Nach Angriffen in der Silvesternacht
Feuerwehr fordert nach Silvester-Angriffen Dashcams – ist das in Deutschland erlaubt?
Nach den Angriffen auf Rettungskräfte und Polizei fordert die Berliner Feuerwehr in ihren Fahrzeugen Dashcams. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Berlin – Die Ereignisse der Silvester-Nacht 2022/23 haben hohe Wellen geschlagen und hallen noch immer nach. In mehreren Städten in Deutschland – darunter Berlin, Hamburg, Braunschweig und Hannover – wurden nicht nur friedlich Feierende, sondern auch Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute während ihrer Einsätze von Personengruppen angegriffen, mit Feuerwerk beschossen und mit Gegenständen beworfen. Alleine in der Bundeshauptstadt beklagten die Behörden der öffentlichen Sicherheit 33 Verletzte.
Nach Silvester-Randale werden Konsequenzen gefordert: Böller-Verbot und Dashcams für die Feuerwehr?
Die Diskussion um Konsequenzen ebbt seitdem nicht ab. Politiker zeigen sich entsetzt und suchen nach Gründen für diese Gewaltexzesse. Gleichzeitig werden die Rufe nach Maßnahmen und harten Strafen für die Täter immer lauter. Die Gewerkschaft der Polizei Berlin fordert ein allgemeines Böller-Verbot, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hingegen bringt einen Führerscheinentzug für diejenigen ins Spiel, die als Täter ermittelt werden. Per Gesetz gilt, dass bei Angriffen auf Rettungskräfte und Polizisten bis zu fünf Jahre Haft drohen. Gleiches gilt für den, der Personen oder Gegenstände von bedeutendem Wert mit Pyrotechnik gefährdet.
Einsatzkräften wurde ein #Brand in der #Nahariyastraße gemeldet, erkannten eine brennende Straßenbarrikade, stoppten 100m davor. Mehrere Vermummte rannten auf die Einsatzkräfte zu, warfen mit Steinen und Eisenstangen. Nach Rückzug war der Einsatz nur unter Polizeischutz möglich. pic.twitter.com/jxOkSxU3JZ
— Berliner Feuerwehr (@Berliner_Fw) January 1, 2023
Doch dort liegt eines der Probleme. Denn viele Täter entkamen unerkannt und unbehelligt. Deshalb hat der Landesverband Berlin-Brandenburg der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) die Einführung von Dashcams in ihren Einsatzfahrzeugen gefordert. Das sind kleine Video-Kameras hinter der Windschutzscheibe, die den Straßenverkehr filmen und die Videos auf einer Festplatte speichern. So sollen Täter später leichter identifiziert werden können.
Jedoch ist der Einsatz von Dashcams in Deutschland rechtlich nicht unproblematisch. Denn er verstößt mitunter gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das erklärt der ADAC, der ergänzt: „Ebenso wenig ist es erlaubt, Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen ungefragt ins Internet zu stellen oder anderweitig zu veröffentlichen.“ Dies stelle einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
Silvester-Chaos: Dashcams im deutschen Straßenverkehr zulässig – aber problematisch
Zudem müsse es einen konkreten Anlass geben, um das Filmen zu begründen: „Die Beobachtung mit Videokameras ist zudem nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“ Ein durchgängiges Filmen während der Fahrt ist nicht erlaubt. Aufnahmen dürfen laut DSGVO nur gespeichert werden, wenn die abgebildeten Personen informiert wurden und die Aufnahmen später der Polizei oder einem Gericht vorgelegt werden sollen.
Vor Gericht dürfen die Aufnahmen verwendet werden, urteilte 2018 der Bundesgerichtshof. Allerdings kann trotzdem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro gegen den Dashcam-Besitzer verhängt werden, wenn er über einen der Fallstricke stolpert. In anderen Ländern, etwa in Russland oder Großbritannien, sind Dashcams nicht nur erlaubt, sondern ihr Einsatz wird von Versicherungen mit günstigeren Konditionen sogar attraktiv gemacht. Hierzulande ist bereits der politische Wille nach außen getragen worden, zumindest in Polizeiautos Dashcams zu installieren, beispielsweise in Niedersachsen.
Zudem sind Polizisten in Niedersachsen mittlerweile mit Bodycams ausgestattet worden, die das Einsatzgeschehen aufzeichnen. Auch bei der Feuerwehr wurde über eine Einführung nachgedacht, allerdings aus Einsatztaktischen Gründen und nicht aus Gründen des Eigenschutzes oder der Strafverfolgung.