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Mobbing am Arbeitsplatz: Wie sich Betroffene verhalten können
Ständiges Getuschel hinter dem Rücken oder Sie werden nicht über Termine informiert? Das können Anzeichen von Mobbing sein. Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen.
Immer, wenn Menschen zusammenkommen, kann es Streitigkeiten geben. Das ist ganz normal. Wenn eine Person besonders im Fokus steht, sie systematisch ausgrenzt oder schikaniert wird, kann es sich um Mobbing handeln. Wie Sie sich als betroffene Person verhalten können und was Sie beachten müssen.
Welche Handlungen genau unter Mobbing fallen und welche nicht, ist nicht genau definiert. Sollten Sie als Arbeitnehmer angefeindet, schikaniert oder diskriminiert werden, kann es Mobbing sein. Rechtsanwälte auf dem Portal Anwalt.de informieren, dass das Bundesarbeitsgericht Mobbing anerkennt, sollte man „regelmäßig, systematisch und über einen längeren Zeitraum“ schikaniert werden. Die Rechtsanwälte empfinden die Auffassung als zu streng, denn auch einmalige Aktionen oder Gaslighting-Methoden (Anm. d. Red. Form von psychischer Gewalt) würden demnach nicht unbedingt Mobbing entsprechen.
Die Gewerkschaft Verdi unterteilt das Mobbing in vier typische Phasen. Am Ende der Phase würde es meist bedeuten, dass die gemobbte Person die Abteilung oder Firma verlasse.
Erste Konflikte oder Schuldzuweisungen entstehen. Es kommt zu „ersten persönlichen Angriffen“.
Die Person wird häufiger schikaniert und ausgegrenzt. Das Selbstwertgefühl der Betroffenen wird angegriffen.
Verunsicherungen machen sich breit. Es kann zu Konzentrationsverlust und Fehlern im Job kommen. Die können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung nach sich ziehen.
Rückzug: Durch Eigenkündigung oder Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Wechsel in eine andere Abteilung ist möglich. Die Mobber haben das erreicht, was sie wollten – die Person ist weg.
Mobbing kann gesundheitliche Folgen haben, die vergleichbar mit einem Trauma sind, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund auf der eigenen Webseite. Möglich seien in dem Zusammenhang Herzrasen, Schlafstörungen, Nervosität oder Kopf- und Magenschmerzen. Denkbar ist auch, dass Betroffene im Verlauf an Depressionen erkranken.
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Suchen Sie direkt das Gespräch, Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass das Mobbing von selbst vergehen wird. Beispielsweise können Sie Ihren Vorgesetzten ansprechen, sollten Sie sich dabei wohlfühlen. Allerdings sind auch Betriebs- oder Personalräte und die Gewerkschaften ansprechbar. Unterstützung können Sie sich auch bei Kollegen holen, denen Sie vertrauen, ebenso sind Freunde und Familie eine wichtige Stütze im Hintergrund. Was Sie außerdem tun sollten:
Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch: Schreiben Sie auf, was Ihnen wann und durch wen widerfahren ist. Versuchen Sie, Beweise dafür zu sammeln. Vielleicht haben Kollegen von Ihnen das Mobbing mitbekommen? Wollen Sie gegen das Mobbing vorgehen, sind Sie in der Beweispflicht. In dem Zusammenhang sollten Sie allerdings darauf verzichten, Ton- oder Videoaufnahmen anzufertigen. Diese werden meist nicht als Beweis zugelassen, da unter anderem der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht verletzt wurden.
Das Portal Arbeitsrechte informiert, dass Sie nur vorsichtig mit dem Begriff Mobbing umgehen sollten.
Sollten die ersten Kommunikationsversuche nicht gelingen, scheuen Sie sich nicht davor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Jeder Mobbing-Fall muss individuell betrachtet werden, ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Aber auch Ihr Hausarzt kennt psychologische Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können. Manchmal bekommen Geschädigte Schmerzensgeld.