Außergerichtliche Einigung nicht in Sicht
Rechtsstreit zwischen Werder und Mitgliederinitiative: Gerichtstermin verlegt
Im Rechtsstreit zwischen der Mitgliederinitiative und Werder Bremen wurde ein Termin vor dem Bremer Amtsgericht verlegt - so ist der Stand!
Im Rechtsstreit zwischen der Mitgliederinitiative rund um Gründer Pascal Tetschet und dem SV Werder Bremen ist der ursprünglich für den 10. Juni angesetzte Gerichtstermin verlegt worden. Nach DeichStube-Informationen soll die Verhandlung nun am 24. Juni um 11.30 Uhr vor dem Bremer Amtsgericht stattfinden. Hintergrund des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist weiterhin die Forderung der Mitgliederinitiative nach der Herausgabe von Mitgliederdaten beziehungsweise der Möglichkeit, eine Nachricht an alle Vereinsmitglieder verbreiten zu können, um diese über eine außerordentliche Mitgliederversammlung abstimmen zu lassen.
Aktuell sieht es nicht nach einer außergerichtlichen Einigung zwischen Werder Bremen und der Mitgliederinitiative aus
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgten zuletzt Aussagen der Mitgliederinitiative in den sozialen Netzwerken. Dort wurde berichtet, dass das Gericht in einem Hinweis ausgeführt habe, dass laut BGH-Rechtsprechung grundsätzlich ein Anspruch auf die Mitgliederdaten beziehungsweise die Verbreitung einer Nachricht an alle Mitglieder des SV Werder Bremen bestehen dürfte. Im Mittelpunkt des laufenden Eilverfahrens scheint derzeit allerdings vor allem die Frage zu stehen, ob tatsächlich eine besondere Dringlichkeit vorliegt.
Nach einer außergerichtlichen Einigung zwischen beiden Parteien sieht es derweil weiterhin nicht aus. Pascal Tetschet hatte öffentlich erklärt, eine gemeinsame Lösung angestrebt zu haben. Demnach soll von Seiten des SV Werder Bremen jedoch kein Interesse an Gesprächen signalisiert worden sein. Somit deutet derzeit vieles darauf hin, dass es am 24. Juni zu einer Verhandlung vor dem Bremer Amtsgericht kommen wird. In den kommenden Tagen besitzen beide Seiten noch einmal die Möglichkeit, eine weitere Stellungnahme an das Gericht zu senden. (bvo)
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