Neue Regeln ab 20. März
Keine Corona-Tests mehr vom Arbeitgeber: Was sich jetzt alles im Büro ändert
Die Homeoffice-Pflicht fällt, Millionen Arbeitnehmer müssen zurück ins Büro. Hier gelten ab dem 20. März veränderte Corona-Regeln. Was Angestellte wissen müssen.
Berlin – Als unmittelbare Reaktion auf ein extrem angespanntes Corona-Infektionsgeschehen hatte die Politik die Homeoffice-Pflicht eingeführt. Wem es möglich war, der konnte von zu Hause seine Arbeit verrichten. Das noch aktuelle Infektionsschutzgesetz läuft jedoch zum 20. März 2022 aus – und damit auch besagte Pflicht. Arbeitnehmer in Deutschland müssen somit wieder ins Büro gehen und sich hier auf spezielle Corona-Regeln einstellen. Doch welche sind es im Detail?
Corona-Tests im Büro: Stand jetzt sind Arbeitgeber nicht mehr zum Bereitstellen verpflichtet
Bislang mussten die meisten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zum Arbeitsbeginn Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen. Mitunter wurden für die Beschäftigten sogar eigene Corona-Testzentren eingerichtet, deren Nutzung jedoch noch nicht zur reinen Arbeitszeit zählte. Laut der noch aktuellen Arbeitsschutzverordnung ist das Bereitstellen von Corona-Testmöglichkeiten für die Arbeit vor Ort auch eine Pflicht, der Arbeitgeber nachkommen müssen.
Dies könnte sich jedoch wieder ändern. Denn gemäß einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur neuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ könnte die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Testmöglichkeiten anzubieten, nach aktuellem Stand ab 20. März entfallen.
Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen: Bund und Länder lassen Beschränkungen in drei Schritten wegfallen
Zum Hintergrund: Mitte Februar 2022 hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weitreichende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Diese erfolgten beziehungsweise erfolgen in drei Schritten. Die letzte Stufe ist am Sonntag, 20. März, erreicht. Einem Datum, das gemeinhin immer wieder als „Freedom Day“ bezeichnet wird.
Entgegen bundesweiter Annahmen und Erwartungen kommt es an diesem Stichtag zwar nicht zum Ende aller Corona-Maßnahmen. Doch werden Beschränkungen in solch einem Ausmaß aufgehoben, dass wieder weitestgehend „Normalität“ einkehrt. Dies tangiert das öffentliche Leben, letztendlich aber auch die Arbeit, wie das Beispiel der Corona-Tests zeigt.
Arbeitgeber soll ab 20. März selbst darüber entscheiden, ob Schutzmasken und Corona-Tests zur Verfügung gestellt werden
In der Verordnungsanpassung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist festgehalten, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen habe, ob und welche der sogenannten Basisschutzmaßnahmen überhaupt noch erforderlich seien. Erforderlich, um sowohl Sicherheit als auch Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, wohlgemerkt.
Bedeutet im Klartext: Wenn der Arbeitgeber in seiner Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, muss er auch keine Schutzmasken oder Corona-Testangebote zur Verfügung stellen. In einer früheren Version der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ hieß es noch, dass Arbeitgeber auch über den 20. März hinaus eben Masken und Tests anbieten müssen.
Corona-Regeln im Büro: Homeoffice-Pflicht endet, Einhaltung der AHA+L-Regel
Damals war auch noch die Rede von zwei kostenlosen Corona-Schnelltests pro Woche – mindestens. Wie es vom „Business Insider“ heißt, sei nunmehr nur noch die Rede von „wöchentlich einem Test“. Grundsätzlich gilt auch nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht für Millionen von Arbeitnehmer, die ins Büro zurückkehren, die sogenannte AHA+L-Regel.
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für „Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften“. Allesamt Corona-Schutzmaßnahmen, die selbstverständlich sein sollten und seit rund zwei Jahren steter Begleiter im Alltag sind. Wenn Innenräume beispielsweise von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden, wie es vor allem in Großraumbüros der Fall ist, muss eine Schutzmaske gegen das Coronavirus getragen werden.
3G am Arbeitsplatz fällt weg: Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen keinen negativen Corona-Test mehr nachweisen
Darüber hinaus empfiehlt es sich, regelmäßig zu lüften. Zudem sollte der Mindestabstand von 1,50 Metern zu einer anderen Person, wenn möglich, eingehalten werden. Grundsätzlich gilt es aber auch, die Corona-Schutzmaßnahmen nicht nur während der Pausenzeiten, sondern auch in den Pausenbereichen einzuhalten.
Übrigens: Neben der Homeoffice-Pflicht läuft auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz aus. Gemäß dieser Corona-Regel mussten Geimpfte und Genesene ihren jeweiligen Status einmalig gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Ungeimpfte hatten einen negativen Corona-Test vorzubringen – und das täglich. Dies ist ab 20. März nicht mehr zwingend erforderlich, also keine Pflicht mehr.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung muss noch von Bundesregierung beschlossen werden
Es gilt jedoch auch festzuhalten, dass der aktuelle Entwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch keinen endgültigen Beschluss darstellt. Tatsächlich muss die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ von der Politik in Form der Bundesregierung am Mittwoch, 16. März, erst noch beschlossen werden.
Zwei Tage vorher, am Montag, treffen sich zunächst aber noch einmal die Staatssekretäre. Hierbei sollen konkrete Details zu dem Entwurf besprochen werden. Indes warnen Mediziner aber bereits davor, ab 20. März weitreichende Corona-Lockerungen vorzunehmen. Das Wegfallen der Maskenpflicht in vielen Bereichen sei beispielsweise mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante nicht vertretbar.
Corona-Infektionen im Büro vermeiden: Testangebote durch Arbeitgeber könnten dabei helfen
Dasselbe gilt im Grunde auch für das Bereitstellen von Corona-Testangeboten durch den Arbeitgeber. Vielleicht kein Muss mehr, wenn es beim aktuellen Entwurf bleibt, aber dennoch ein probates Mittel, um Corona-Infektionen im Büro* möglichst gering zu halten. (Stand der Daten: Sonntag, 13. März 2022) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Hahne/imago
