Kontrolle von Werder-Fans in Wolfsburg
Nach Werder-Ärger in Wolfsburg 2022: Polizei räumt rechtswidriges Verhalten bei Fan-Kontrollen ein
Vor dem Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg im August 2022 wurden zahlreiche Fans des SV Werder Bremen von der Polizei kontrolliert. Dabei kam es teilweise zu rechtswidrigen Handlungen - das hat die niedersächsische Polizei nun in einem Gerichtsverfahren eingeräumt.
Braunschweig – Der Ärger war riesengroß gewesen. Werder Bremens Leiter Profifußball Clemens Fritz sprach von einer „Frechheit“, Vereinspräsident Hubertus Hess-Grunewald erwartete gar „eine politische Korrektur“. Nun hat die niedersächsische Polizei in einem Gerichtsverfahren wegen polizeilicher Maßnahmen gegen Werder-Fans teilweise rechtswidrige Handlungen eingeräumt. Das teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Das Urteil zu den Vorkommnissen vor dem Bremer Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg am 6. August 2022 hatte das Gericht bereits am 31. Januar gefällt und den beteiligten Parteien danach zugestellt.
Geklagt hatte eine Anhängerin des SV Werder Bremen, die mit anderen Fans der Grün-Weißen nach der Ankunft am Wolfsburger Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert worden war. In einem Teilanerkennungsurteil stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Feststellung der Identität der Klägerin, deren Durchsuchung, das ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet sowie die Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Nach Angaben des Gerichts hatte die Polizei selbst ein solches Teil-Anerkenntnis bereits im August 2023 bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin abgegeben.
Niedersächsisches Innenministerium hatte Kontrolle von Werder Bremen-Fans in Wolfsburg als „überzogen“ erklärt
Der damalige niedersächsische Innenminister und heutige Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte schon kurz nach den Vorfällen Versäumnisse der Polizei eingeräumt: „Zur Fehlerkultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass entsprechende Fehler erkannt und benannt werden“, sagte der SPD-Politiker damals.
Ursprünglich richtete sich die Klage der Werder-Anhängerin auch gegen den Einsatz einer Polizei-Drohne. Nachdem der Einsatzführer aber dargelegt hatte, dass die Klägerin auf dem Bahnhofsvorplatz mit der Drohne gar nicht beobachtet werden konnte, stellte das Gericht das Verfahren in diesem Punkt eint. Auch der Klagepunkt, dass die eingerichtete Kontrollstelle am Wolfsburger Bahnhof rechtswidrig gewesen sei, wurde abgewiesen, da die Polizei bereits die Rechtswidrigkeit der an der Kontrollstelle getroffenen Maßnahmen anerkannt hatte. Zahlreiche Fans des SV Werder Bremen waren damals aus Protest gegen den Polizeieinsatz nicht mehr ins Stadion zum Spiel beim VfL Wolfsburg weitergezogen, sondern nach Hause zurückgefahren. (dpa/han)
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