Mit 63 Jahren in den Ruhestand
Was ist die Frührente und was gibt es dabei zu beachten?
In Deutschland gibt es aktuell 1,8 Millionen Menschen, die Frührente beziehen. Ab wann kann man in den vorzeitigen Ruhestand und was ist zu bedenken?
Berlin – 2020 gab es in Deutschland insgesamt 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Etwa 1,8 Millionen davon sind Frührentner, das heißt, sie sind schon vor dem offiziellen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gegangen. Die Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand hat die Politik gesetzlich geregelt. In Frührente gehen kann, wer mindestens 63 Jahre alt ist und eine Versicherungszeit von 35 Jahren oder mehr nachweisen kann.
Frührente in Deutschland: Ruhestand ab 63 Jahren
Was versteht man eigentlich unter Frührente? Der Begriff „Frührente“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die vorgezogene Altersrente, also einen Rentenbeginn noch vor dem Erreichen des Rentenalters. Das individuelle Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahrgang. Ist man 1964 oder später geboren, so liegt das Renteneintrittsalter zurzeit bei 67 Jahren.
Möglich ist die Frührente in Deutschland ab einem Alter von 63 Jahren. Dabei wird zwischen zwei Arten der vorzeitigen Altersrente unterschieden: Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die zwei Arten der vorzeitigen Altersrente
Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahre Versicherungszeit)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Jahre Versicherungszeit)
Teilweise werden auch die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente als Frührente bezeichnet. Hat man dagegen eine Betriebsrente abgeschlossen und nimmt diese vorzeitig in Anspruch, dann wird von einer vorgezogenen Betriebsrente gesprochen.
Wer kann in Frührente gehen?
Grundsätzlich hat jeder, der mindestens 5 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, einen Anspruch auf Altersrente. Aber natürlich wird die Rente nicht besonders hoch ausfallen, wenn man nicht lange gearbeitet und erst wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland kann die vorzeitige Altersrente ab einem Alter von 63 Jahren beantragt werden. Gewisse Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein.
Ohne Abschläge in Frührente gehen darf jeder, der mindestens fünfundvierzig Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Diese Personen werden auch als besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Anspruch auf die Frührente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge hat man – je nach Geburtsjahrgang – mit einem bestimmten Alter.
Da die Jahrgänge bis 1952 mit 63 Jahren in Frührente gehen konnte, wird diese Art der vorzeitigen Altersrente auch als Rente mit 63 bezeichnet. Die Alters-Abstufungen kann man der folgenden Tabelle für die Rente mit 63 entnehmen (Quelle: BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
| Geburtsjahr | Frührente ohne Abschläge ab |
| 1956 | 63 Jahren und 8 Monaten |
| 1957 | 63 Jahren und 10 Monaten |
| 1958 | 64 Jahren |
| 1959 | 64 Jahren und 2 Monaten |
| 1960 | 64 Jahren und 4 Monaten |
| 1961 | 64 Jahren und 6 Monaten |
| 1962 | 64 Jahren und 8 Monaten |
| 1963 | 64 Jahren und 10 Monaten |
| ab 1964 | 65 Jahren |
Wichtig ist nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung, dass man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte grundsätzlich nicht vorzeitig erhalten kann, auch nicht mit Abschlägen.
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, der gilt als langjährig versichert und kann ebenfalls ab einem Alter von 63 Jahren Frührente beantragen. Dann muss allerdings mit Abschlägen gerechnet werden, die bis zu 14,4 Prozent betragen können.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch keine 35 Jahre rentenversichert sind, können frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen.
Sonderregelungen bei der Altersrente gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung sowie für Bergleute, die unter Tage gearbeitet haben. Menschen mit einer schweren Behinderung können bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre versichert waren. Eine Frührente mit Abschlägen ist bereits ab 62 Jahren möglich. Bergleute, die mindestens 25 Jahre Beiträge gezahlt haben, können ebenfalls mit 62 in den vorzeitigen Ruhestand gehen.
Frührente wegen Krankheit: Diese Unterstützung gibt es in Deutschland
Nicht immer ist der frühzeitige Ausstieg aus dem Arbeitsleben freiwillig. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind und deshalb früher in den Ruhestand gehen müssen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 die Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese löst die bis dahin bestehende Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) ab. Anders als die Frührente endet die Erwerbsminderungsrente mit Eintritt des regulären Rentenalters. Erwerbsminderungsrentner beziehen ab dann die normale Altersrente.
Frührente beantragen: So funktioniert die Rente mit 63
Viele Menschen in Deutschland fragen sich, wie der verfrühte Ausstieg aus dem Job gelingen kann. Wer schon jetzt an einen vorzeitigen Ruhestand denkt, der kann durch Ausgleichszahlungen mögliche Abschläge umgehen. Das muss aber gegenüber der Rentenversicherung ausdrücklich erklärt werden.
Um eine Frührente zu bekommen, muss ein Antrag bei der deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Dies sollte rechtzeitig erfolgen, empfohlen werden von der Deutschen Rentenversicherung drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Zuvor muss natürlich geprüft werden, ob man alle Voraussetzungen für einen vorzeitigen Ruhestand erfüllt:
Voraussetzungen für die Frührente
- 35 Jahre oder mehr Versicherungszeit
- Alter bei Rentenbeginn ist mindestens 63 Jahre
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung kann man online einen Antrag auf Altersrente stellen. Hier findet man auch Informationen zu den benötigten Unterlagen. Dazu gehören die Rentenversicherungsnummer des Antragstellers, die Steueridentifikationsnummer und Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für alle Fragen rund um die Frührente können Sie einen persönlichen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren.
Wie hoch ist die Frührente?
Wie hoch die Frührente ausfällt, ist an viele Faktoren geknüpft. Eine erste Orientierung dazu gibt die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Dieses Schreiben informiert über den individuellen Rentenanspruch bei Erreichen des Rentenalters oder im Falle einer Erwerbsminderung.
Wenn man nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Frührente erfüllt, werden beim vorzeitigen Ruhestand Abschläge fällig. Pro Monat, den man vorzeitig in Rente geht, beträgt dieser Abschlag 0,3 Prozent von der prognostizierten Rente. Wer also ein Jahr vor seinem eigentlichen Rentenalter in Frührente geht, bekommt 3,6 Prozent weniger Rente.
Der maximale Abschlag von der abschlagsfreien Rente beträgt 14,4 Prozent. Die Basis für diesen Abschlag ist nicht die prognostizierte Rente aus der Renteninformation. Denn wenn Sie früher in Rente gehen, zahlen Sie auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein. Vielmehr wird der Abschlag von der bis zum verfrühten Rentenbeginn erarbeiteten Rente abgezogen. Darauf weisen Fachzeitschriften wie Finanztest hin.
Zu beachten ist außerdem, dass ein Rentenabschlag dauerhaft bestehen bleibt, auch wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat. Daher gilt: Auch wenn es verlockend ist, früh in Rente zu gehen, sollte man es sich gut überlegen und genau durchrechnen.
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