„Ich sehe es positiv“
Medizinisches Cannabis nach Legalisierung ab April: Rentnerin kündigt prompt Nutzung an
Die Legalisierung von Cannabis hat auf den ersten Blick keinen Zusammenhang mit bereits legalisiertem medizinischem Cannabis. Patienten und Branche haben aber Erwartungen.
Magdeburg - „Ich stehe der Legalisierung von Cannabis sehr positiv gegenüber, weil ich es gegen meine Schmerzen ausprobieren will“, sagt die Rentnerin Ursula Reisch gegenüber dem MDR. Am Freitag (22. März) hatte der Bundesrat der Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Wie viele Schmerzpatienten hofft die Rentnerin, dass es nun einfacher werden könnte, aus medizinischen Gründen Cannabis zu konsumieren. Ab 1. April gelten deutschlandweit neue Regeln zum Cannabis-Konsum.
Medizinisches Cannabis nach der Legalisierung ab April: Was ändert sich jetzt für Verbraucher?
Doch was das längst legalisierte medizinische Cannabis angeht, sind noch viele Fragen offen. Die Branche hofft demnach auf einen ähnlichen Aufschwung wie in Kanada, wo zwei bis drei Prozent der Menschen Cannabis gegen Schmerzen nutzen. „Cannabis wird sozusagen das Äquivalent zu Ibuprofen 600“, sagte David Henn, CEO von Cannamedical Pharma, gegenüber der Wirtschaftswoche. Doch ist dem wirklich so?
Wie wirkt Cannabis?
Eine Hanfpflanze enthält mehrere hundert chemische Verbindungen, darunter neben den sogenannten Cannabinoiden auch Substanzen anderer Stoffgruppen wie Aminosäuren, Proteine, Zucker, Alkohole oder Fettsäuren. Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe von Cannabis sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende, entspannende bis euphorisierende und krampflösende – dem THC vor allem die berauschende – Wirkung zugeschrieben. Die pharmakologische Wirkung ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Cannabis setzt vor allem am limbischen System an, das mit dem Kurzzeitgedächtnis, bestimmten Gefühlsqualitäten und der Konzentrationsfähigkeit verknüpft ist. (Quelle: AFP)
Medizinisches Cannabis: Was gilt jetzt bereits?
Bereits seit März 2017 können Patienten legal medizinisches Cannabis verschrieben bekommen. Laut Bundesgesundheitsministerium können Cannabisarzneimittel „in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität“ und „Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon“ sein. Für eine Verschreibung müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss die Erkrankung schwerwiegend sein, zweitens Alternativen ausgeschlossen sein, drittens Aussicht auf positive Veränderung bestehen und viertens gilt die Pflicht, an einer anonymisierten Begleitforschung teilzunehmen.
Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung müssen Krankenkassen der Erstverordnung zustimmen und die Verordnungen werden als Betäubungsmittelrezept ausgestellt. Cannabis als Fertigarzneimittel sei zu bevorzugen. „Bislang verschreibt es kein Arzt freiwillig, weil es mit so viel Aufwand verbunden ist“, erklärte Ursula Reisch dem MDR. Auch Schmerzpatient Reinhard Müller habe bisher vom Arzt keine Cannabis-Produkte verschrieben bekommen, obwohl er bereits gute Erfahrungen mit CBD-Öl gemacht habe. CBD-Öl gilt als nicht psychoaktiv und wird als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.
Medizinisches Cannabis nicht mehr auf Betäubungsmittelrezept
Die medizinische Abgabe von Cannabis scheint in manchen Fällen also für Ärzte und Patienten kompliziert. Die Legalisierung von Cannabis durch das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachte Gesetz zum privaten Konsum hat zunächst keinen Zusammenhang damit. Weiterhin gilt für Schmerzpatienten, dass ihre Fälle genau geprüft werden müssen. „Die Regelungen zum Medizinal-Cannabis bleiben davon unberührt“, schreibt auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt dem MDR. Es gebe allerdings Erleichterungen: Eine Verschreibung auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept sei bei Medizinalcannabis laut Gesetz nicht länger erforderlich, vielmehr reiche für die Einlösung in der Apotheke künftig ein reguläres Rezept.
Mit Ibuprofen gleichzusetzen scheint man Cannabisprodukte aber bisher nicht. Die Techniker Krankenkasse warnt vor Nebenwirkungen durch Cannabis-Konsum, wie Anfälligkeit für Depressionen, Schwindel oder sogar ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Eine Branchenvertreterin sagte SAT.1, dass man nun auf eine Entstigmatisierung der Produkte hoffe, Wirkung und Nebenwirkungen von Cannabis werden weiter erforscht. Patient Reinhard Müller hegt dagegen nach der Cannabis-Legalisierung noch andere Pläne: „Außerdem kann man sich im Zuge einer Legalisierung auch eventuell mit dem Anbau und der Aufbereitung von Cannabis beschäftigen“, sagte er dem MDR. (kat mit afp)
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