„Ich freue mich sehr“
Beleidigung bei Facebook: Künast zerrt Hetzer aus der Anonymität
Erfolgreiche Verfassungsklage von Renate Künast: Facebook muss ihr die Namen von Online-Hetzern nennen. Ihr Kampf gegen Beleidigungen im Netz hilft auch anderen.
Berlin/Karlsruhe – Hass-Kommentatoren können sich nicht mehr sicher sein: Im Kampf gegen Beleidigungen im Internet hat Renate Künast (Grüne) einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Die Richterinnen und Richter aus Karlsruhe gaben ihr recht, dass Facebook der Politikerin die Daten von Online-Hetzern offenlegen muss – sehr zur Freude der früheren Ministerin: „Heute ist ein Stück Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter geschrieben worden“, sagte Künast zu kreiszeitung.de. Sie sei über das Urteil sehr froh. „Nicht nur für mich selbst.“ Denn die Entscheidung werde Auswirkungen auf alle Menschen haben, die Hate Speech ausgesetzt seien.
| Deutsche Politikerin: | Renate Künast (Grüne) |
| Geboren: | 15. Dezember 1955 (Alter 65 Jahre), Recklinghausen |
| Bundesministerin für Verbraucher und Landwirtschaft: | 2001 bis 2005 |
| Bundestagsabgeordnete: | seit 2002 |
Renate Künast: Verfassungsbeschwerde gegen Facebook – Auslöser war missverständliche Debatte um Pädophilie im Jahr 1986
Künast geht seit Jahren gegen Beschimpfungen im Internet vor. Seit 2019 fanden sich unter ihrem Profil Kommentare wie „Stück Scheiße“, „altes grünes Drecksschwein“ oder noch viel drastischere, sexistischere Postings. Aus Sicht des Landesgerichts in Berlin sollten bis in sechs Fällen diese Kommentare aber angeblich von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Künast habe diese Reaktionen wegen einer missverständlichen Äußerung im Jahr 1986 in einer Debatte über Pädophilie provoziert, entschieden die Richter in der ersten Distanz. Doch Künast legte Beschwerde ein und klagte sich hoch bis zum Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht: Künast muss Beleidigungen und Hate Speech auf Facebook nicht akzeptieren
Nachdem das Kammergericht in Berlin der Politikerin bereits teilweise recht gegeben hatte, musste Facebook in zwölf von insgesamt 22 Fällen die Urheber der Hass-Postings offenlegen. Doch die obersten Richter in Karlsruhe entschieden jetzt: Die Namen müssen in allen Fällen herausgegeben werden. Der vom Landgericht angesetzte Maßstab sei falsch und beruhe auf einem Fehlverständnis der Rechtslage. Die ausstehenden Fälle müssen nun auf Grundlage der Karlsruher Vorlage erneut geprüft werden. Erhält Künast alle Namen, kann sie gegen die einzelnen Hass-Kommentatoren gerichtlich vorgehen – was sie in der Vergangenheit bereits getan hat.
Hass im Internet ist dabei nicht nur ein Phänomen, mit dem Politiker zu kämpfen haben. In sozialen Netzwerken und in Online-Foren gibt es tausende Angriffe. Die Opfer sind oftmals Frauen. Sie sind den Attacken häufig schutzlos ausgesetzt. Auch vor diesem Hintergrund will Künast ihren Kampf gegen die Online-Hetzer verstanden wissen.
Bundestagswahl 2021: Künast wundert sich nicht über Hass-Kommentare auf Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock
Im Bundestagswahlkampf 2021 verzeichneten Behörden eine deutliche Zunahme von Hass-Kommentaren im Netz. Unter anderem war es besonders auffällig, dass dabei auch Annalena Baerbock gezielt von Hetzern und Hackern angegriffen wurde. Weil die damalige Grünen-Vorsitzende dabei die einzige Frau unter den Kanzlerkandidaten war, war das für Künast kein Wunder. „In der Regel sind Hasskampagnen stärker gegen Frauen gerichtet*, von persönlichen Abwertungen bis hin zur Aufforderung von sexueller Gewalt. Das ist schon herbe“, sagte sie in einem Exklusiv-Interview mit kreiszeitung.de, in dem sie sich auch einen stärkeren Aufschrei der Männer wünschte. Damals kündigte Künast weiterhin einen energischen Kampf gegen die Verbreitung von Hass-Kommentaren an.
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Auf ihrem Weg hat sie nun einen entscheidenden Etappensieg für sich verbucht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nannte sie jedenfalls am Mittwoch wegweisend. Es sei ein deutlicher Fingerzeig an Fachgerichte, wie in Zukunft mit Online-Hetze umgegangen werden müsste. „Das Bundesverfassungsgericht sagt klar: Zurückhaltung und Respekt sind auch bei Texten in den Social Media zu erwarten und die Verbreitung einer Äußerung und ihre jederzeitige breite Wiederholung im Netz sind zu berücksichtigen“, zitierte Künast aus dem Richterspruch. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/Fabian Sommer/dpa
