Werder und die Hochrisikospiele

Werder hofft auf Bundesverfassungsgericht - Polizeikostenstreit: Richter in Karlsruhe verhandeln über die Beschwerde der DFL

Wer kommt für die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen auf? Ab Donnerstag beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall, der auch den SV Werder Bremen beschäftigt.
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Wer kommt für die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen auf? Ab Donnerstag beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall, der auch den SV Werder Bremen beschäftigt.

Muss der SV Werder Bremen bei Hochrisikospielen selbst die Mehrkosten für Polizeieinsätze zahlen? Diese Frage wird bald endgültig geklärt sein, weil sich nun das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz mit dem Fall beschäftigt.

Bremen – Seit knapp zehn Jahren schwelt das Streitthema bereits – inzwischen ist es zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht geworden. Am Donnerstag beschäftigen sich die Richter in Karlsruhe mit einer Beschwerde der Deutschen Fußball-Liga (DFL), die sich nach wie vor dagegen wehrt, dass ihr vom Land Bremen die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in Rechnung gestellt werden. Auch für den SV Werder Bremen ist der Termin von zentraler Bedeutung, schließlich reicht die DFL die Kosten direkt an den Verein weiter. Da bisher kein anderes Bundesland Rechnungen an den Dachverband der deutschen Proficlubs schickt, ist den Bremern ein gravierender Standortnachteil entstanden.

Muss der SV Werder Bremen für Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen? Fall geht vor Bundesverfassungsgericht

Das Nordderby gegen den Hamburger SV vom 15. April 2015 war das erste Werder-Heimspiel, nach dem das Land Bremen die DFL zur Kasse bat. Die Forderung damals: mehr als 400.000 Euro, die durch den erhöhten Polizeieinsatz rund um die brisante Partie entstanden sind. Es folgten im Laufe der Jahre sechs weitere Gebührenbescheide – drei für Spiele gegen den HSV und jeweils einer für Duelle gegen Gladbach, Hannover und Frankfurt. Die Gesamtforderung des Landes Bremen beläuft sich inzwischen auf 2,5 Millionen Euro, von denen 1,95 Millionen bereits bezahlt sind. Grundsätzlich sieht die DFL hier Werder Bremen in der Pflicht, hat dem Club die Hälfte der Summe bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber gestundet. Erwartet wird der finale Richterspruch frühestens in einigen Monaten.

„Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehe ich gelassen entgegen“, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) jüngst gegenüber der „Sport Bild“ – und betonte: „Bislang haben wir durch alle Instanzen hinweg Unterstützung erfahren.“ Tatsächlich hat das Land Bremen in der juristischen Auseinandersetzung mit der DFL bereits zwei Siege eingefahren – sowohl vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen als auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Beide Instanzen stellten fest, dass die Beteiligung des Profifußballs und damit auch des SV Werder Bremen an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Woraufhin die DFL vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zog.

Müssen Werder Bremen und Co. bald für die Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen - wer folgt dem Land Bremen?

Das Land Bremen hatte im Jahr 2014 einen neuen Paragraphen in seinem Gebühren- und Beitragsgesetz geschaffen, auf den die Rechnungen an die DFL zurückgehen. Andere Länder sind diesem Beispiel (bisher) nicht gefolgt, es gibt aber durchaus Tendenzen, die in diese Richtung gehen. So steht die Einführung entsprechender Gebühren in Rheinland-Pfalz sogar im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Allerdings möchte man in Mainz zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Demgegenüber stehen Länder wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, die Gebührenbescheide für wenig sinnvoll halten.

Ulrich Mäurer möchte für das Thema, wie in der Vergangenheit schon mehrmals, in der nächsten Innenministerkonferenz werben. „Ich gehe davon aus, dass bei einer weiteren DFL-Niederlage vor Gericht auch andere Länder unserem Beispiel folgen werden“, sagte der 72-Jährige. Und weiter: „Immerhin haben auch die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes bereits 2021 eindeutig den Beschluss gefasst, dass die Mehrkosten für Hochrisikospiele im Sinne der Steuerzahler der DFL in Rechnung gestellt werden sollten.“ (dco)

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