Betrugsmasche

Achtung, Urlaubs-Abzocke: So erkennen Sie Fake-Angebote im Internet

Bei der Urlaubsplanung wohnen viele Urlauber gerne individuell und buchen sich lieber eine private Unterkunft als ein Hotelzimmer – doch dabei ist Vorsicht geboten.

Berlin – Steigende Energiekosten und politische Krisen können die Reiselust der Mehrheit der Bundesbürger nicht trüben. Zu dem Ergebnis kommt die 39. Deutsche Tourismusanalyse der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen. Demnach könnte 2023 sogar das Reise-Rekordjahr der Deutschen werden. Denn bereits 60 Prozent der Menschen in Deutschland hätten bereits eine Urlaubsreise geplant, nur 20 Prozent seien bereits sicher, in diesem Jahr nicht zu verreisen. Weitere 20 Prozent seien noch unentschlossen.

Beim Buchen von Flügen und Unterkünften ziehen viele das Internet vor. Es ist zeitsparend und bequem. Insbesondere für Kurzentschlossene sind Online-Buchungen eine Möglichkeit, kurzfristig noch günstige Schnapper zu machen. Doch beim Buchen von Hotelschnäppchen oder privaten Ferienhäusern und -wohnungen ist Vorsicht geboten – sonst könnte man Betrügern leicht auf den Leim gehen.

Dreiste Ferien-Abzocke gibt es leider immer wieder und häufig sind sie schwer auf Anhieb zu erkennen (Symbolbild)

Urlaubs-Abzocke: Verband Deutscher Ferienhausagenturen warnt vor Betrug durch Fake-Angebote

Immer mehr Touristen sind Hotels zu unpersönlich und teuer. Viele Urlauber wohnen gerne individueller und bevorzugen Unterkünfte, in denen sie sich selbst verpflegen können. Statt sich in Hotels oder Apartments einzumieten, buchen sie daher lieber Privatunterkünfte. 

Dem Deutschen Digitalverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) zufolge buchen etwa 44 Prozent der Deutschen ihren Urlaub online. Dort locken viele tolle, preisgünstige Angebote. Leider kursieren dabei auch häufig Fake-Angebote. Davor warnte bereits Mitte Januar der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA). Wie der Spiegel berichtet, schätzt der VDFA die Schäden, die Urlaubern mit Ferienhausbetrug schon entstanden sind, auf einen „zweistelligen Millionenbetrag“. Laut Verband gebe es 2023 so viele Betrugsseiten im Internet wie noch nie.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Für diejenigen, die ein Ferienhausphantom buchen, ist es mehr als ärgerlich, wenn nicht nur das Geld weg ist, sondern sie sich vor Ort auch kurzfristig um eine neue Unterkunft bemühen müssen. Doch es gibt einige Dinge, auf die Sie achten können, um sich vor Betrug beim Buchen eines Ferienhauses zu schützen.

Fake-Angebote im Internet: So können Sie sich vor Abzocke beim Buchen des Urlaubs schützen

Oft sehen die Webseiten auf den ersten Blick seriös aus. Damit Urlauber erst gar nicht Opfer von Betrugsmaschen werden, gibt RTL-Reise-Experte Ralf Benkö und Branchenverbände sowie Verbraucherschützer Tipps und Hinweise, wie man sich schützen kann:

  • Auf Rechtschreibfehler achten: Hat sich der Anbieter vielleicht nicht genug Zeit genommen, die Website richtig zu pflegen.
  • Impressum checken: Verfügt die Website über kein Impressum, gilt: Finger weg! Doch selbst auf ein vermeintlich seriöses Impressum mit Kontaktadresse, Steuernummer und weiteren Angaben, sollte man nicht blind vertrauen. Betrüger kopieren teils schamlos Daten von anderen Websites. Auch wenn es mit Zeitaufwand verbunden ist, prüfen Sie die Daten. Gegebenenfalls fragen Sie bei Verbänden, Vermittlungsagenturen oder örtlichen Tourismusverbänden nach, ob der Anbieter und die Immobilie existieren.
  • Verdächtiges Schnäppchen: Ist das Ferienhaus extrem günstig, sollten die Alarmglocken schrillen. Für Fake-Angebote typisch. Vergleichen Sie das Angebot mit anderen in der Gegend. Das gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann.
  • Vorsicht bei Vorkasse: Ist bei Last-Minute-Angeboten ein Gesamtpreis fällig, dann besser per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen – dann lässt sich das Geld im Betrugsfall gegebenenfalls durch die Bank zurückbuchen. Eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 10 bis 30 Prozent ist bei Ferienhausbuchungen üblich. Betrüger verlangen oft den Gesamtpreis, zum Teil über Transferdienste wie Western Union oder Moneygram. Nicht darauf eingehen!
  • Vorhandenes Siegel: Siegel sollen für eine gewisse Qualität und Seriosität des Anbieters bürgen. Unter anderem vergibt der Deutsche Ferienhausverband ein Siegel. Hinweis: Laut dem Deutschen Ferienhausverband (DFV) sind „nur verlinkte Siegel sind echte Siegel“. Nach dem Klick erhält man die Information, dass die Seite das Siegel berechtigterweise trägt.
  • Auf gute Bewertungen achten: So können Sie herausfinden, welche Erfahrungen andere Reisende gemacht haben.

Fake-Angebote und Abzocke im Urlaub – Reisen geht auch ohne schlechtes Gewissen

Je verlockender der Traumurlaub per Mausklick ist, desto aufmerksamer sollten Urlauber bei der Buchung also sein. Naturkatastrophen und fortschreitende Klimaveränderungen schärfen jedoch auch das Bewusstsein vieler Menschen. Viele stellen sich häufig die Frage, ob Urlaub ohne schlechtes Gewissen geht und suchen nach Möglichkeiten, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Ein aktueller Trend ist das Reisen mit dem Mini-Camper, da er eine günstigere Alternative zum Wohnmobil bietet. Mit dem Zug lassen sich allerdings auch Top-Urlausziele erreichen – manche auch mit dem Nachtzug. (Vivian Werg)

Rubriklistenbild: © Christin Klose/ dpa

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