld.
Wie Merkur.de berichtet, fand der Fall allerdings inzwischen ein glückliches Ende: Die gemeinnützige Organisation „Eine Sorge weniger“ hat sich gemeldet und Hilfe angeboten. Auf Nachfrage der WAZ konnte das zuständige Jobcenter den Vorgang nicht bestätigen. Es brauche nähere Angaben zur Antragsstellerin. Diese möchte allerdings anonym bleiben. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.