Bis zu 3000 Euro
Personalausweis abgelaufen? Diese Strafen drohen
In Deutschland gilt die allgemeine Ausweispflicht. Und wenn der Personalausweis abgelaufen ist, drohen teure Konsequenzen. Wann Sie mit Strafen rechnen müssen und was die kosten.
Berlin – Der Personalausweis ist das wohl wichtigste amtliche Dokument in Deutschland. Doch meist fristet er im Portemonnaie, zwischen anderen Ausweisen und Karten versteckt, ein Schattendasein. Und gern entdeckt man erst zu spät, dass das Dokument abgelaufen ist. Nämlich dann, wenn man einen gültigen Ausweis vorzeigen muss. Wir erklären Ihnen, welche Fristen gelten, wenn der „Perso“ abgelaufen ist. Und welche Strafen im schlimmsten Fall zu erwarten sind.
Ohne gültigen Personalausweis: Diese Bußgelder können drohen
In Deutschland gilt eine allgemeine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet ist, einen Identitätsnachweis, etwa den Personalausweis oder Reisepass, zu besitzen und mit sich zu führen. Sie sollten ihn, ebenso wie andere wichtige Dokumente, immer griffbereit haben, empfiehlt das Bundesamt.
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Ist der „Perso“ jedoch abgelaufen oder steht das Ablaufdatum kurz bevor, sollten Sie sich so schnell wie möglich um einen Termin für die Beantragung eines neuen Ausweises kümmern. Denn laut Personalausweisgesetz (PAuswG) Artikel 1, Absatz 1, müssen Sie zur Feststellung der Identität und auch auf Verlangen einer Behörde den entsprechenden Nachweis erbringen können.
Personalausweis abgelaufen? Ab wann empfindliche Strafen drohen
Die gute Nachricht zuerst: Nach juristischer Definition droht im schlimmsten Fall keine Strafe, wenn der Personalausweis abgelaufen ist, sondern nur ein Bußgeld. Gemäß § 32 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) kann dieses allerdings bis zu unglaublichen 3000 Euro betragen. In der Realität wird dieser Höchstbetrag aber nur äußerst selten aufgerufen.
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Personalausweis abgelaufen: Wie lange ist er noch gültig?
Ein abgelaufener Personalausweis besitzt bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr. Theoretisch kann also bereits ab dem ersten Tag, an dem Sie keinen gültigen Personalausweis mehr besitzen, ein Bußgeld verhängt werden. Das kommt allerdings sehr selten vor. Die meisten Behörden warten einige Wochen oder sogar Monate, ehe sie ein Bußgeldverfahren eröffnen.
Üblicherweise erfolgt auch zunächst eine Verwarnung mit der Aufforderung, Ihren Ausweis zu verlängern. In der Regel werden erst dann Bußgelder zwischen 10 und 80 Euro verhängt. Über den genauen Betrag entscheidet die jeweilige Kommune.
Kann ich meinen alten Ausweis verlängern?
Ist ein Personalausweis abgelaufen, kann dieser nach PAuswG §6 Absatz 5 nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt werden. Wie ein neuer Reisepass oder Führerschein kostet ein neuer Personalausweis inzwischen einiges an Geld. Dafür ist das Dokument für alle über 24-Jährigen 10 Jahre gültig. Für Bürgerinnen und Bürger unter 24 Jahren hat der Personalausweis eine Gültigkeit von sechs Jahren.
Wer sofort ein gültiges Dokument benötigt, kann – wenn es beispielsweise für den Urlaub drängt und er oder sie auch keinen gültigen Reisepass hat – einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Er kostet 10 Euro, ist aber lediglich drei Monate gültig.
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