Rente in Deutschland
Mit der Flexirente ab 63 fließend in den Ruhestand
Die Flexirente ermöglicht den flexiblen Einstieg in den Ruhestand ab 63 Jahren und erleichtert den Hinzuverdienst für Frührentner.
Berlin – Rente mit 63, davon träumen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Das ist seit Juli 2014 mit dem Inkrafttreten des Rentenpakets möglich. Personen, die mindestens 35 Jahre rentenversichert sind, können seitdem einige Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Bis dahin war die Frührente nur für diejenigen möglich, die vor dem 01. Januar 1953 geboren waren und mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatten. Im Jahr 2017 hat die Politik in Deutschland mit der Einführung der Flexirente den Schritt in den vorzeitigen Ruhestand noch einmal erleichtert.
| Name: | Flexirente |
| Einführung: | 01. Januar 2017 |
| Zweck: | Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand |
Was versteht man unter Flexirente
Im Jahr 2016 wurde vom Bundestag der Bundesrepublik Deutschland das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ beschlossen. Ziel des Gesetztes war es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeit und Rente besser miteinander verbinden können. Im Rahmen des sogenannten Flexirentengesetzes wurden Anreize geschaffen, parallel zum Bezug einer Altersrente zu arbeiten. Die verschiedenen Modelle werden auch als „Flexirente“ bezeichnet.
Kern war die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen, die sowohl für Frührentner, als auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gelten. Die monatlichen Grenzen wurden mit Einführung des Gesetztes durch eine jährliche Betrachtung abgelöst. Dadurch können Bezieher einer Altersrente in manchen Monaten mehr, in anderen Monat weniger verdienen, sind also flexibler bei ihrem zusätzlichen Verdienst.
Wie wird die Flexirente versteuert?
Bei Einführung des Gesetztes lag die Grenze für den steuerfreien Hinzuverdienst zur Altersrente bei 6300 Euro brutto pro Jahr. Um die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, wurde die Grenze in den Jahren 2020, 2021 und 2022 deutlich erhöht auf aktuell 46.060 Euro brutto. Alle Beträge, die über diesen maximalen Hinzuverdienst hinausgehen, müssen versteuert werden und werden mit einem Faktor von 40 Prozent auf die bezogene Rente angerechnet.
Wenn die Rente durch Abzüge verringert ist, spricht man auch von einer Teilrente. Die Altersrente in Deutschland ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteils der Rente schrittweise an. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 müssen 50 Prozent der Rente besteuert werden. Wer 2020 in den Ruhestand gegangen ist, zahlt bereits für 80 Prozent der Altersbezüge Steuern. Ab 2040 oder später muss die Rente voll besteuert werden.
Vor dem Eintritt in die Flexirente lohnt es sich, mithilfe eines Flexirentenrechners den Rentenbezug genau zu berechnen. Darüber hinaus ist es möglich, ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen zu leisten, um somit spätere Abschläge bei der Altersrente zu vermeiden. Dabei handelt es sich um freiwillige Beiträge, die auf ihr Konto der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt werden. Mit diesen wird der übliche Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, der bei einem früheren Renteneintritt fällig wird, vermieden.
Die Flexirente im öffentlichen Dienst und die Zustimmung des Arbeitgebers
Die Flexirente mit 63 wird grundsätzlich jedem Arbeitnehmer in Deutschland ermöglicht, also auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer: Um eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 35 Jahre Beiträge auf das Rentenkonto eingezahlt worden sein. Für den Eintritt in die Flexirente ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Es ist also problemlos möglich, die Altersrente im Rahmen einer Flexirente zu beziehen und weiterhin der gewohnten Tätigkeit nachzugehen.
Flexirente: Hinzuverdienstgrenzen 2022
Die Hinzuverdienstgrenze der Flexirente lag ursprünglich bei 450 Euro pro Monat. Höhere Einkommen wurden entsprechend auf die Regelaltersrente angerechnet. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde zum 01. Juli 2017 aufgehoben und es wurde beschlossen, dass Arbeitnehmer einen Betrag von bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr verdienen dürfen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für Renter mit Nebenjob 2022 deutlich angehoben und liegt aktuell bei 46.060 Euro brutto im Jahr. Rentnerinnen und Rentner können aktuell also ohne Rentenkürzung 46.060 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen.
Da die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig geändert werden, lohnt es sich, vor dem Eintritt in die Flexirente die derzeit gültigen Grenzen zu recherchieren. Jeder weitere Euro, der über diese Summe hinweg verdient wurde, wird mit einem Faktor von 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ab Erreichen des regulären Rentenalters dürfen Rentnerinnen und Rentner übrigens unbegrenzt hinzuverdienen – auch, wenn sie zuvor Frührente bezogen haben.
Wann ist die Flexirente sinnvoll und welche Vorteile hat sie?
Die Flexirente bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern diverse Vorteile. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, mit einer Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zu behalten. Dem Arbeitnehmer bietet das Flexirentengesetz einen schrittweisen und somit leichteren Übergang in den Ruhestand.
Durch die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen verbessert sich für Arbeitnehmer die Anrechnung des Einkommens an den Rentenbezug. Frührentner mit Nebenjob erhalten außer der Altersrente weiterhin ihren Arbeitslohn und verfügen somit über zwei Einkommensquellen. Die zusätzlichen Einkünfte sind weiterhin rentenversicherungspflichtig und erhöhen somit die Rente des Arbeitnehmers. Wird die Flexirente irgendwann in eine Vollrente umgewandelt, werden die Abschläge durch den zusätzlichen Verdienst automatisch verringert und der Arbeitnehmer darf sich über einen höheren Rentenbezug freuen.
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