Vorteile für Senioren
Keine Steuern auf Rente: In diesen Ländern verbringen Sie Ihren Ruhestand finanziell sorglos
Viele Rentner kämpfen mit finanziellen Sorgen. Einige ziehen deshalb in Betracht, auszuwandern. Mancherorts kann sich das durchaus lohnen.
Bremen – Wer lange in das Rentensystem einzahlt, dürfte den Anspruch haben, im hohen Alter finanziell abgesichert zu sein. Doch erst vor Kurzem warnte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vor einem Loch in der Rentenkasse. Auch das Schicksal eines Ehepaars zeigte zuletzt: Im Pflegefall können Rentner in Deutschland schlechter gestellt sein als Bürgergeldempfänger.
Der ein oder andere Rentner beschließt deshalb, in ein anderes Land auszuwandern – mit der Hoffnung auf weniger Geldprobleme. In einigen Fällen kann sich dieser Schritt durchaus lohnen. Wo leben Rentner am ehesten ohne finanzielle Sorgen?
Finazielles Paradies für Rentner – Portugal gehört seit 1. Januar nicht mehr dazu
Lange Jahre galt insbesondere Portugal als Rentner-Paradies. Doch wie swz.de berichtet, könnte damit seit dem 1. Januar 2024 Schluss sein. Denn zum Jahreswechsel hat die portugiesische Regierung ein Gesetz auslaufen lassen, das 2009 von der damaligen Regierung beschlossen wurde. Es besagte, dass Rentner aus dem Ausland ab dem Zeitpunkt ihres Umzuges für zehn Jahre von der Einkommenssteuer auf ihre Rente befreit wurden. Lebten Rentner länger als zehn Jahre in Portugal, wurde anschließend ein Steuersatz von 10 bis 20 Prozent fällig.
Dass die Regierung erneut diese nun ausgelaufene Regelung einführt, gilt als höchst unwahrscheinlich. Wie taz.de berichtet, erklärte der sozialistische Ministerpräsident António Costa in einem Interview: „Diese Maßnahme aufrechtzuerhalten, würde die Steuerungerechtigkeit verlängern und zudem würde es die Preise auf dem Immobilienmarkt weiter in die Höhe treiben“.
Steuerfrei im Ausland leben – diese zwei Bedingungen müssen erfüllt sein
Das Portal wohnsitzausland.com, das sich laut den Websitebetreibern zur Aufgabe gemacht hat „transparent zu einer großen Anzahl von steuergünstigen Wohnsitzstaaten zu informieren“, erklärt, dass es derzeit sieben Länder gibt, in denen deutsche Rentner sogar steuerfrei leben können.
Dafür müssten zwei Bedingungen erfüllt sein: „Erstens muss das Wohnsitzland des Rentners gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Recht haben, die deutsche Rente zu besteuern“. Dies sei in den meisten Ländern nicht der Fall „und Deutschland hat ein Besteuerungsrecht, selbst wenn der Empfänger der Rente im Ausland lebt“. Zudem darf das Land die Rente nicht versteuern, obwohl es gemäß Doppelbesteuerungsabkommen das Recht dazu hätte.
Sieben Länder verzichten auf Steuern für Senioren aus Deutschland – Albanien als Rentnerparadies?
Zwar würden 37 Länder laut dem Doppelbesteuerungsabkommen das Recht haben, deutsche Renten zu besteuern, sieben Länder würden laut dem Portal darauf jedoch verzichten und somit die Bedingungen für eine steuerfreie Rente schaffen. So sind Renten in Albanien für Staatsbürger und EU-Bürger beispielsweise steuerfrei. Zudem könnten niedrige Lebenshaltungskosten und gute Wetterbedingungen Rentner locken, in Albanien ihren Ruhestand zu verbringen.
Diese Länder verzichten trotz Doppelbesteuerungsabkommen auf Besteuerung deutscher Renten
- Albanien
- Moldawien
- Japan
- Kuwait
- Mauritius
- Thailand
- Vietnam
Gleiches gilt für Moldawien, wo Renteneinkünfte für Ausländer ebenfalls steuerfrei sind. Dafür müssten Senioren ein Visum des Typ D beantragen, das es möglich macht in das Land zu reisen und für einen längeren Zeitraum zu bleiben.
Thailand bietet ausländischen Rentnern „Retirement-Visum“ für steuerfreie Bezüge
Niedrige Lebenshaltungskosten und steuerfreie Renten gelten auch für Rentner in Thailand. Dafür müssen Rentner das sogenannte Retirement-Visum beantragen, das Jahr für Jahr verlängert werden könnte – vorausgesetzt, die Personen werden nicht straffällig.
Auch in Vietnam sind die Renten steuerfrei. Das Land sei laut wohnsitzausland.com zwar leicht zugänglich, jedoch sei es deutlich schwerer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Ein Rentnervisum für ausländische Senioren existiert nicht, jedoch könnte Rentner ein Visum für fünf Jahre beantragen, wenn Eltern oder Ehepartner die vietnamesische Staatsbürgerschaft besitzen.
Kuwait, Mauritius und Japan steuerfrei für Rentner – dennoch kompliziert oder teuer
Auch in Kuwait, Mauritius und Japan sind Renten für ausländische Senioren steuerfrei. Hier seien hohe Lebenshaltungskosten und aufwendige Anträge laut dem Portal jedoch eher ein Hindernis, die Steuerparadiese für sich in Anspruch zu nehmen. In Kuwait könnten äußerst hohe Temperaturen und für manche möglicherweise auch ein allgemein geltendes Schweinefleisch- und Alkoholverbot dem Auswandern einen Strich durch die Rechnung machen.
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Auf Mauritius müssen Rentner hingegen mindestens 18.000 US-Dollar auf ihr Konto jährlich transferieren, damit sie die finanziellen Vorteile dort genießen dürfen. Bereits bei dem Antrag würden 1500 US-Dollar fällig werden. In Japan müssten Rentner mit Lebenshaltungskosten in Höhe von 2000 bis 2500 Euro rechnen, was die Steuerfreiheit vor Ort für die meisten relativieren könnte.
Rentnerparadies Griechenland: Nur unter bestimmten Voraussetzungen
Zwar müssen Rentner in Griechenland ihr Bezüge besteuern, jedoch gilt der Staat am Mittelmeer dennoch als eine Art Rentnerparadies. Auf deutsche Renten bezahlen Senioren gerade einmal sieben Prozent Einkommenssteuer, wie die Anwaltskanzlei Juhn Partner berichtet. Das gelte für Renten, Mieteinkünfte, Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge aus ausländischen Quellen. Einkommen aus griechischen Quellen würden jedoch separat dem griechischen Steuerrecht unterliegen.
Dafür müssten Rentner bereits bis zum 31. März einen Antrag beim Finanzamt in Athen stellen, um im laufenden Kalenderjahr Steuervorteile zu genießen. Zudem darf in fünf der vorangegangenen sechs Jahre in Griechenland keine unbeschränkte Steuerpflicht bestanden haben. Zusätzlich braucht es einen Nachweis über ausländische Renten- oder Pensionsbezüge, bei dem auch die Höhe der Einkünfte zu nennen sind.
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