Abschlagsfrei in Ruhestand
Rente mit 63: So geht der Eintritt in die frühe Regelaltersrente
Mit 63 Jahren in die Regelaltersrente und damit in den verfrühten Ruhestand zu gehen ist möglich, wenn bestimmte Dinge beachtet werden.
Berlin – Am liebsten mit 63 in Rente, dass wünschen sich wohl viele Menschen. Wer in den wohlverdienten Ruhestand gehen möchte, will oftmals keine Abschläge in Kauf nehmen. Deswegen stellen sich die Versicherten und auch die Politik, oft die Frage, wann die Versicherten am frühesten in den Ruhestand gehen können. Dabei machen sich die Versicherten zudem über die folgenden Regelaltersgrenzen ihre individuellen Gedanken. Es besteht die Chance, zum Beispiel mit 63 in Rente zu gehen, oder lieber in Rente mit 66 oder wahlweise sogar in Rente mit 67?
| Regelaltersgrenzen für den Ruhestand in Deutschland | |
|---|---|
| Rente mit 63 Jahren | Rente mit 67 Jahren |
| Rente mit 66 Jahren |
Der Eintritt in die Regelaltersrente mit 67 Jahren gilt derzeitig für alle, die nach dem Jahrgang 1964 geboren wurden. Der Jahrgang 1958 darf zum Beispiel bereits mit 66 in die Regelaltersrente eintreten. Geht man früher in die Altersrente, müssen in der Regel Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des früheren Renteneintritts in Kauf genommen werden. Um die Rente bereits mit 63 Jahren zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wie viele Jahre bereits in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Rente mit 63: Wie der Einstieg in die Regelaltersrente möglich ist
Frühzeitig in die Rente mit 63 zu gehen und den Ruhestand in vollen Zügen zu genießen – ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen – ist erstrebenswert, aber lediglich unter Einhaltung bestimmter Bedingungen nur möglich. Die Rente mit 63 steht allen offen, die bereits 45 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis stehen und somit in die Rentenkasse einzahlen. Aber auch Kindererziehungszeiten sowie Zeiträume, die für die Pflege von Angehören aufgewendet wurden, werden berücksichtigt.
Weiterhin dürfen Freiberufler, die freiwillige Leistungen an die Deutsche Rentenversicherung erbracht haben, abschlagsfrei in den Ruhestand. Wurden noch keine 45 Jahre auf dem Rentenkonto verbucht, ist der Eintritt in die Regelaltersrente trotzdem möglich. Dann sollten vorher jedoch anhand einer Renten-Abzugstabelle die Abschläge berechnet werden, die einen Versicherten erwarten.
Mit dem früheren Eintritt in den Ruhestand belohnt der Gesetzgeber all diejenigen, die über Jahrzehnte hinweg das deutsche Rentensystem gestützt haben. Die Regelung des verfrühten Renteneintritts gibt es seit dem 1. Juli 2014 und betrifft alle, die im Jahr 1952 oder früher geboren wurden.
Rente mit 63: Wird der frühere Einstieg in die Regelaltersrente wieder abgeschafft?
Es kommen in der Politik immer mal wieder Diskussionen darüber auf, die Rente mit 63 abzuschaffen. Danach soll die Rente mit 63 wieder weg. Nach diesen Regelungen wäre der frühere Ruhestand ohne Abschläge für die entsprechenden Jahrgänge anschließend erst mit einem Alter von 65 Jahren möglich. Die Wartezeit von 45 Jahren bliebe die gleiche.
Dennoch wäre auch dann ein Einstieg in die Regelaltersrente mit 63 Jahren möglich. Nämlich nach den Regeln für die Rente für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre in das deutsche Rentensystem eingezahlt haben. Bei dieser müssen alle Interessenten einer verfrühten Altersrente jedoch Abschläge bei der Berechnung des Rentensatzes in Kauf nehmen.
Zurzeit sieht es jedoch nicht danach aus, dass diese Pläne in der nahen Zukunft konkretisiert werden. Dennoch lohnt es sich, nach Erreichen der vorgegebenen Wartezeit möglichst schnell in die abschlagsfreie Regelaltersrente mit 63 Jahren zu gehen. Da sich die Altersrente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte mit dem Jahrgang 1964 von selbst erübrigt, ist es unwahrscheinlich, dass diese irgendwann nochmal abgeschafft wird.
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