Entscheidung folgt zeitnah
Rechtsstreit vor Abschluss: Muss Werder die Daten seiner Mitglieder rausrücken?
Am Mittwoch fand am Amtsgericht die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und der Mitgliederinitiative statt. So ist der Stand.
Endgültige Klarheit herrscht weiterhin nicht, aber immerhin gibt es jetzt einen Termin, an dem es so weit sein wird. Während der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit zwischen dem SV Werder Bremen und der Mitgliederinitiative um Kopf Pascal Tetschet, in dem es im Kern um die Herausgabe von Mitgliederdaten geht, hat das Amtsgericht Bremen am Mittwoch beide Seiten angehört und seine Entscheidung für Mittwoch, 1. Juli, angekündigt. Einen möglichen Vergleich hatten die Parteien zuvor abgelehnt.
Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und Fan-Initiative: Was passiert mit den Mitgliederdaten?
Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung ist im Wesentlichen die Frage, ob Werder Bremen dem Mitglied Tetschet sämtliche Mitgliederdaten zur Verfügung stellen muss, damit dieser die Vereinsangehörigen über sein Anliegen informieren kann. Zunächst hatte Tetschet mit seiner zu Jahresbeginn ins Leben gerufenen Mitgliederinitiative die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung angestrebt, um auf dieser unter anderem kritisch über die Arbeit der sportlich Verantwortlichen um Geschäftsführer Fußball Clemens Fritz beraten und abstimmen zu lassen.
Von diesem Plan ist der Initiator aus Zeitgründen inzwischen abgerückt, da im November ohnehin eine turnusmäßige Mitgliederversammlung beim SV Werder Bremen ansteht. Zudem ist er von der nötigen Zahl an Unterstützern aus der Mitgliedschaft, die zur Einberufung einer außerordentlichen Versammlung nötig ist, weit entfernt. Zwischen 600 und 700 Unterschriften liegen Tetschet aktuell vor. Etwa 7.000 müssten es sein.
Muss Werder Bremen Mitgliederdaten herausgeben? Entscheidung im Rechtsstreit mit Mitgliederinitiative steht bevor
„Die Idee einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufs und der weiterhin fehlenden Kommunikationsmöglichkeit inzwischen vom Tisch“, sagt Tetschet gegenüber der DeichStube, betont aber zugleich: „An der zugrunde liegenden Rechtsfrage hat sich dadurch jedoch nichts geändert, weshalb ich auch nach der heutigen Verhandlung weiterhin überzeugt bin, das Verfahren zu gewinnen.“ Nun möchte der Initiator seinen Vorstoß während der turnusmäßigen Mitgliederversammlung des SV Werder Bremen am 15. November vorbringen und die Mitglieder im Vorfeld über seine Sache informieren.
Werder Bremen hingegen lehnt die Herausgabe der Daten weiterhin ab und führt als Argument Datenschutzgründe ins Feld. Der Verein sei allen anderen Mitgliedern gegenüber dazu verpflichtet, sorgsam mit deren Daten umzugehen, erklärte Anwalt Sven Piel von der Hamburger Kanzlei „Blue Port Legal“, die den Bundesligisten vertritt. Auch Tetschets Vorschlag, dass Werder die Mitglieder in seinem Namen über die eigenen Kanäle informiert, hatte der Club abgelehnt. In der Woche vor der mündlichen Verhandlung hatte Werder wiederum mitgeteilt, dass Tetschet seinerseits einer Lösung, „die eine Kommunikation mit der Mitgliedschaft ermöglicht hätte, ohne personenbezogene Daten unmittelbar weiterzugeben“, nicht zugestimmt hätte. Die Fronten, sie sind in der Sache längst verhärtet.
Nun entscheidet also das Gericht. Hoffnung dürfte Pascal Tetschet der Hinweis von Richter Arne Hogenkamp gemacht haben, der während der mündlichen Verhandlung am Mittwoch darauf verwies, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Datenschutzbedenken der Vereine bezüglich der Herausgabe von Mitgliederdaten nicht teilt. „Für den BGH stellt der Datenschutz in dieser Sache keine Hürde da“, sagte er. (dco)
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