Ferienplanung

Familie und Job: Haben Eltern Anspruch auf Urlaub in den typischen Ferienzeiten?

Vor allem in den Sommermonaten kommt es bei Urlaubswünschen von Mitarbeitern manchmal zu Überschneidungen. Dürfen Eltern bevorzugt werden?

Viele Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern müssen zwecks der Betreuungsfrage ihre Urlaubstage in die Schulferien legen beziehungsweise sich bei kleineren (Geschwister-) Kindern an den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung orientieren. Es kann allerdings passieren, dass andere Mitarbeiter im Team ebenfalls zu dem Zeitpunkt freinehmen möchten und es gerade bei der Planung des Sommerurlaubs zu Überschneidungen kommt. Können oder dürfen berufstätige Eltern bevorzugt werden?

Viele Familien wollen in den Sommerferien in Urlaub fahren. (Symbolbild)

Urlaubswunsch in den Schulferien – haben berufstätige Eltern Vorrang?

Laut Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen. „Wenn mehr Arbeitnehmer während der Ferien Urlaub machen wollen, als der Arbeitgeber zwingend entbehren kann, muss er eine Auswahlentscheidung treffen“, schilderte Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem früheren Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Laut des Berichts gibt es keine generelle Regelung, wonach Eltern mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsvergabe in den Schulferien Vorrang vor kinderlosen Beschäftigten haben. „Das Bundesurlaubsgesetz zwingt den Arbeitgeber jedoch bei der Auswahlentscheidung soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen“, so der Arbeitsrechtsexperte laut dpa. „Bei der Entscheidung darüber, welchen Arbeitnehmern er in den Ferienzeiten den Urlaub gewährt und wem er ihn verweigert, wird er die schulpflichtigen Kinder zugunsten der jeweiligen Arbeitnehmer als sehr starkes Argument berücksichtigen müssen.“

Andererseits dürfe das Bredereck zufolge nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer ohne schulpflichtige Kinder in den Schulferien nie Urlaub nehmen können, wenn sie für ihren Urlaubsantrag einen wichtigen Grund haben. „Vielleicht findet zum Beispiel ein Festival in den jährlichen Ferien statt oder sie wollen mit Freunden, die wiederum schulpflichtige Kinder haben, verreisen“, führte er in dem Bericht aus. „Der Arbeitgeber muss die sozialen Belange, auf die sich die Arbeitnehmer berufen, dann in einer Gesamtabwägung berücksichtigen.“ Dem Arbeitsrechtler zufolge ist die Rechtslage hier allerdings „recht schwammig“. 

Die meisten dürften sich im Team jedoch ohnehin problemlos einigen. Schließlich ist ein Urlaub außerhalb der Schulferien oft deutlich günstiger und wer nicht unbedingt genau dann verreisen muss, kann eine Menge Geld sparen.

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Kindheit im Wandel der Zeit: Was der Nachwuchs heute kaum mehr kennt und frühere Generationen feiern

