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Steuererklärung in der Rente? Diese Beiträge entscheiden, ob eine Abgabepflicht besteht
Immer mehr Rentner müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Wer abgabepflichtig und eventuell auch steuerpflichtig ist, hängt vom Eintrittsjahr und der Rentenhöhe ab.
München – Nach vielen Jahren im Berufsleben ist die Rente etwas, worauf sich viele Deutsche freuen. Doch auch wenn ein Leben im Ruhestand mehr Freizeit bedeutet, wirft der neue Lebensabschnitt auch einige Fragen auf. Während sich manche Gedanken über einen Grundrentenzuschlag machen oder unsicher sind, ob sie neben der gesetzlichen Rente arbeiten dürfen, fragen sich andere: Muss man als Pensionist eigentlich eine Steuererklärung abgeben?
Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom Grundfreibetrag ab
Leider lässt sich diese Frage weder pauschal mit „Ja“ noch mit „Nein“ beantworten. Grundsätzlich können auch Renten steuerpflichtig sein – das bedeutet jedoch nicht, dass alle Pensionisten auch eine Steuerklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Ob Steuern abzugeben sind, ist von einem Grundfreibetrag abhängig. Wer unter diesem bleibt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Für Alleinstehende liegt der Grundfreibetrag seit 2024 bei 11.604 Euro im Jahr, für Ehepaare gilt das doppelte (23.208 Euro). Wer überlegt, ob eine Steuererklärung für 2023 nötig ist, kann sich an dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro orientieren. Das teilt unter anderem die Deutsche Rentenversicherung mit.
Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück
Rentenfreibetrag sinkt jährlich – immer mehr Pensionisten müssen Steuererklärung abgeben
Neben dem Grundfreibetrag gibt es außerdem noch den Rentenfreibetrag. Dieser richtet sich nach dem Jahr, in dem man in Rente geht und bleibt ein Leben lang konstant. Wer beispielsweise 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent des Einkommens versteuern, 17 Prozent unterliegen dem Rentenfreibetrag. Für Menschen, die 2025 in den Ruhestand gehen, sind es nur noch 16,5 Prozent– bis schließlich jene, die ab 2058 in Rente gehen, 100 Prozent ihrer Pension versteuern müssen. In Zukunft müssen also immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Wie Finanztip berichtet, rutschten durch die Rentenerhöhung im Juli 2023 rund 109.000 Rentner in die Abgabepflicht.
Rechenbeispiel: Ab wann muss die Rente versteuert werden?
Frieda geht zum Jahresbeginn 2023 in Rente und erhält monatlich 1.050 Euro. Im Jahr sind das 12.600 Euro. Alle Menschen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen 82,5 Prozent versteuern. Der Besteuerungsanteil liegt demnach bei 10.395 Euro, der Rentenfreibetrag bei 2.205 Euro. Der Grundfreibetrag lag 2023 bei 10.908 Euro. Addiert man diesen mit dem Rentenfreibetrag von Frieda, liegt die Summe bei 13.113 Euro. Da der Grund- und Rentenbeitrag die Jahresbruttorente von 12.600 Euro überstiegt, ist Frieda weder steuer- noch abgabepflichtig. Außer, sie hat weitere Einnahmen.
Steuererklärung in der Rente kann auch Vorteile bringen
Wichtig anzumerken ist jedoch, dass für das Finanzamt der Gesamtbeitrag aller Einkünfte zählt. Wer also mit der gesetzlichen Rente beispielsweise unter dem Freibetrag bleibt, dafür aber andere steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung oder selbstständiger Arbeit hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Auch, wer Pension aus einer privaten Altersvorsorge enthält, sollte sich erkundigen, wie sich diese steuerlich auswirkt. Allgemein gilt: Wen das Finanzamt zu einer Abgabe auffordert, sollte dieser zügig nachkommen. Ansonsten wird die steuerliche Situation geschätzt, was zu hohen Nachzahlungen führen kann.
Doch auch wenn eine Steuererklärung zeitaufwendig sein kann, bedeutet sie nicht gleich, dass auch Steuern an das Finanzamt abgegeben werden müssen. Es besteht sogar die Chance, einer Rückzahlung. Nach Abzügen oder dem Ansetzen von beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen wie Aufwendungen für Hilfsmittel bleiben viele Rentner auch trotz Steuererklärung unterhalb des Grundfreibetrags und somit steuerfrei. (nbe)