Verfahren zwischen Werder und Ex-Keeper Wiese
Rechtsstreit Wiese gegen Werder Bremen: Weiterhin Aussage gegen Aussage – gibt es doch noch eine außergerichtliche Einigung?
Weiter Aussage gegen Aussage im Prozess um das Stadionverbot für Ex-Werder-Keeper Tim Wiese: So lief der zweite Verhandlungstag am Landgericht Bremen!
Bremen – Das Stadionverbot für Tim Wiese endete am 31. Dezember 2023, doch der Rechtsstreit zwischen dem früheren Keeper und dem SV Werder Bremen um die Rechtmäßigkeit der Verbannung ist noch immer nicht beendet. Am Montag trafen sich beide Parteien zum zweiten Verhandlungstag erneut vor dem Landgericht Bremen, um sich weitere Zeugenaussagen anzuhören - auf die Einstellung des Verfahrens oder eine außergerichtliche Einigung konnten sich alle Beteiligten hinterher nicht verständigen. Die Richterin wies beide Parteien an, bis Mitte April miteinander zu telefonieren, um dort über Vergleichsmöglichkeiten zu beraten. Sollte es nicht dazu kommen, können sowohl die juristischen Beistände von Tim Wiese als auch des SV Werder Bremen noch bis zum 15. Mai schriftlich Stellung beziehen. Am 9. Juni um 9.15 Uhr wird dann ein ebenfalls schriftliches Urteil gefällt.
Weiterhin keine Einigung im Prozess um Stadionverbot für Ex-Werder-Bremen-Keeper Tim Wiese
Trotz der insgesamt sechs Zeugen, die am Montag vor dem Landgericht Bremen angehört wurden, hat sich die grundsätzliche Sachlage nicht verändert. Tim Wiese wird vorgeworfen, beim Besuch des Werder-Heimspiels gegen Bayer Leverkusen (2:3) im März 2023 zweimal das „N-Wort“ benutzt zu haben. Eine Servicekraft hatte im vergangenen November zu Prozessbeginn ausgesagt, dass der Ex-Keeper sie wegen ihrer Hautfarbe beleidigt habe. Außerdem hatte eine zweite Kellnerin von rassistischen Witzen in der Loge berichtet, in der sich auch der ehemalige Torwart aufgehalten habe. Der SV Werder Bremen belegte Wiese nach den Vorwürfen mit einem Stadionverbot bis Ende 2023, gegen das Wiese nun gerichtlich vorgeht - auch, um seinen Ruf zu retten. Darüber hinaus geht es um die Kosten des Verfahrens.
Nachdem bei der ersten Verhandlung zwei Zeugen, die die Seite von Tim Wiese einbestellt hatte, aus terminlichen Gründen nicht angehört werden konnten, durften sie nun vor Gericht ihre Sicht der Dinge schildern. Beide betonten, dass Wiese das „N-Wort“ weder innerhalb der Loge noch während eines Gesprächs in der Halbzeitpause benutzt habe. Der SV Werder Bremen hatte vier neue Zeugen angemeldet - sie berichteten, wie die beiden Servicekräfte von dem Vorfall erzählt hatten. (mbü/nag)