Ruhestand in Deutschland
Rentenbeginnrechner: So ermitteln Sie ihr Renteneintrittsalter
Wann kann ich in Rente gehen und mit welcher voraussichtlichen Rentenhöhe? Mit dem Rentenbeginnrechner finden Sie es heraus.
Berlin – Ab einem gewissen Alter beschäftigen sich viele Menschen in Deutschland mit dem Thema Rente. Ein komplexes Thema, denn Regelungen für den Ruhestand werden von der Politik häufig angepasst. Was gilt für mich, wann kann ich in den Ruhestand gehen und wird das Geld ausreichen? Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Rentenbeginnrechner. Anhand des Geburtsdatums kann das Renteneintrittsalter und mithilfe der Daten aus der jährlichen Renteninformation auch die Rentenhöhe berechnet werden.
Rentenbeginnrechner: Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren
Ganz gleich, wie weit der Rentenantrag noch in der Zukunft liegt: Die Frage nach dem Renteneintrittsdatum und der Rentenhöhe beschäftigt viele Arbeitnehmer. Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, man könnte nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit bereits die Rente mit 60 in Anspruch nehmen. In der Tat können auch langjährig Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1952 erst ab 63 in Frührente und ohne Abzüge in Rente gehen. Gestaffelt erhöht sich das Alter für zukünftige Jahrgänge weiter bis auf 67 Jahre.
Wer wann in Rente gehen kann und wie viel ausgezahlt wird, hängt auch davon ab, in welchem Alter mit der Einzahlung in die Rentenversicherung begonnen wurde. Das früheste Renteneintrittsalter ohne Abzüge ist jedoch jeweils festgelegt. Für einige Berufe wie Fluglotsen oder Beschäftigte im Bergbau gelten gesonderte Regelungen. Auch eine Schwerbehinderung kann das Alter für den regulären Rentenbeginn im Einzelfall herabsetzen.
Wann ist ein Renteneintritt mit Abzügen möglich? Rentenbeginnrechner liefert die Antwort
Bereits vor der Regelaltersgrenze ist es möglich, in Rente zu gehen. In diesem Falle wird ein gewisser Prozentsatz von der monatlichen Rente abgezogen. Über das frühestmögliche Datum dieser vorzeitigen Rente sowie die monatlichen Abzüge gibt der Rentenbeginnrechner ebenfalls Auskunft. Der monatliche Abzug liegt regulär bei bis zu 14,4 Prozent des Rentenbetrags. Dieser Abschlag fällt für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung geringer aus, mit bis zu 10,8 Prozent der Rente.
Außerdem kann es auch beim früheren Rentenbeginn mit Abzügen Sonderregelungen für bestimmte Berufe geben. Geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass ein Langzeitarbeitsloser mit über 63 Jahren auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelt werden kann, erfolgt eine zwangsweise Verrentung. Abhängig von einem geltenden Tarifvertrag oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers greift jedoch ein Kündigungsschutz oder eine längere Kündigungsfrist.
Rentenbeginnrechner: Diese Daten sind für die Berechnung erforderlich
Am Beispiel des Rentenbeginnrechners der Deutschen Rentenversicherung wird erläutert, wie die Berechnung von Renteneintrittsalter und Rentenhöhe abläuft und welche Daten benötigt werden. Nach der Eingabe des Geburtsdatums im ersten Schritt erhält man bereits folgende Informationen:
- Das Datum des frühesten Renteneintritts mit Abzügen
- Das früheste Renteneintritttsdatum ohne Abzüge bei 35 Jahren Erwerbstätigkeit (langjährig versichert)
- Das Renteneintrittsdatum bei 45 Jahren Erwerbstätigkeit (besonders langjährig versichert)
- Die davon unabhängige Regelaltersgrenze
Im zweiten Schritt ermittelt der Rentenbeginnrechner die Höhe der Rente zu einem bestimmten Eintrittsdatum. Hierfür sind einige Daten aus der letzten Renteninformation erforderlich. Als Erstes muss das Datum der letzten Renteninformation eingegeben werden. Es findet sich im Brief neben der Überschrift „Ihre Renteninformation“. Im nächsten Feld fragt der Rechner nach dem Datum, bis zu dem in der Renteninformation Beiträge berücksichtigt wurden. Dieses Datum befindet sich in der ersten Zeile des Briefs, unter der Überschrift und unter dem Namen und der Anrede.
Was ist die jährliche Renteninformation und wer erhält sie?
Die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft über die bisher erworbenen Rentenansprüche. Neben der aktuellen Rentenhöhe enthält die Renteninformation eine Hochrechnung für die voraussichtliche Altersrente sowie eine Auskunft über die Bezüge im Fall einer Erwerbsminderung.
Die jährliche Renteninformation wird an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und die fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Zu den Beitragszeiten zählen dabei nicht nur Jahre, in denen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Angerechnet werden unter anderem auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
Um die Berechnung der Rentenhöhe abzuschließen, fehlen noch die Höhe der Regelaltersrente aus den bisherigen Versicherungszeiten, sowie die Höhe der hochgerechneten Regelaltersrente. Für die hochgerechnete Regelaltersrente werden zukünftige Beiträge in gleicher Höhe wie in den letzten 5 Jahren angenommen. Beide Zahlen sind in einem Kasten in der Mitte der ersten Seite des Briefs hervorgehoben.
Nach Angabe eines gewünschten Renteneintrittsdatums kann der Rentenbeginnrechner nun die Höhe der Rente zu dem eingegebenen Termin ermitteln. Zukünftige Rentenanpassungen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Diese sind abhängig von vielen Faktoren und können ganz unterschiedlich ausfallen. Ob die berechnete Rente zu Leben ausreicht, ist abhängig von der Inflation und vom individuellen Finanzbedarf. Um die Rentenlücke zu schließen, sollte über eine private Altersvorsorge nachgedacht werden.
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