Weißbrot in Eiermilch
„Arme Ritter“ zum Frühstück – Viele Erwachsene erinnert die Süßspeise aus altem Weißbrot an ihre Kindheit, die schon zur Römerzeit bekannt gewesen sein soll. „Arme Ritter“ werden in Eiermilch getunkt, in der Pfanne angebraten und zum Schluss mit Zimt und Zucker bestreut. Was früher regelmäßig verspeist wurde, kennen so manche Kinder von heute in Anbetracht einer möglichst gesunden Ernährung, die propagiert wird, wohl eher weniger. © imageBROKER/Katharina Hild/Imago
Frau schmiert ein Butterbrot
Während Kinder früher das gute alte Butterbrot in die Schule mitbekamen, sind es heute eher die Brotdosen mit ganz besonders ausgefallener Essenszubereitung, gekrönt von originellen, kreativen Gemüse- und Obstdekorationen. Diese werden dann nicht selten von den eifrigen Müttern oder Vätern in sozialen Medien geteilt. © philipimage/Imago
Junge liegt auf Sofa und liest ein Buch
Früher war es nicht unüblich, dass Kinder auch mal eine gewisse Zeit alleine Zuhause waren, beispielsweise nach der Schule, sich selbst beschäftigten, bis die Eltern von der Arbeit kamen. Heutzutage versuchen viele Eltern, die (Fremd-)Betreuung ihrer Kinder nahezu lückenlos einzurichten. © imagebroker/Imago
Mädchen auf dem Schulweg
Für Kinder der früheren Generationen war es nahezu normal, alleine zur Schule und von dort wieder selbstständig nach Hause zu gehen – und das bei Wind und Wetter. Heutzutage achten viele Eltern verstärkt darauf, dass ihr Kind möglichst sicher zur Schule kommt, indem sie es beispielsweise selbst mit dem Auto hinbringen und wieder abholen. © Zoonar.com/Max/Imago
Telefonzelle
Während viele Kinder von heute dafür schon ein Smartphone nutzen, brauchte der Nachwuchs früher Kleingeld in der Tasche und eine Telefonzelle in der Nähe. Dann wurde Mama nach der Schule angerufen, um zu fragen, ob er noch zur Freundin mitdarf. Telefonzellen sind heute vielerorts aus dem Stadtbild verschwunden. © Westend61/Imago
Mädchen schreibt einen Brief
Der Computer ist heute gar nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Vieles wird digital festgehalten, notiert, geschrieben. Für frühere Generationen war es noch ganz normal und üblich, einen handschriftlichen Brief an die beste Freundin oder Oma zu verfassen, der dann höchst persönlich übergeben oder per Post verschickt wurde. Kinder von heute schreiben dann eher nur mehr die SMS oder eine WhatsApp-Nachricht auf dem Smartphone – Briefe schreiben war gestern. © IMAGO/Zoonar.com/Ingrid Balabanova/Imago
Kassettenrekorder
Das waren noch Zeiten, als man mit dem Kassettenrekorder Lieder punktgenau über die Rec-Pause-Tasten aus dem Radio aufgenommen und dann immer wieder zurückgespult und angehört hat. Manche Kinder von heute kennen nicht mal mehr CDs. © Panthermedia/Imago
Mädchen im Auto auf dem Rücksitz
Was heute undenkbar wäre, war früher normal: Kinder konnten auch mal ohne Sicherheitsgurt im Auto mitfahren, sich frei bewegen und ungesichert in jeglichen Positionen einschlafen. © YAY Images/Imago
Frau liest Straßenkarte
Mit dem Auto in den Urlaub fahren, ist für viele Familien das Highlight des Jahres. Während heutzutage häufig das Navigationssystem den Weg zum Hotel lotst, waren es früher die kleinteiligen Straßenkarten, die regelmäßig für Verwirrung und Diskussionen unter den Familienangehörigen während der Autofahrt sorgten. © NomadSoul/Imago
Aschenbecher mit Zigaretten
Während es früher durchaus üblich war, in Innenräumen wie der Wohnung oder dem Auto in Anwesenheit der Kinder zu rauchen, ist diese Angewohnheit heute eher verpönt, auch, weil die Folgen von Passivrauchen mehr ins Bewusstsein gerückt sind. Kinder von heute wachsen eher mit dem Papa oder Opa auf, der zum Rauchen auf die Terrasse oder den Balkon geht. © monticello/Imago

Müssen Mitarbeiter auf Wunsch den Urlaub für das komplette Jahr verplanen?

Was ist, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten dazu auffordern, den Urlaub schon frühzeitig für das gesamte Jahr zu planen, manche jedoch eigentlich lieber „Last Minute“ buchen würden? „Der Arbeitgeber darf maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben“, informierte die Arbeitnehmerkammer Bremen in einem Facebook-Post im Dezember mit Blick auf die Urlaubsplanung 2025. „Die verbleibenden 40 Prozent (bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr sind das acht Urlaubstage) können Beschäftigte daher zur individuellen Planung nutzen.“ Bei Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern bietet es sich in der Regel jedoch an, den Urlaub weiter im Voraus zu buchen und etwaige Urlaubswünsche in der Arbeit rechtzeitig mit den Kollegen zu klären.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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