RTL-Zwei-Sendung

Rentnerin schuftete ein Leben lang – und arbeitet weiter sechs Tage pro Woche, um „echte Oma“ zu sein

Auch im Ruhestand müssen viele noch arbeiten gehen, weil die Rente nicht zum Leben reicht. So ergeht es auch einer Protagonistin einer RTL-Zwei-Sendung.

Bremen – Einige wollen die Füße im Ruhestand nicht hochlegen und im Rentenalter weiter arbeiten – nicht zuletzt auch wegen drohender Altersarmut. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten zwischen 63 und 67 Jahren im vergangenen Jahr auf 1,67 Millionen gestiegen. Auch eine Protagonistin der RTL-Zwei-Sendung „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern“ zählt dazu.

Rente reicht nicht zum Leben: Rentnerin muss im Ruhestand weiter arbeiten

Heidi hat ihr ganzes Leben lang in verschiedenen Jobs gearbeitet. Auf ihrer Rente kann sich die 65-Jährige trotzdem nicht ausruhen. Zum Leben reichen die rund 600 Euro kaum, schildert sie in der RTL-Zwei-Sendung. Unterstützung vom Staat wie Grundsicherung kommt für die 65-Jährige aber nicht infrage. Dagegen sieht ein Bürgergeld-Empfänger keinen Vorteil darin zu arbeiten.

Eine Protagonistin der RTL-Zwei-Sendung „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern“ muss auch im Ruhestand noch weiter arbeiten. (Symbolbild)

Deshalb arbeitet Heidi auch im Rentenalter noch weiter – und das an teilweise sechs Tagen in der Woche. So übt sie verschiedene Reinigungsjobs aus und putzt unter anderem in Arztpraxen und Büroräumen. Mit dem zusätzlichen Einkommen versucht Heidi, eine „echte Oma“ zu sein, um mit den Enkeln mal ein Eis zu essen oder ins Kino zu gehen.

„Ich habe mir das anders vorgestellt“: Rentnerin arbeitet sechs Tage pro Woche weiter

„Ich habe mir das auch anders vorgestellt. Ich dachte, ich könnte für meine Enkelkinder da sein, die möchten ja auch mal etwas von der Oma gekauft haben oder geschenkt bekommen. Das funktioniert natürlich nur mit den Jobs“, erklärt die 65-Jährige in der Sendung. „Ohne die könnte ich das auch nicht bezahlen. Dann könnte ich kein Telefon bezahlen. Eigentlich nur die nackte Miete und das war’s.“

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Wenn das Geld knapp wird, spart die Rentnerin beim Essen. „Auf gewisse Sachen muss man natürlich verzichten. Das ist klar. Es passiert auch schonmal, dass ich die ganze Woche nur Butterbrot esse“, räumt sie ein. Neue Kleidung für 50 bis 60 Euro sei nicht drin. Sie spare lieber für das nächste Geschenk eines ihrer Enkel.

Rente reicht nicht zum Leben: Warum Frauen häufig von Altersarmut betroffen sind

Ein erfülltes Rentenleben kann sich Heidi also nur schwer ermöglichen. Hilfe vom Staat will die Rentnerin erst beantragen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die RTL-Sendung wurde bereits 2022 ausgestrahlt. Ob Heidi mittlerweile eine Aufstockung beantragt hat, ist unklar. Die Grundrente und die Grundsicherung sollen Rentner im Alter finanziell auffangen.

Dabei sind vor allem Frauen von Altersarmut betroffen. Laut Bundesagentur für Arbeit könnte das jede dritte Frau, die in Vollzeit arbeitet, treffen. Das hängt einerseits mit dem Gehaltsunterschied von Frauen und Männern zusammen, anderseits mit der Familiengründung. „Diese Schere geht so richtig mit Mitte 30 auf, wenn die meisten eine Familie gründen und die Frauen ihre Berufstätigkeit an die Care-Arbeit anpassen“, erklärt Ökonomin Alexandra Niessen-Ruenzi dem ZDF. Derweil fordert ein Ökonom die Rücknahme der abschlagsfreien Rente mit 63.

Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/imago

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