„Das wirkt wie abgesprochen“

Corona-Impfpflicht: Wohl massenhaft Fake-Jobgesuche ungeimpfter Pflegekräfte in Zeitungen

Im Vordergrund ist zu sehen, wie eine Pflegerin eine ältere Frau stützt. Im Hintergrund sind Stellenanzeigen für ungeimpftes Pflegepersonal zu sehen.
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Medial wird über fragwürdige Jobanzeigen ungeimpfter Pfleger diskutiert. Stecken Impfgegner aus dem Gesundheitswesen dahinter? (kreiszeitung.de-Montage)

Jobanzeigen angeblich ungeimpfter Pflegekräfte finden sich in einigen Tageszeitungen. Große Medien greifen diese Häufung auf. Impf-Gegner stehen unter Verdacht.

Bamberg/Bautzen – Allein der „Fränkische Tag“ aus Bamberg hätte laut der dpa am Samstag, 22. Januar 2022, mehr als 50 solcher Anzeigen verzeichnet. Konkret geht es hierbei um eine Vielzahl an Jobanzeigen, bei denen angeblich ungeimpfte Pflegekräfte gesucht werden. Dies wäre jedoch nicht mit dem Gesetz konform. Schließlich greift mittlerweile die Impfpflicht für das Pflegepersonal. Also alles nur Schmu?

Fake-Anzeigen von Impfgegner: Vermeintliche Gesuche nach ungeimpften Pflegekräften landen in Tageszeitungen

Der Verdacht, dass es sich hierbei um Falsch-Anzeigen oder abgesprochene Aktionen von Gegnern der Corona-Impfung handelt, liegt nahe. „Diese Häufung von sich ähnelnden Inseraten ist ungewöhnlich. Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“, heißt es in diesem Kontext auch von Gerhard Staudt, dem Teamleiter des Auftragsmanagements der Mediengruppe Oberfranken.

Auch der RBB hatte am Samstag, 22. Januar, über „mehr als 100 vermeintliche Stellengesuche in einem Bautzener Anzeigenblatt“ berichtet. Der RBB-Journalist Andreas Rausch hätte versucht, einige der insgesamt 126 Annoncen-Auftraggeber zu erreichen. Dabei hätten drei Viertel der Anzeigen Handynummern, einzelne seien mit Festnetz-Nummern versehen. Der Rest laufe unter Chiffren.

Corona-Leugner mobilisieren sich: Falsche Stellenanzeigen „fluten“ Tageszeitungen

Wie die dpa berichtet, schreibt Rausch, dass manche Nummer unvollständig oder nicht vergeben seien. Oder aber, es gehe einfach niemand ans Telefon. Dies hätte bei 18 Stichproben zugetroffen. Auch der „Fränkische Tag“ geht diesem möglicherweise abgesprochenen Kuriosum nach.

So seien in einer Bamberger Chatgruppe von Gegnern der Corona-Maßnahmen ungeimpfte Pflegekräfte dazu aufgerufen worden, den „Fränkischen Tag“ mit entsprechenden Stellenanzeigen zu „fluten“. Doch gebe es keine unwiderlegbaren Beweise für einen Zusammenhang zu der Häufung ähnlich lautender Inserate.

Und dennoch vermutet die Tageszeitung aus Bamberg, dass der Anzeigenteil des Blattes „zu einem Feld der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung über die Impfpflicht geraten sein“ könnte.

Viele Beschäftigte im Pflegebereich suchen neue Anstellung: Welche Anzeigen sind echt – und welche nicht?

Zuletzt hatte es in unterschiedlichsten Medien immer wieder Berichte über Jobanzeigen für ungeimpfte Pflegekräfte* gegeben. De facto gibt es aber auch eine Vielzahl an Beschäftigten in der Pflegebranche, die nach einer neuen Beschäftigung suchen. Dem Job-Portal „Stepstone“ zufolge hätten allein im Dezember 2021 und im Januar 2022 42 Prozent der Beschäftigten in der Pflege angegeben, auf der Suche nach einer neuen Anstellung zu sein.

