Mitarbeiter ausgetauscht
Hartz IV: Jobcenter entschuldigt sich nach Kühlschrank-Eklat
Als es statt eines Darlehens für eine Hartz-IV-Empfängerin nur einen Rat gab, der für Aufregung sorgte, hat das Jobcenter nun reagiert. Der Fall sorgte für Aufsehen.
Berlin – Der Fall sorgte vor einigen Tagen für Aufsehen: Eine Empfängerin von Hartz IV hatte bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter den Antrag für einen neuen Kühlschrank gestellt, diesen gab es mit einer Ablehnung zurück – inklusive dem Tipp, die Lebensmittel doch während der kalten Jahreszeit draußen zu lagen. Die Internetgemeinde war entsetzt, übte scharfe Kritik am Vorgehen des Jobcenters und einige Twitternutzer schilderten ähnliche Erlebnisse.
Nun gibt es im tragischen Fall der Hartz-IV-Empfängerin eine glückliche Wendung: Das entsprechende Jobcenter hat sich entschuldigt und Wiedergutmachung angekündigt. Dennoch: Grünen-Jugend-Sprecherin Sarah-Lee Heinrich urteilte im Interview mit kreiszeitung.de, dass Hartz IV häufig einer Erpressung gleich käme.
| Finanzielle Hilfe für Arbeitslose: | Arbeitslosengeld II (genannt Hartz 4) |
| Eingeführt: | 1. Januar 2005 |
| Gesetzliche Grundlage: | Zweites Buch der Sozialgesetzgebung |
Hartz IV: Antrag wegen Kühlschrank von Jobcenter abgelehnt – Frau soll Regelsatz nutzen
Aber der Reihe nach: Im Januar hatte Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, den Kühlschrank-Vorfall auf Twitter publik gemacht und geschrieben: „Das Jobcenter antwortet auf Anfrage nach einem zinslosen Darlehen für einen Kühlschrank, dass ‚aufgrund der Witterungsverhätnisse‘ Lebensmittel draußen gelagert werden und währenddessen Ansparungen vom Regelsatz gemacht werden könnten.“ Der Regelsatz bei Hartz IV gilt generell als knapp bemessen. Während die Energiekosten durch die steigenden Strompreise und Gaspreise weiter anziehen, erhöhte sich der Satz um nur drei Euro.
Normalerweise sieht das Gesetz vor, dass Empfänger von Hartz IV in akuten Notlagen ein Darlehen vom zuständigen Jobcenter erhalten können. Damit dieses gewährt werden kann, muss die absolute Notlage des Betroffenen nachgewiesen werden. Das erfolgt über einen Preisnachweis sowie einen Kontoauszug. In den folgenden sechs Monaten kann der zuständige Sachbearbeiter dann entscheiden, ob der entsprechende Antrag bewilligt wird.
Hartz-IV-Empfängerin: Jobcenter entschuldigt sich – Fall war auf Twitter publik geworden
Die Reaktion auf das Verhalten des Mitarbeiters des Jobscenters folgte auf Twitter rasant: „Die spinnen komplett. Da sitzen teilweise richtige Sadisten, die einfach gerne Menschen herabwürdigen“, schrieb damals ein Nutzer. Möglicherweise wegen der heftigen öffentlichen Reaktion hat sich das Jobcenter bei der betroffenen Hartz-IV-Empfängerin entschuldigt. Auch das teilte Steinhaus auf Twitter mit.
Nach dem Vorfall wurde der Betroffenen zudem ein neuer Sachbearbeiter zugewiesen. Eine gute Reaktion – allerdings hatte die Frau bereits im Vorfeld einen gespendeten Kühlschrank erhalten. Wie aus dem veröffentlichten Schreiben hervorgeht, kündigte das Jobcenter an, der Bezieherin von Hartz IV als Entschädigung für verdorbene Lebensmittel noch eine Barzahlung von 50 Euro auszuhändigen.
Jobcenter lehnte Antrag von Hartz-IV-Empfängerin ab – Kühlschrank zählt zur notwendigen Ausstattung
Bereits als der Fall bekannt wurde, sagte eine Sprecherin des Jobcenters gegenüber waz.de, dass ein Kühlschrank zur notwendigen Ausstattung einer Wohnung gehöre und die Erklärung in der Ablehnung des Antrags in keiner Weise der Praxis des Jobcenters entspräche. Die Arbeit der Jobcenter in Deutschland steht schon länger in der Kritik: Die Grünen-Politikerin und neue Vorständin Ricarda Lang kritisierte unter anderem, dass es dringend eine Reform der Einrichtungen brauche.
Gelegenheit dafür könnte es bald geben: Die Bundesregierung plant derzeit die Reform von Hartz IV, das künftig durch ein Bürgergeld ersetzt werden soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte in Zuge dessen umfangreiche Überarbeitungen der Arbeitslosenunterstützung angekündigt. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.