Fehlverhalten der Werder-Fans
Pyrotechnik im Gästeblock in Gladbach und Berlin: Nächste saftige Geldstrafe für Werder
Der SV Werder Bremen muss wegen des Fehlverhaltens seiner Fans erneut tief in die Tasche greifen: Für das Abbrennen von Pyrotechnik in den Auswärtsspielen bei Borussia Mönchengladbach und Union Berlin muss der Verein eine saftige Geldstrafe zahlen.
Bremen – Der SV Werder Bremen wird wieder einmal für das Fehlverhalten seiner Fans zur Kasse gebeten. Weil die grün-weißen Anhänger in den Bundesliga-Auswärtsspielen bei Borussia Mönchengladbach im Dezember 2023 und beim 1. FC Union Berlin im März 2024 mehrfach Pyrotechnik zündeten, muss der Verein eine satte Geldstrafe in Höhe von 77.000 Euro zahlen. Das DFB-Sportgericht ahndete die Vergehen der Werder-Fans in Gladbach mit 32.000 Euro, die in Berlin sogar mit 45.000 Euro. Die Grün-Weißen haben beiden Urteilen bereits zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Wegen Fehlverhalten der Fans: Werder Bremen musste in dieser Saison bereits mehr als 350.000 Euro Geldstrafe zahlen
Für den SV Werder Bremen ist die neuerliche Sanktion bei Weitem kein Einzelfall. Bereits fünfmal wurden die Bremer in dieser Saison schon sanktioniert, zuletzt im April. Dort hatte das DFB-Sportgericht den Bundesligisten wegen des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände während des Auswärtsspiels beim VfL Bochum zu einer Strafe in Höhe von 47.500 Euro verurteilt. Zuvor musste Werder unter anderem 94.000 Euro zahlen, weil Anhänger in den Spielen bei Borussia Dortmund (0:1), gegen Eintracht Frankfurt (2:2) und beim VfB Stuttgart (1:2) mindestens 40 bengalische Feuer entzündet hatten. Weitere 40.000 Euro wurden wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Heimspiel gegen den FC Bayern München (0:4) fällig, eine Strafe in Höhe von 91.000 Euro gab es für das Zünden von vier Feuerwerksbatterien, 16 bengalischen Feuern sowie je sechs Rauchtöpfen und Blinkern im DFB-Pokalspiel beim FC Viktoria Köln (2:3). Die Strafzahlungen für die laufende Saison summieren sich inzwischen auf mehr als 350.000 Euro. (nag)