Bei Einschränkung der Arbeitskraft
Teilerwerbsminderungsrente: Für welche Personengruppen diese gilt
Wer die Teilerwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen muss kann sich zuvor an die Rentenversicherung wenden, um einen Antrag dafür zu stellen.
Berlin – Wer in Deutschland aufgrund einer Krankheit mehr als drei, aber nicht länger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat laut Politik und der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente. Dabei stellt sich die Frage auch in Bremen, wie sich bei der Teilerwerbsminderungsrente die Höhe bestimmt.
| Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente | |
|---|---|
| Bei sehr schweren Erkrankungen | Bei einer Einschränkung des Bewegungsapparates |
| Bei schweren psychischen Erkrankungen | Bei zum Beispiel Krankheiten wie Arthrose und Osteoporose |
Weiterhin ist es wichtig zu wissen, wie bei der Teilerwerbsminderungsrente der Hinzuverdienst geregelt ist. Wer dazu Fragen hat, kann sich schriftlich oder telefonisch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Darüber hinaus müssen für diesen Antrag entsprechende Belegunterlagen eingereicht werden. Eine zusätzliche Kopie und auf jeden Fall das Original sollten für eventuelle Rückfragen sicherheitshalber immer beim Antragsteller selbst verbleiben.
Teilerwerbsminderungsrente Antrag: Wer hat einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?
Einen Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente hat in der Regel unter anderem, wer aufgrund einer der folgenden Krankheiten seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Zum Beispiel bei sehr schweren Erkrankungen, die die Leistungsfähigkeit des Körpers beeinträchtigen. Oder bei psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen. Oder bei einer Einschränkung des Bewegungsapparates: Also zum Beispiel Rückenprobleme, die sich nicht selten aus Bandscheibenvorfällen ergeben.
Aber auch Krankheiten wie beispielsweise Arthrose und Osteoporose können im fortgeschrittenem Stadium womöglich einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente rechtfertigen. Weiterhin lohnt es sich, dem Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente die Nachweise über ärztliche und physio-medizinische Maßnahmen sowie Aufenthalte in einer Rehabilitations-Einrichtung beizufügen. So wird unter anderem belegt, dass die Versicherte oder der Versicherte selbst zuvor alles versucht hat, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen.
Teilerwerbsminderungsrente und deren Voraussetzungen
Wie bereits vorher erklärt, liegen bei der Teilerwerbsminderungsrente die Voraussetzungen in der Krankheit, aufgrund welcher eine Ausübung des Berufes nicht mehr möglich ist. Der Antrag auf die Teilerwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Dies ist in der Regel ab dem siebten Monat nach dem Eintritt des Grundes für die Erwerbsminderung möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bei den Krankenkassen.
Der Teilerwerbsminderungsrente Antrag sollte jedoch bereits ein paar Monate vorher beantragt werden, da eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung mehrere Monate dauern kann. Weiterhin ist nur derjenige zum Erhalt der Teilerwerbsminderungsrente berechtigt, wer bereits fünf Jahre Leistungen auf das Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung erbracht, also Beitragseinzahlungen getätigt hat.
Zu dieser Wartezeit von fünf Jahren zählen außer konventionell sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen unter anderem auch die folgenden Zeiträume und Tätigkeiten. Die Zeiträume, in denen häusliche Pflege von Angehörigen erbracht wurde. Freiwillige Leistungen an die Deutsche Rentenversicherung, beispielsweise bei Freiberuflern. Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre. Eine volle Erwerbsminderungsrente darf in der Regel auch von Berufsanfängern bezogen werden, die diese Wartezeit noch nicht erfüllen.
Höhe der Teilerwerbsminderungsrente und ein Hinzuverdienst
Da die Teilerwerbsminderungsrente mit einem Rentenartfaktor von 0,5 berechnet wird, ist diese lediglich halb so hoch wie die Regelaltersrente. Die konkrete Höhe der Teilerwerbsminderungsrente hängt wie alle anderen Rentenarten auch von den bisher erwirtschafteten Entgeltpunkten ab. Für die genaue Berechnung der Höhe der Teilerwerbsminderungsrente gibt es online zahlreiche Rechner. Wer ein direktes Gespräch bevorzugt, kann alternativ einen Besprechungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren.
Zu beachten ist, dass bei der Teilerwerbsminderungsrente in Bezug auf den Hinzuverdienst nicht die gleichen Grenzen wie bei der regulären Altersrente gelten. Im Fall der Erwerbsminderungsrente orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze an dem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Teilerwerbsminderungsrente. Im Jahr 2021 wurde von der Deutschen Rentenversicherung ein jährlicher Mindestbetrag von 15.989,40 Euro festgelegt.
Wie lange wird die Teilerwerbsminderungsrente geleistet?
Die Bezieher einer Teilerwerbsminderungsrente stellen sich oft die Frage, wie lange diese gezahlt wird. Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente erlischt dann, wenn sich der Gesundheitszustand ändert und eine Tätigkeit, die eine tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden überschreitet, wieder zumutbar ist.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand nach und nach und ist eine tägliche Tätigkeit von bis zu sechs Stunden täglich nicht mehr möglich, kann die Rente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Dafür ist aber ein weiterer Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Also auch hier immer frühzeitig handeln.
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