Verein äußert sich
Streit um Mitgliederdaten: Werder bezieht Stellung zu Gerichtsverfahren
Vor dem Eilverfahren im Rechtsstreit mit einer Mitgliederinitiative bezieht der SV Werder Bremen nun Stellung - und übt Kritik an den Forderungen!
Im Rechtsstreit zwischen der Mitgliederinitiative um Gründer Pascal Tetschet und dem SV Werder Bremen hat sich der Verein nun öffentlich zum bevorstehenden Eilverfahren geäußert. Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen soll nach DeichStube-Informationen am 24. Juni um 11.30 Uhr stattfinden, nachdem der ursprünglich für den 10. Juni angesetzte Termin verschoben worden war.
Hintergrund des Verfahrens ist weiterhin die Forderung der Mitgliederinitiative nach der Herausgabe von Mitgliederdaten beziehungsweise der Möglichkeit, eine Nachricht an alle stimmberechtigten Vereinsmitglieder zu verbreiten. Ziel der Initiative ist es, genügend Unterstützer für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu gewinnen, um dort unter anderem über die Arbeit und Zukunft von Clemens Fritz als Sportchef des SV Werder Bremen zu diskutieren.
Stellungnahme des Vereins: Mitbestimmung der Mitglieder ist „ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Selbstverständnisses von Werder Bremen“
Für Aufmerksamkeit hatte zuletzt ein Hinweis des Amtsgerichts Bremen gesorgt, über den die Mitgliederinitiative in den sozialen Netzwerken berichtet hatte. Demnach soll das Gericht ausgeführt haben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Anspruch auf die Mitgliederdaten beziehungsweise die Verbreitung einer Nachricht an alle Mitglieder des SV Werder Bremen bestehen dürfte.
Im Mittelpunkt des laufenden Eilverfahrens steht nach aktuellem Stand jedoch vor allem die Frage, ob eine besondere Dringlichkeit gegeben ist. Genau diesen Punkt greift nun auch Werder Bremen in einer Stellungnahme auf. Der Verein betont zunächst ausdrücklich die Bedeutung der Mitbestimmung innerhalb des Clubs. „Wir respektieren ausdrücklich das Recht unserer Mitglieder, sich aktiv an der Vereinsentwicklung zu beteiligen, Anträge einzubringen und vereinspolitische Diskussionen anzustoßen“, heißt es darin. Die Mitbestimmung der Mitglieder sei „ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Selbstverständnisses von Werder Bremen“.
Forderungen der Mitgliederinitiative gehen nach Auffassung des SV Werder Bremen „weit über mitgliedschaftliche Rechte des Initiators“ hinaus
Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass die Forderungen der Mitgliederinitiative kritisch bewertet werden. Nach Auffassung des SV Werder Bremen gehen diese „über das hinaus, was aus den mitgliedschaftlichen Rechten des Initiators folgt“. Besonders die von Tetschet erwünschte Herausgabe personenbezogener Daten aller stimmberechtigter Mitglieder sieht Werder problematisch. Dabei handele es sich um einen „schwerwiegenden Eingriff“, der sorgfältig gegen die Interessen aller Betroffenen abgewogen werden müsse. Die Bremer betonen zudem, dass es ihnen wichtig sei, sich „schützend vor die Interessen unserer Mitglieder zu stellen und sehr sensibel bei der Weitergabe von Daten vorzugehen“.
Werder Bremen widerspricht darüber hinaus dem Eindruck, es habe keinerlei Lösungsversuche gegeben. Nach Angaben des Vereins habe man sich seit dem ersten Kontakt mit der Mitgliederinitiative „intensiv mit dem Anliegen des Antragstellers befasst und verschiedene Gesprächs- und Lösungsangebote unterbreitet“. Der Antragsteller habe jedoch deutlich gemacht, „dass es eine Gesprächsbereitschaft nur über Lösungen geben kann, wenn diese in seinem Sinne formuliert sind“.
Insbesondere beim zentralen Streitpunkt der Mitgliederkommunikation sieht Werder Bremen einen eigenen Lösungsansatz. „Mit Blick auf die Weitergabe von Daten hatten wir eine Lösung vorgeschlagen, die eine Kommunikation mit der Mitgliedschaft ermöglicht hätte, ohne personenbezogene Daten unmittelbar weiterzugeben“, erklärt der Verein. Dieses Angebot sei vom Antragsteller jedoch abgelehnt worden, heißt es in der Stellungnahme.
Damit steht die Darstellung teilweise im Gegensatz zu den Aussagen von Pascal Tetschet. Der Gründer der Mitgliederinitiative hatte zuletzt öffentlich erklärt, weiterhin an einer außergerichtlichen Lösung interessiert zu sein. Von Seiten des SV Werder Bremen sei jedoch kein Interesse an weiteren Gesprächen signalisiert worden. Eine außergerichtliche Einigung scheint daher weiterhin nicht in Sicht.
Werder Bremen stellt Eilbedürftigkeit des Verfahrens infrage - und verweist auf ordentliche Mitgliederversammlung im November 2026
Auch die Eilbedürftigkeit des Verfahrens stellt Werder Bremen ausdrücklich infrage. Nach Ansicht des Vereins würde selbst ein Erfolg der Mitgliederinitiative vor Gericht nicht automatisch zu einer kurzfristigen außerordentlichen Mitgliederversammlung führen. Zunächst müssten die Mitglieder kontaktiert, das notwendige Quorum von zehn Prozent (rund 6.800 Stimmen) erreicht und anschließend organisatorische Vorbereitungen getroffen werden. Deshalb erscheine im Fall der Fälle ein Zeitraum „zwischen September und Oktober realistisch“.
In diesem Zusammenhang verweist Werder Bremen auf die ohnehin bereits terminierte ordentliche Mitgliederversammlung, die am 15. November 2026 stattfindet. Dort hätten alle Mitglieder „die Möglichkeit, Anträge einzubringen, Positionen zu vertreten und über die zukünftige Entwicklung des Vereins zu beraten und zu entscheiden“. Der Club kündigte abschließend an, das Verfahren weiterhin sachlich begleiten zu wollen. (bvo)
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