Unzulässiges Werder-Verhalten?

Nächste Runde im Werder-Streit: Gerichtstermin zur Mitgliederinitiative steht bevor

Im Streit um die Mitgliederinitiative geht es in die nächste Runde - und zwar vor Gericht: Hat sich Werder Bremen unzulässig verhalten?

Im Streit rund um die Mitgliederinitiative beim SV Werder Bremen geht es in die nächste Runde. Nachdem die Initiative seit Monaten versucht, genügend Unterstützer für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu sammeln, beschäftigt sich nun auch das Amtsgericht Bremen mit dem Fall. Nach DeichStube-Informationen ist Werder über das anstehende Verfahren informiert und prüft die Angelegenheit derzeit juristisch. Auch die „Bild“ berichtete darüber. Konkret geht es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung, den Initiativen-Gründer Pascal Tetschet eingereicht hat. Eine mündliche Verhandlung soll nach aktuellem Stand am 10. Juni vor dem Amtsgericht Bremen stattfinden. Ursprünglich war der Termin für den 17. Juni angesetzt gewesen, wurde auf Wunsch des Antragstellers jedoch vorgezogen.

Der Streit rund um die Mitgliederinitiative beim SV Werder Bremen geht in die nächste Runde.

Streit geht vor Gericht: Hat Werder Bremen die Mitgliederinitiative kommunikativ ausreichend unterstützt?

Im Kern dreht sich das Verfahren nicht direkt um die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, sondern um die Frage, ob Werder Bremen die Mitgliederinitiative ausreichend bei der Kommunikation mit den Vereinsmitgliedern unterstützt hat. Tetschet möchte erreichen, dass der Verein entweder eine von ihm formulierte Nachricht inklusive Antrag an alle Mitglieder verschickt oder ihm alternativ die Mitgliederdaten zur Verfügung stellt, damit er selbst Kontakt aufnehmen kann. Hintergrund ist der Versuch der Initiative, genügend Unterstützer für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammenzubekommen, um dort unter anderem über die Arbeit und Zukunft von Sportchef Clemens Fritz zu diskutieren. Dafür müssten laut Satzung zehn Prozent der rund 70.000 Werder-Mitglieder einen entsprechenden Antrag unterstützen. Nach eigenen Angaben liegt die Initiative derzeit bei etwa 600 bis 700 dokumentierten Unterstützern – und hat damit das notwendige Quorum von rund 7.000 Stimmen aus eigenem Handeln deutlich verpasst.

Mitgliederinitiative zieht vor Gericht: Hat Werder Bremen Mitgliederrechte unzulässig eingeschränkt?

„Gegenstand des Verfahrens ist dabei nicht in erster Linie die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Im Kern geht es um die Frage, ob die Ausgestaltung des Verfahrens zur Unterstützung eines Minderheitenbegehrens – insbesondere die fehlende Möglichkeit der Kommunikation mit anderen Mitgliedern – die Mitgliederrechte unzulässig einschränkt und die praktische Ausübung dieser Rechte erheblich erschwert“, heißt es in einer Mitteilung der Initiative. Da es zuvor zu keiner außergerichtlichen Einigung zwischen beiden Seiten kam, wählt die Initiative nun rechtliche Schritte. Öffentlich äußern möchte sich Werder Bremen auf Nachfrage zum laufenden Verfahren zunächst nicht. (bvo)

Rubriklistenbild: © gumzmedia

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