Künstliche Intelligenz
Grauzone: Arbeitsanwälte erklären, wie man ChatGPT und Co. im Job nutzen darf
Künstliche Intelligenz soll dem Menschen Arbeit abnehmen. Allerdings hat sie auch ihre Tücken und ist vor allem rechtlich noch nicht ausgereift.
Programme wie ChatGPT und andere KI-Tools revolutionieren gerade den Arbeitsmarkt. Künstliche Intelligenz soll uns das Leben leichter machen, allerdings kommt sie auch mit einigen Hürden daher. Vor allem aus rechtlicher Sicht ist KI eine Grauzone, in der man sich vorsichtig bewegen muss – erst recht, wenn man ChatGPT oder ähnliche Programme im Job nutzt oder nutzen will.
Was kann ChatGPT: Wofür das KI-Tool im Job genutzt werden kann
ChatGPT ist ein sprach- und textbasierter Chatbot, der in erster Linie auf die Erstellung von Texten ausgerichtet ist. Laut Brisant.de kann das Programm daher etwa für die Vorstrukturierung von Texten, als Ideengeber und für Inspiration genutzt werden. Allerdings kann ChatGPT auch als Erstellhilfe für ganze Dialoge, Werbe- und E-Mailtexte oder andere Schriftstücke dienen.
Hier kommt der innere Schweinehund des Menschen ins Spiel: Die Tatsache, dass eine solche Technik nun vorhanden ist, verleitet schnell dazu, damit bestimmte, meist unliebsame Aufgaben, wie zum Beispiel das Verfassen einer E-Mail oder eines Textes für eine Webseite, zu erledigen. Ganz so leicht und bedenkenlos, wie es scheint, ist die Nutzung von KI-Tools aber nicht. Vor allem nicht in den Berufen, die durch ChatGPT vom Aussterben bedroht sind.
Auch bei der Nutzung von ChatGPT und Co. zum Bewerbungenschreiben gibts es rechtliche Fallstricke zu beachten – konnte aber in einigen Fällen sogar zum Vorstellungsgespräch führen.
Copyright: Darf man die Antworten von ChatGPT einfach so verwenden?
In dem Programm ChatGPT gibt man eine Frage oder Anweisung ein, die der Chatbot dann beantwortet. Das kann unter anderem auch sein: „Erstelle einen Text zum Thema XY.“ Der Text, der dabei entsteht, fällt in eine Grauzone des Copyrights. Weil ChatGPT ein Computerprogramm ist, hat es selbst kein Recht auf Urheberrecht. Die Texte wären für Menschen, die damit arbeiten wollen, also frei nutzbar. Allerdings werden die Informationen, die ChatGPT wie auch andere KI-Tools ausgeben, aus bestehenden, von Menschen verfassten Inhalten gespeist, mit denen die Programme trainiert wurden. Deswegen sollte man ChatGPT auch nicht im Studium zur Essay-Erstellung nutzen.
Dementsprechend besteht hier laut Brisant.de die Gefahr, versehentlich das geistige Eigentum eines anderen Menschen zu plagiieren. Deshalb sollte man KI-erstellte Inhalte immer prüfen und angeben, dass ein solches Programm zur Erstellung genutzt wurde.
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Datenschutz und künstliche Intelligenz: Worauf muss man achten?
Eine weitere Stolperfalle ist der Datenschutz. Erstellt man mit ChatGPT einen Text oder zum Beispiel einen Ablaufplan für ein anstehendes Projekt der Firma, dann gibt man im Zweifel vertrauliche Firmendaten in dieses Computerprogramm ein. Das wird vor allem dann problematisch, wenn KI etwa im Kundeservice oder in ähnlichen Bereichen angewendet wird, in denen mit Kundendaten gearbeitet wird. Diese dürfen laut § 47 des Bundesdatenschutzgesetzes nämlich nicht einfach so weitergegeben werden – auch nicht an ChatGPT, wie die Arbeitsrechtsanwälte Artur-Konrad Wypych und Thomas Hey gegenüber Businessinsider.de erklären.
Aus diesem Grund empfehlen die Experten Unternehmen, die erlaubte Nutzung von KI klar zu definieren. Sollte KI am Arbeitsplatz erlaubt sein, müssen Mitarbeiter genau wissen, wofür, welche Daten sie in die Programme eingeben dürfen und welche nicht, und wie man die KI-Tools korrekt verwendet. „Unternehmen sollten klare Richtlinien zur Nutzung von KI-Tools festlegen,“ so Hey. Auch Schulungen in dem Bereich bieten sich an.
ChatGPT heimlich im Job nutzen: Zahlreiche Arbeitnehmer haben keine Regeln
ChatGPT startete im November 2022 und löste einen KI-Hype aus, der allerdings ohne wirkliche Regeln die Welt eroberte. In einer Umfrage der US-amerikanischen Networking-App Fishbowl gaben im Januar 2023 43 Prozent der 11.700 befragten Berufstätigen an, ChatGPT oder andere KI-Tools im Job zu nutzen. 68 Prozent davon taten das allerdings heimlich, ohne dass der Arbeitgeber davon wusste. Befragt wurden vor allem Arbeitnehmer von Unternehmen wie Amazon, Google, Meta oder Twitter.
Eine Bitkom-Umfrage von November 2023, ein Jahr nach dem Start des Programms, ergab für Deutschland ähnliche Ergebnisse. Die Hälfte aller Nutzer von ChatGPT verwendete das Tool auch im Büro, 17 Prozent davon heimlich, 33 Prozent mit Erlaubnis. 40 Prozent dieser Personen gaben allerdings auch an, dass ihr Arbeitgeber überhaupt keine Regeln zur Nutzung von KI aufgestellt habe.
Übrigens: Nur 13 Prozent der von Bitkom befragten Personen gaben an, dass die Nutzung von ChatGPT ihnen weitergeholfen habe. 20 Prozent fanden den Prozess zu aufwendig und 14 Prozent gaben an, dass das Programm ihre Fragen nicht verstanden habe.
Rubriklistenbild: © Jaap Arriens/Imago