Wie „t-online“ berichtet, sollen auch in der „Heilbronner Stimme“ entsprechende Stellengesuche abgedruckt werden. Sogar das genaue Datum hierfür steht fest: Samstag, 29, Januar. Das sei Chatverläufen auf Telegram zu entnehmen. „Wichtig ist, ungeimpft hervorzuheben, und eine möglichst lange Berufserfahrung“, wird dieser Chat von Impf-Gegnern zitiert.

Bundesweite Impfpflicht fürs Gesundheitswesen ab 15. März: Wer sich sträubt, fliegt

Die Botschaft soll dabei ziemlich eindeutig sein. Schließlich greift am 15. März die bundesweite Impfpflicht für das Gesundheitswesen. Wer sich nach diesem Stichtag weiterhin gegen eine Impfung sträubt, muss mit seinem beruflichen Aus rechnen. Dementsprechend würden Pflegekräfte mit Bedenken vor der Impfung Angst vor einem Szenario schüren, in dem sie wegen der Impflicht nicht mehr ihrem Beruf nachgehen dürfen.

Laut „t-online“ laufen die Anzeigenschaltungen von Impfgegnern seit Anfang des Jahres im großen Stil und koordiniert ab. Reger Austausch findet vor allem auf Telegram statt, einem Messenger-Dienst, auf dem sich auch immer wieder zu Corona-Demos und Protesten organisiert und verabredet wird.

Corona-Maßnahme: Pflegepersonal muss geimpft oder genesen sein – oder braucht ärztlichen Attest

Ein Beispiel stellt eine Nachricht, gerichtet an „die Rosenheimer“, dar. Hier heißt es laut „t-online“: „Die Gruppe Pirna sucht Kontakt. Besonders ansprechen möchten wir die Kollegen, welche durch ihre Annoncen im Traunsteiner Tageblatt diese große Welle des Anzeigenschreibens in Gang gebracht haben. Auch die Sachsen beteiligen sich nun daran und legen nach“.

Probleme bekommen die Impfgegner, wenn ihre Fake-Anzeigen als solche ausgemacht werden. Dann scheitert ihr Vorhaben und sie verraten sich. Die Kontroverse um die eingeführte Impfpflicht im Pflegebereich wird somit nicht abreißen. Ausnahmen hiervon sind nur aus medizinischen Gründen gestattet. Diese Sonderstellung muss aber genau dokumentiert werden.

Heißt: Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass eine Person im Pflegebereich nicht geimpft werden kann oder darf. Liegt diese nicht vor und zudem auch kein Nachweis über einen vollen Impfschutz durch die Boosterimpfung oder über die Genesung, wird es heikel.

Nachweispflicht der Corona-Impfung greift für Personal in Krankenhäusern, Tageskliniken und beim Rettungsdienst

Ungeimpfte Mitarbeiter verlieren nicht automatisch ihren Job. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website informiert, liegt diese Entscheidung letztendlich im Ermessen des jeweiligen, zuständigen Gesundheitsamtes. „Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu - den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen“, heißt es. Diese Nachweispflicht greift in folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäusern
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Entbindungseinrichtungen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdiensten
  • sozialpädiatrische Zentren
  • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
  • voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen
  • sowie in ambulante Pflegediensten und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten

Ein Vorgehen, das aber auch einiges an Konfliktpotential mit sich bringt. Allein der genaue Ablauf wird kritisiert. Das Gesundheitsamt müsse nach der Meldung des Arbeitgebers auf die betreffenden Beschäftigten zugehen, ihnen eine Frist setzen, bis zu der sie den Nachweis erbringen müssten und die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren.

„Ist das arbeitsrechtlich geklärt?“: Unklarheit über mögliche Freistellung von ungeimpftem Pflegepersonal

So fasst es Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zusammen. „Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab 15. März keinen Impfnachweis vorlegen“, wird er von der Funke-Mediengruppe zitiert. „Stellen wir die Mitarbeiter dann frei? Und ist das arbeitsrechtlich eindeutig geklärt?“. Das sei es nach Gaß nämlich nicht. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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