Bis zu 7,5 Prozent

Rente 2024: Rund drei Millionen Bürgern winkt nächstes Jahr ein sattes Plus

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann sich unter Umständen ab dem Sommer über einen Zuschlag freuen. Der Zeitpunkt der Erstauszahlung legt fest, wer einen Anspruch hat.

München – Vielen Rentnern winkt im kommenden Jahr ein sattes Plus. Dazu müssen sie nicht einmal selbst aktiv werden. Denn durch die Neuregelung der Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2024 können sich etwa drei Millionen Bezugsberechtigte über einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent freuen. Nicht alle haben denselben Anspruch.

Rente 2024: Sattes Plus bei Erwerbsminderungsrente

Es gibt zwei Voraussetzungen, um den Zuschlag zu erhalten. Zum einen muss eine Person eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Zum anderen muss die Erwerbsminderungsrente von 2001 bis 2018 erstmals ausgezahlt worden sein. Unterschieden werden zunächst zwei Fälle:

  • Erstmalige Erwerbsminderungsrente Januar 2001 bis Juni 2014: Zuschlag von 7,5 Prozent
  • Erstmalige Erwerbsminderungsrente Juli 2014 bis Dezember 2018: Zuschlag von 4,5 Prozent

Das ist die Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, hat unter Umständen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag ausüben können, erhalten gegebenenfalls eine Teilerwerbsminderungsrente. Sie ergänzt das Einkommen. Bei beiden Renten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch zu haben.

Zwei Rentner sitzen auf einer Bank.

Rentner mit Erwerbsminderung dürfen 2024 mehr dazu verdienen als bisher. Bei einer vollen Erwerbsminderung wird der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 17.823,75 Euro auf 18.558,75 Euro angehoben. Die sogenannte Mindesthinzuverdienstgrenze, also der Zuverdienst aus einer Erwerbsarbeit, wird von 35.647,50 Euro (brutto) auf 37.117,50 Euro (brutto) angehoben.

So wird der Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geprüft

Die Rentenversicherung will selbstständig prüfen, wer einen Anspruch auf den Zuschuss hat und die Personen informieren. Ab Juli 2024 erfolgt die Auszahlung dann automatisch. Die Bundesregierung veranschlagt für die Rentenerhöhung im kommenden Jahr Mehrkosten von 1,3 Milliarden Euro. Diese sollen sich 2025 verdoppeln.

Der Zuschlag wird unabhängig von der regulären Rentenanpassung ausgezahlt, die alljährlich ab dem 1. Juli gilt.

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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