Irritation bei SVW-Fans

Petition sorgt weiter für Wirbel: Kritik an Aussage von Werders Aufsichtsratsvorsitzendem Hess-Grunewald

Eine Fan-Petition sorgt aktuell rund um den SV Werder Bremen für Wirbel, eine Aussage von Präsident Hubertus Hess-Grunewald löst dabei Irritationen aus.

Die Unterschriftenaktion hat für reichlich Aufsehen gesorgt, mithilfe einer Online-Petition wollen Fans des SV Werder Bremen eine außerordentliche Mitgliederversammlung erwirken, die nur ein Thema hat: „die Bewertung der Amtsführung von C. Fritz“. Bis Samstagnachmittag hatten sich etwas mehr als 4000 der insgesamt erhofften 7000 Menschen eingetragen. Durch die sportliche Misere des Bundesligisten ist auch der Geschäftsführer Fußball des SVW erheblich in die Kritik geraten. Im Gespräch mit der DeichStube hatte Werder-Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender Hubertus Hess-Grunewald einerseits dem Ex-Profi den Rücken gestärkt und gleichzeitig seine Gedanken zur Petition formuliert. Dabei fiel unter anderem der Satz „Eine außerordentlich einberufene Mitgliederversammlung könnte eine Diskussion führen, aber nichts Weiteres beschließen“ – was wiederum beim Initiator des Begehrens für Unverständnis sorgt.

Irritationen um Fan-Petition und Aussagen von SVW-Präsident Hubertus Hess-Grunewald: Die Lage beim SV Werder Bremen.

Nach Aussagen von Hubertus Hess-Grunewald zur Fan-Petition bei Werder Bremen – Initiator reagiert

„Diese Aussage ist rechtlich und satzungstechnisch falsch“, heißt es in einem Schreiben an die DeichStube-Redaktion. Dort wird auch auf die Vereinssatzung des SV Werder Bremen sowie Paragraph 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen und die Tatsache, dass die Mitgliederversammlung das oberste Organ des Clubs sei und somit die Entscheidungsbefugnis besitze, „alle wesentlichen Vereinsangelegenheiten zu beschließen“. Dazu zähle zwar nicht die Abberufung eines Geschäftsführers der ausgegliederten GmbH & Co KGaA, allerdings seien bindende Weisungen an die Geschäftsführung möglich. „Damit kann eine Mitgliederversammlung sehr wohl Beschlüsse fassen, die den Aufsichtsrat verpflichten, den Geschäftsführer Clemens Fritz abzuberufen“, heißt es deshalb weiter. „Hess‑Grunewalds Behauptung, eine Mitgliederversammlung könne ,nichts beschließen‘, delegitimiert das höchste Vereinsgut – die Mitglieder und ihre Versammlung – und ist juristisch unhaltbar.“ In der Tat ist es so, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung nicht Clemens Fritz abwählen kann, was aber nicht bedeutet, dass sie komplett machtlos und ohne Befugnisse ist.

Die DeichStube hat beim SV Werder Bremen bereits um eine Rückmeldung bezüglich der Kritik gebeten, der Verein hat eine Stellungnahme angekündigt. (mbü)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Malte Ossowski/SVEN SIMON

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